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OVG Sachsen, 03.04.2018 - 5 D 23/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
A VwGO, § 29 VwVfG
Prozesskostenhilfe; verweigerte Akteneinsicht in eine Beitragsakte bei Widerspruch gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung; unzulässige Klage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.12.2017 - 1 K 2912/17
- OVG Sachsen, 03.04.2018 - 5 D 23/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15
Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2018 - 5 D 23/18
Sie fällt nicht unter die Ausnahmetatbestände in § 44a Satz 2 VwGO, weil sie weder vollstreckbar ist noch einen Nichtbeteiligten betrifft, und hat - jedenfalls bei Geldforderungen wie hier - im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) grundsätzlich auch keinen Nachteil zur Folge, der sich im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Sachentscheidung nicht vollständig beheben ließe (BVerwG, Urt. v. 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris Rn. 15 ff., m. w. N). - OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 E 30/15
Asylverfahren; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; außerordentliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2018 - 5 D 23/18
Erhoben hat der Kläger gegen den Einstellungsbeschluss vom 14. Dezember 2017 allerdings eine Gegenvorstellung hinsichtlich der Verfahrenskosten, über die das Verwaltungsgericht noch entscheiden muss (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 15. Juni 2015 - 5 E 30/15.A -, juris Rn. 3).
- OVG Sachsen, 14.03.2019 - 5 A 1187/17
Auslandszustellung, keine Beiziehung der Globalberechnung bei pauschalem …
Dass der Beklagte die Einsicht in die Unterlagen verweigert hätte, ist nicht erkennbar, unabhängig davon, ob die Klägerin angesichts von § 3 SächsKAG Anspruch auf Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG hatte (offen: SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2018 - 5 D 23/18 -, juris) oder nur Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber, wie sonst im Anwendungsbereich der Abgabenordnung (…vgl. BFH, Beschl. v. 5. Dezember 2016 - VI B 37/16 -, juris Rn. 3).