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   OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 328/18.A   

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https://dejure.org/2020,39728
OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 328/18.A (https://dejure.org/2020,39728)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2020 - 3 A 328/18.A (https://dejure.org/2020,39728)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 3 A 328/18.A (https://dejure.org/2020,39728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 60, VwGO § 124a Abs. 6
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht auszuschließender Fax-Empfangsstörung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 328/18
    Er hat vielmehr alles ihm Zumutbare getan, um den von ihm gewählten Übermittlungsweg erfolgreich abzuschließen (vgl. BVerfG, Beschl. v.1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.02.2013 - 4 A 772/12

    Wiedereinsetzung, technische Probleme bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 328/18
    Der Darstellung muss sich entnehmen lassen, dass die Fristversäumung auch bei Anwendung der entsprechenden Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2013 - 4 A 772/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; Beschl. v. 2. Dezember 2015 - 3 A 557/12.A -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Bedient sich der Verfahrensbevollmächtigte für die Übersendung des Schriftsatzes eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (BVerfG. B.v. 1.8.1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857 = juris Rn. 15; BGH, B.v. 1.2.2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916 = juris Rn. 6; B.v. 11.12.2013 - XII ZB 229/13 - NJW-RR 2014, 316 = juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 3.12.2020 - 3 A 328/18.A - juris Rn. 7; Koehl, NVwZ 2017, 1089/1091).
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