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   OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18   

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OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18 (https://dejure.org/2018,12332)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.05.2018 - 3 A 17/18 (https://dejure.org/2018,12332)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 3 A 17/18 (https://dejure.org/2018,12332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 Satz 1 GewO
    Gewerbeuntersagung; Unzulässigkeit; Steuerrückstände; Leistungsunfähigkeit; Sanierungskonzept; Verschulden; Existenzgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 - und v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, jeweils juris; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden vielmehr erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, GewArch 1982, 294).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Der Kläger habe somit in den letzten Jahren seiner Gewerbetätigkeit seine Beitragspflicht nahezu permanent verletzt.6 2. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Der Kläger habe somit in den letzten Jahren seiner Gewerbetätigkeit seine Beitragspflicht nahezu permanent verletzt.6 2. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Der Kläger habe somit in den letzten Jahren seiner Gewerbetätigkeit seine Beitragspflicht nahezu permanent verletzt.6 2. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    14 Besondere tatsächliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191 [194]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 - und v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, jeweils juris; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 - und v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, jeweils juris; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    In Fällen der Unzuverlässigkeit wegen lang andauernder wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit steht der Ausschluss des Betroffenen aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang, und zwar selbst dann, wenn der Betroffene dadurch den sozialen Sicherungssystemen zur Last fallen sollte (OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2017, juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18
    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 - und v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, jeweils juris; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10

    Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände

  • OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14

    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher

  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 A 363/14

    Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 4 A 593/15

    Gewerbeuntersagung zur Betreibung eines Kiosks wegen Handeltreiben mit

  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 B 334/17

    Gewerbeuntersagung; Steuerschulden

    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist zu berücksichtigen (BVerwG, v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, juris Rn. 6; st. Rspr. des Senats: SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2018 - 3 A 17/18 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 77. EL, Stand: Oktober 2017, § 35 GewO Rn. 49).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2021 - 1 O 26/21

    Keine Aussetzung des Verfahrens wegen bloßer Gleichheit von Rechtsfragen oder der

    1 L 99/20; 3 A 17/18 HAL), das den angefochtenen Kostenbescheid für rechtswidrig erachtete, weil hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung der Überwachungstätigkeiten der Eisenbahnaufsicht und der Gebührenregelung der in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Amtshandlungen in Nr. 4 des Kostentarifs der Anlage zur AllGO LSA in der Fassung vom 29. August 2014 ein Regelungsdefizit bestehe und der Auffangtatbestand der laufenden Nr. 1, Tarifstelle 10 der Anlage zur AllGO LSA den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot nicht genüge.
  • OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 293/17

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist zu berücksichtigen (BVerwG, v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, juris Rn. 6; st. Rspr. des Senats: SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2018 - 3 A 17/18 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 - , juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 78. EL, Stand: April 2018, § 35 GewO Rn. 49).
  • VG Göttingen, 29.01.2018 - 3 B 16/18
    Nach den Umständen des Einzelfalls ist offensichtlich, dass sich der Antragsteller und seine Mutter, Frau (Klägerin/Antragstellerin im Verfah­ ren 3 A 17/18 bzw. 3 B 18/18) nur aus wirtschaftlichen Gründen im Bundegebiet aufhalten.
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