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   OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19   

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OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19 (https://dejure.org/2020,46708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2020 - 3 A 424/19 (https://dejure.org/2020,46708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 3 A 424/19 (https://dejure.org/2020,46708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 7 Abs. 1a, BAföG § 2, GG Art. 3, SächsBAG § 14
    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; nicht typenreiner Bologna-Prozess; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    11 Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG seien unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. November 2018 - 5 C 10/17 -, juris) gegeben, sei ernstlich zweifelhaft.

    Auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2018 (- 5 C 10/17 - ) liege wie bereits ausgeführt eine Abweichung vor.

    22 Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. November 2018 (- 5 C 10/17 -, juris Rn. 17 ff.) ausgeführt:.

    26 Ein Anspruch auf Bewilligung von Ausbildungsförderung ist grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Förderungstatbestände und damit auch im Hinblick auf eine Förderung als sogenannte Zweitausbildung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens (§ 18c Abs. 1 i.V. m. § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG) zu prüfen (BVerwG, Urt. 29. November 2018 a. a. O. Rn. 24).

    Hiernach liegen die besonderen Umstände des Einzelfalls im Sinne dieser Vorschrift für die Dauer der Regelstudienzeit eines Diplomstudiengangs auch vor, wenn Auszubildende nach dem Erwerb eines berufsqualifizierenden Bachelorgrades ihre Hochschulausbildung infolge der vollständigen Anrechnung ihrer im Bachelorstudium erbrachten Leistungen mittels Quereinstiegs in ein höheres Fachsemester eines grundständigen Diplomstudiums in derselben Fachrichtung fortsetzen (Urt. v. 29. November 2018, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 20.11.2012 - 1 A 7/12

    Bachelorstudiengang, Masterstudiengang, Berufsakademie

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Hierzu verweist sie auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. November 2012 (- 1 A 7/12 -, juris Rn. 8).

    13 Die Entscheidung weiche zudem von der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. November 2012 (- 1 A 7/12 - ) ab.

    Denn § 7 Abs. 1a BAföG ist eine spezielle Regelung für die ausbildungsrechtliche Förderungsfähigkeit eines Masterstudiums (SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2012 - 1 A 7/12 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • VG Leipzig, 07.03.2019 - 7 K 1970/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Az.: 3 A 424/19 7 K 1970/18.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. März 2019 - 7 K 1970/18 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. März 2019 - 7 K 1970/18 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Als besondere Umstände des Einzelfalls sind solche Umstände anzusehen, die nur den betreffenden Auszubildenden und nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, und v. 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

    Zum anderen ist sie in den Fällen anwendbar, in denen sich der Auszubildende die bereits erworbene Berufsausbildung (oder erworbenen Berufsausbildungen) nicht mehr zunutze machen kann (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 13. April 1978, BVerwGE 55, 325 [336], v. 12. Februar 1981, BVerwGE 61, 342 [350] und v. 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51).36 Beide Voraussetzungen sind hier angesichts des - berufsqualifizierenden - Diplomabschlusses "Bauingenieurwesen" im Hinblick auf den angestrebten Masterabschluss "Bauingenieurwesen" offensichtlich nicht der Fall.

  • BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Die Vorschrift soll die durch den sogenannten Bologna-Prozess angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durchAusdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengängen und darauf aufbauenden Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen (vgl. BT-Drs. 13/10241 S. 1 und 8 sowie BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - juris Rn. 5).

    cc) Die hier vertretene Auffassung steht - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - (juris).

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist zudem zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt und größte Zurückhaltung geboten ist, dem Gesetzgeber über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - juris Rn. 35; BVerfG, Beschlüsse vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 - BVerfGE 78, 104 und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 , jeweils m.w.N.).

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz schon dann vor, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen,dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und BVerwG, Urteile vom 24. November 2016 - 5 C 57.15 - Buchholz 454.710 § 5 WoGG n.F. Nr. 1 Rn. 33 und 36 und vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 - juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, können danach lediglich ergänzende, also insbesondere Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, nicht aber in sich selbstständige Ausbildungen gefördert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 20 m. w. N.).

    Als besondere Umstände des Einzelfalls sind solche Umstände anzusehen, die nur den betreffenden Auszubildenden und nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, und v. 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Daher hat es der Gesetzgeber für notwendig erachtet, für die "neuen" Studiengänge nach dem Bologna-Modell eine "Sonderregelung" zu schaffen und sicherzustellen, dass die Förderung eines Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiums nicht schon daran scheitert, dass ein Auszubildender bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss in Gestalt des Bachelor- oder Bakkalaureusgrades hat (vgl. BT-Drs. 13/10241 S. 8; vgl. auch BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R - NVwZ-RR 2012, 278 Rn. 19; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 42 ff.; Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand August 2017, § 7 Rn. 16.1).

    Sie stellt klar, dass Bachelor- oder Bakkalaureus- und ein hierauf aufbauender Master-, Magister- oder postgradualer Diplomstudiengang förderungsrechtlich eine einheitliche Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG darstellen und gemeinsam den darin formulierten Grundanspruch auf Förderung nur einer (beruflichen) Ausbildung ausschöpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2018 - 5 B 5.18, 5 PKH 1.18 - juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R - NVwZ-RR 2012, 278 Rn. 19).

  • VG Frankfurt/Main, 29.10.2014 - 3 K 201/14

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Zur Begründung verwies es auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt in seinem Urteil vom 29. Oktober 2014 (- 3 K 201/14 -, juris).

    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation grundlegend von der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Urt. v. 29. Oktober 2014 - 3 K 201/14.F -, juris Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19
    Zum anderen ist sie in den Fällen anwendbar, in denen sich der Auszubildende die bereits erworbene Berufsausbildung (oder erworbenen Berufsausbildungen) nicht mehr zunutze machen kann (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 13. April 1978, BVerwGE 55, 325 [336], v. 12. Februar 1981, BVerwGE 61, 342 [350] und v. 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51).36 Beide Voraussetzungen sind hier angesichts des - berufsqualifizierenden - Diplomabschlusses "Bauingenieurwesen" im Hinblick auf den angestrebten Masterabschluss "Bauingenieurwesen" offensichtlich nicht der Fall.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerwG, 11.04.2018 - 5 B 5.18

    Bachelorstudiengang; Fachrichtungswechsel; Masterstudiengang; Sperrwirkung;

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79

    Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger

  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

  • VG Halle, 02.07.2020 - 5 A 45/20

    Ausbildungsförderung im Ausland; maßgebliches Landesrecht; Aufbau des

    Das Oberverwaltungsgericht Bautzen ließ mit Beschluss vom 16. Januar 2020 (Az.: 3 A 424/19) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig zu.
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