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   OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09   

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https://dejure.org/2010,8902
OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09 (https://dejure.org/2010,8902)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2010 - 3 A 421/09 (https://dejure.org/2010,8902)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 3 A 421/09 (https://dejure.org/2010,8902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsWaldG § 27; AusglLeistG § 3; FlErwV § 4 Abs. 5 S. 1und 2, § 17 Abs. 2; BGB § 466

  • Deutsches Notarinstitut

    SächsWaldG § 27; AusglLeistG § 3; FlErwV §§ 4 Abs. 5 S. 1, S. 2, 17 Abs. 2; BGB § 466
    Kein Vorkaufsrecht nach § 27 Abs. 1 SächsWaldG bei Verkäufen aufgrund des Ausgleichsleistungsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG); Vorliegen einer in Geld nicht schätzbaren Nebenleistung i.S.d. § 466 BGB im Falle der Nichtereichbarkeit eines gesetzlichen Zwecks mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG); Vorliegen einer in Geld nicht schätzbaren Nebenleistung i.S.d. § 466 BGB im Falle der Nichtereichbarkeit eines gesetzlichen Zwecks mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 379
  • DÖV 2011, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09
    Die bundesrechtlichen Regelungen im Ausgleichsleistungsgesetz über den Verkauf von Waldflächen an berechtigte Neueinrichter im Sinne von § 3 Abs. 2 AusglLeistG sowie an Berechtigte im Sinne von § 3 Abs. 8 AusglLeistG verfolgen ein Förderprogramm zur Schaffung neuer Eigentumsstrukturen und damit funktionsfähiger Grundlagen für Erhalt und Fortentwicklung der Erwerbszweige Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.11.2000, BVerfGE 102, 254).
  • OLG Dresden, 12.10.2006 - 10 U 134/06

    Anspruch auf Erwerb von Bauernwald nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09
    Mit seit dem 21.7.2007 rechtskräftigem Urteil vom 12.10.2006 wies das Oberlandesgericht Dresden (10 U 134/06) die Berufung des Drittbewerbers gegen die Abweisung seiner auf Abschluss eines Kaufvertrags nach dem Ausgleichsleistungsgesetz mit ihm gerichteten Klage zurück.
  • VG Weimar, 10.10.2007 - 1 K 1197/06

    Zur Frage des wirksamen Entstehens des Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB im Falle

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09
    Da der Ausgleichsleistungsgesetzgeber von einer besonderen Regelung abgesehen hat, bleibt nur der Ausschluss unter Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen der §§ 463 ff. BGB (im Erg. ebenso: VG Weimar, Urt. v. 10.10.2007 - 1 K 1197/06 We. -, zitiert nach juris).
  • VG Meiningen, 19.01.2016 - 2 K 460/14

    Vorkaufsrecht nach dem Thüringer Waldgesetz bei Verkäufen nach dem

    Da der Ausgleichsleistungsgesetzgeber von einer besonderen Ausschlussregelung abgesehen habe, bleibe nur der Ausschluss unter Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen der §§ 463 ff. BGB (Sächsisches OVG, Urt. v. 03.12.2010, 3 A 421/09, juris, Rn. 44).

    a) Diese direkt nur für schuldrechtlich vereinbarte Vorkaufsrechte geltenden Regelungen der §§ 463 ff. BGB finden grundsätzlich entsprechende Anwendung auf bundes- oder landesgesetzliche Vorkaufsrechte (Sächsisches OVG, Urt. v. 03.12.2010, 3 A 421/09, juris, Rn. 45 m. w. N.).

    In Geld nicht schätzbar ist eine derartige Nebenleistung dabei nicht nur, wenn ihre Erfüllung durch einen anderen als den Dritten dem Vorkaufsverpflichteten nicht zumutbar ist, sondern auch dann, wenn der gesetzliche Zweck, der mit ihrer Vereinbarung herbeigeführt werden soll, mit einer wie auch immer bemessenen Geldleistung durch den Vorkaufsberechtigten nicht erreichbar ist (Sächsisches OVG, Urt. v. 03.12.2010, 3 A 421/09, juris, Rn. 46).

    3 A 421/09, juris, Rn. 47).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 8 B 340/14

    Ausübung eines landschaftschutzrechtlichen Vorkaufsrechts für ein Grundstück

    Urteil vom 3. Dezember 2010 - 3 A 421/09 -, NuR 2011, 352 = juris Rn. 45; vgl. zu § 24 BauGB Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band II, Stand Januar 2014, § 24 Rn 3; Eickmann in, Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, 8. Auflage 2013, § 1094, Rn. 2.
  • OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16

    Ausübung eines waldrechtlichen Vorkaufsrechts

    Ob die Geltendmachung eines landesrechtlich geregelten Vorkaufsrechtes bereits bundesrechtlich nach Sinn und Zweck des Ausgleichsleistungsgesetzes außerhalb des für den Erwerb durch Nichtberechtigte durch § 4 Abs. 3 Satz 1 AusglLeistG, § 15 Abs. 2, 4 Abs. 3 FlErwVO vorgegebenen Rahmens ausgeschlossen ist oder ob eine solche Einschränkung nicht gilt, weil sie einer ausdrücklichen Regelung im Ausgleichsleistungsgesetz bedurft hätte (so: Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - juris Rn. 44), kann hier dahinstehen.

    In Geld nicht schätzbar ist eine derartige Nebenleistung dabei nicht nur, wenn ihre Erfüllung durch einen anderen als den Dritten dem Vorkaufsverpflichteten nicht zumutbar ist, sondern auch dann, wenn der gesetzliche Zweck, der mit ihrer Vereinbarung herbeigeführt werden soll, mit einer wie auch immer bemessenen Geldleistung durch den Vorkaufsberechtigten nicht erreichbar ist (Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - juris Rn. 46).

  • VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17
    So führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - nicht zu Unrecht aus, dass es einer speziellen oder generellen Regelung bedürfe, um im Falle eines subventionierten Erwerbs im Sinne von § 3 Abs. 8 AusglLeistG die Ausübung eines landesrechtlichen Vorkaufsrechts zu sperren (sich daran anschließend auch VG Meiningen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 K 460/14 Me).
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