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   OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10   

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https://dejure.org/2012,38623
OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10 (https://dejure.org/2012,38623)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2012 - 5 A 769/10 (https://dejure.org/2012,38623)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 5 A 769/10 (https://dejure.org/2012,38623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4; AO § 260, § 309 Abs. 2
    Zu den Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel im Berufungszulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zum Formerfordernis eines Widerspruchs

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Formerfordernis eines Widerspruchs

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 101/98

    Steuergeheimnis bei Forderungspfändung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10
    Nur in der dem Drittschuldner zuzustellenden Pfändungs- und Einziehungsverfügung soll gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG i. V. m. § 309 Abs. 2 Satz 2 und § 314 Abs. 1 Satz 2 AO lediglich der beizutreibende Geldbetrag in einer Summe angegeben werden, aber nicht die Abgabenart und die Zeiträume, für die der Betrag geschuldet wird (zu den Anforderungen an den in der Pfändungsverfügung gemäß § 260 AO anzugebenden Schuldgrund: BFH, Urt. v. 27. Juni 2006 - VII R 34/05 -, juris Rn. 20; zur Modifikation des § 260 AO nur gegenüber dem Drittschuldner durch § 309 Abs. 2 Satz 2 AO: BFH, Urt. v. 18. Juli 2000 - VII R 101/98 -, juris Rn. 15 = NVwZ-RR 2001, 629 ff.; vgl. auch Brockmeyer in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 260 Rn. 2 bis 4 und § 309 Rn. 24).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05

    AdV - Sicherheitsleistung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10
    Nur in der dem Drittschuldner zuzustellenden Pfändungs- und Einziehungsverfügung soll gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG i. V. m. § 309 Abs. 2 Satz 2 und § 314 Abs. 1 Satz 2 AO lediglich der beizutreibende Geldbetrag in einer Summe angegeben werden, aber nicht die Abgabenart und die Zeiträume, für die der Betrag geschuldet wird (zu den Anforderungen an den in der Pfändungsverfügung gemäß § 260 AO anzugebenden Schuldgrund: BFH, Urt. v. 27. Juni 2006 - VII R 34/05 -, juris Rn. 20; zur Modifikation des § 260 AO nur gegenüber dem Drittschuldner durch § 309 Abs. 2 Satz 2 AO: BFH, Urt. v. 18. Juli 2000 - VII R 101/98 -, juris Rn. 15 = NVwZ-RR 2001, 629 ff.; vgl. auch Brockmeyer in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 260 Rn. 2 bis 4 und § 309 Rn. 24).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 12 bis 15 = DVBl. 2000, 1458 ff.).
  • OVG Sachsen, 08.04.2009 - 5 B 584/06

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Lärmschutz; Luftschadstoffe

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10
    Vielmehr muss aus dem Antragsvorbringen selbst (i. d. R. ohne weitere Ermittlungen) erkennbar sein, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 5 A 118/10 -, juris Rn. 5, sowie v. 8. April 2009 - 5 B 584/06 -, juris Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124a Rn. 49 und 52).
  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 5 A 118/10

    Darlegungsanforderungen, Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10
    Vielmehr muss aus dem Antragsvorbringen selbst (i. d. R. ohne weitere Ermittlungen) erkennbar sein, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 5 A 118/10 -, juris Rn. 5, sowie v. 8. April 2009 - 5 B 584/06 -, juris Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124a Rn. 49 und 52).
  • VG Schwerin, 20.10.2015 - 6 B 1469/15

    Anforderungen an die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen mittels Pfändungs- und

    Nur in der dem Drittschuldner zuzustellenden Pfändungs- und Einziehungsverfügung soll danach lediglich der beizutreibende Geldbetrag in einer Summe angegeben werden, aber nicht die Abgabenart und die Zeiträume, für die der Betrag geschuldet wird (SächsOVG, Beschl. v. 3.12.2012 - 5 A 769/10 -, juris Rn. 14 mit Verweis auf BFH, Urt. v. 27.6.2006 - VII R 34/05 -, juris Rn. 20; zur Modifikation des § 260 AO nur gegenüber dem Drittschuldner durch § 309 Abs. 2 Satz 2 AO: BFH, Urt. v. 18.7.2000 - VII R 101/98 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11

    Zulässigkeit der Klage; Untätigkeitsklage; Auslegung eines Widerspruchs;

    Gemäß § 3 SächsVwVfG i. d. F. von Art. 26 des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138 ff.) ist jedoch auch die Zuständigkeit für die am 1. August 2008 noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren auf die ab 1. August 2008 zuständige Behörde, hier somit auf den Beklagten, übergegangen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 - 5 A 769/10 -, [...] Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa

    Der Antragsteller muss im Einzelnen aufzeigen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Ausführungen aus seiner Sicht nicht tragfähig sind und ihnen nicht gefolgt werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 - 5 A 769/10 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Das Oberverwaltungsgericht soll grundsätzlich allein aufgrund der Zulassungsbegründung die Zulassungsfrage beurteilen können, also keine weiteren aufwändigen Ermittlungen anstellen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 a. a. O.; Beschl. v. 16. März 2022 - 6 A 740/21.A -, juris Rn. 3).

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