Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.03.2015 - 4 A 584/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5810
OVG Sachsen, 03.03.2015 - 4 A 584/13 (https://dejure.org/2015,5810)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2015 - 4 A 584/13 (https://dejure.org/2015,5810)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2015 - 4 A 584/13 (https://dejure.org/2015,5810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 71 Abs. 3 S. 1 SGB VIII § 71 Abs. 3 S. 2 SächsGemO § 41 Abs. 3 S. 5 SächsGemO § 41 Abs. 3 S. 6
    Jugendhilfeausschuss, Beschlussrecht, Anhörungsrecht, Selbsteintritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 29.09.2010 - 4 C 8/09

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung der Mindestfraktionsgröße für einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2015 - 4 A 584/13
    Kommunalverfassungsstreitverfahren sind regelmäßig allgemeine Leistungs- und Feststellungsklagen, da Regelungen der inneren Organisation und Willensbildung nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet und daher keine Verwaltungsakte sind (SächsOVG, Urt. v. 29. September 2010 - 4 C 8/09 -).
  • OVG Sachsen, 19.09.2013 - 4 A 255/13

    Jugendhilfeausschuss, Anhörungsrecht, Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2015 - 4 A 584/13
    9 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. September 2013 - 4 A 255/13 -, dem Kläger zugestellt am 30. September 2013, die Berufung gegen das Urteil zugelassen.
  • VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

    Ausreichend für die von § 28 Abs. 1 VwVfG NRW geforderte Gelegenheit zur Äußerung ist die Mitteilung über die Eröffnung eines Verfahrens, ohne dass ausdrücklich eine Frist zur Äußerung gesetzt werden muss, vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 3. März 2015 - 4 A 584/13 -, juris, Rn. 21; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. A, § 28, Rn. 20, m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht