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   OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11   

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https://dejure.org/2014,25881
OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11 (https://dejure.org/2014,25881)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2014 - 1 C 28/11 (https://dejure.org/2014,25881)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2014 - 1 C 28/11 (https://dejure.org/2014,25881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 2 Abs. 2, Art 14; AEG § 11, § 18, § 23; BImSchG § 41, § 42; VwVfG § 74; 16.BImSchV § 1, § 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben City-Tunnel Leipzig); Planfeststellungsbedürftigkeit der bloßen Änderung eines Betriebskonzeps bzgl. Erlaubnis der Zunahme des Verkehrs auf einer Bahnstrecke; Geeignetheit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschnittsbildung; Abwägung; Anhaltswert; Bahnstrecke; Bestandsstrecke; Betriebskonzept; City-Tunnel-Leipzig; Eisenbahn-Bundesamt; aktiver Erschütterungsschutz; passiver Erschütterungsschutz; Gesamtkonzept; Interimsmaßnahmen; Kapazität; Kausalität; aktiver Lärmschutz; ...

  • rechtsportal.de

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben City-Tunnel Leipzig); Planfeststellungsbedürftigkeit der bloßen Änderung eines Betriebskonzeps bzgl. Erlaubnis der Zunahme des Verkehrs auf einer Bahnstrecke; Geeignetheit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lärmbelastung durch Ausbau eines Schienenwegs ist nicht ohne weiteres rechtlich beachtlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lärmbelastung durch Ausbau eines Schienenwegs ist nicht ohne weiteres rechtlich beachtlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 1416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Bei dieser Bewertung ist der vorhandene technisch-wissenschaftliche Sachverstand, der insbesondere in technischen Regelwerken zum Ausdruck kommt, heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris m. w. N.).

    Die korrelierenden Anhaltswerte Ao und Ar bezeichnen dabei nicht die Schwelle des enteignungsrechtlich nicht Zumutbaren, sondern liegen, da sie auf das billigerweise nicht Zumutbare bezogen sind, deutlich darunter (BVerwG, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris m. w. N.).

    Ein Erschütterungsschutz kann vielmehr nur dann verlangt werden, wenn die Erschütterungsbelastung sich durch den Ausbau in beachtlicher Weise erhöht und gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zumutbare Belastung liegt (BVerwG, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris, Urt. v. 15. März 2000 - 11 A 42.97 -, juris).

    Bei dieser Beurteilung kann eine Rolle spielen, dass der Betroffene, der bereits einer beträchtlichen Vorbelastung ausgesetzt ist, gegenüber auch einer nur geringen Erschütterungszunahme besonders empfindlich sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 -, juris, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris).

    Ein als Wahrnehmungsschwelle herangezogener Wert von 25 % ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris).

    Diese Schwelle muss aber jedenfalls noch deutlich über dem in Industriegebieten und bezogen auf den Nahverkehr geltenden Anhaltswert Ar von 0, 3 tags und 0, 23 nachts liegen; denn solche Belastungen werden den Betroffenen ohne Weiteres zugemutet (BVerwG, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris).

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 B 198/11

    Netzergänzende Maßnahme, Abschnittsbildung, Planfeststellung, Waldbahn,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Jedoch kann eine Abschnittsbildung Dritte in ihren Rechten verletzen, wenn sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz faktisch unmöglich macht oder dazu führt, dass die abschnittsweise Planfeststellung dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht gerecht werden kann, oder wenn ein dadurch gebildeter Streckenabschnitt der eigenen sachlichen Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung entbehrt (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris) Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor (vgl. unten).

    den Umleitungsverkehr während der Bauphase ermöglichen sollen, findet § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BImSchV keine Anwendung, denn Interimsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau von Verkehrswegen sind grundsätzlich nicht geeignet, Ansprüche nach den in Rede stehenden Vorschriften auszulösen (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150).

    Umleitungsverkehr geführt wird, handelt es um eine provisorische Maßnahme, die allenfalls Schutzansprüche auslösen kann, die auf Abwehr einer die Gesundheit gefährdenden Belastung gerichtet sind (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris m. w. N.).

    Die Abwägung der Beklagten ist insoweit nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausnutzung des Schienenwegs, sondern auf dessen rechtlich zulässige Ausnutzbarkeit an (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21. November 2013 - 7 A 28.12, 7 A 28.12 [7 A 22.12] -, juris).

    Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausnutzung des Schienenwegs, sondern auf dessen rechtlich zulässige Ausnutzbarkeit an (BVerwG, Urt. v. 21. November 2013 - 7 A 28.12, 7 A 28.12 [7 A 22.12] -, juris).

    Auch auf § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG kann aufgrund der insoweit abschließenden Regelung des § 41 Abs. 1 BImSchG nicht zurückgegriffen werden (BVerwG, Urt. v. 21. November 2013 - 7 A 28.12, 7 A 28.12 [7 A 22.12] -, juris).

  • BVerwG, 18.09.2012 - 7 A 22.12

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausnutzung des Schienenwegs, sondern auf dessen rechtlich zulässige Ausnutzbarkeit an (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21. November 2013 - 7 A 28.12, 7 A 28.12 [7 A 22.12] -, juris).

    Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausnutzung des Schienenwegs, sondern auf dessen rechtlich zulässige Ausnutzbarkeit an (BVerwG, Urt. v. 21. November 2013 - 7 A 28.12, 7 A 28.12 [7 A 22.12] -, juris).

    Auch auf § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG kann aufgrund der insoweit abschließenden Regelung des § 41 Abs. 1 BImSchG nicht zurückgegriffen werden (BVerwG, Urt. v. 21. November 2013 - 7 A 28.12, 7 A 28.12 [7 A 22.12] -, juris).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Eine Planaufhebung wegen Fehlen notwendiger Schutzauflagen kommt des Weiteren nur in Betracht, wenn dies ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BVerwG, Urt. v. 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris m. w. N.).

    80 Ein solcher Eingriff setzt eine bauliche Veränderung voraus, die in die Substanz des Verkehrswegs eingreift und über eine bloße Erhaltungsmaßnahme hinausgeht, indem sie die Funktionsfähigkeit des Schienenwegs steigert (vgl. BVerwG Urt. v. 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris, m. w. N.).

    erneuert wurde, handelt es sich auch nicht um "erhebliche bauliche Eingriffe" i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV, da mit ihnen keine Trassenverschiebungen verbunden sind; vielmehr handelt es dabei sich um Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 1999 - 11 A 9.97 - juris, Urt. v. 12. April 2000 - 11 A 23.98 -, juris und Urt. v. 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris).82 3.1.3 Ein Abwägungsfehler, der zu einem Anspruch auf aktiven oder weitergehenden passiven Schallschutz führen würde, kann insbesondere auch nicht deswegen angenommen werden, weil die Beklagte von einer unzutreffenden Verkehrsprognose für die W.

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Eine Planaufhebung kommt aber in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris m. w. N.).

    Es ergeben sich hier keine Anhaltspunkt für die Annahme, die Planfeststellungsbehörde hätte in Kenntnis der von der Klägerin gerügten Defizite im Bereich des Lärmschutzes - deren Vorliegen unterstellt - eine andere konzeptionelle Planungsentscheidung getroffen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris).

    (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011- 7 A 11.10 -, juris, Rn. 30 m. w. N.).

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Bei dieser Beurteilung kann eine Rolle spielen, dass der Betroffene, der bereits einer beträchtlichen Vorbelastung ausgesetzt ist, gegenüber auch einer nur geringen Erschütterungszunahme besonders empfindlich sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 -, juris, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris).

    In diesem Fall sind nicht "wegen", sondern "aus Anlass" der Ausbaumaßnahmen Schutzvorkehrungen und damit eine Erschütterungssanierung geboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Von einer Widmung kann bei Strecken ausgegangen werden, die bereits im 19. Jahrhundert errichtet worden und tatsächlich - über einen sehr langen Zeitraum hinweg - für den Bahnverkehr genutzt worden sind (BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 A 23.98 -, juris; Fachplanungsvorbehalt).

    erneuert wurde, handelt es sich auch nicht um "erhebliche bauliche Eingriffe" i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV, da mit ihnen keine Trassenverschiebungen verbunden sind; vielmehr handelt es dabei sich um Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 1999 - 11 A 9.97 - juris, Urt. v. 12. April 2000 - 11 A 23.98 -, juris und Urt. v. 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris).82 3.1.3 Ein Abwägungsfehler, der zu einem Anspruch auf aktiven oder weitergehenden passiven Schallschutz führen würde, kann insbesondere auch nicht deswegen angenommen werden, weil die Beklagte von einer unzutreffenden Verkehrsprognose für die W.

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Interimsmaßnahmen an einer Bahnstrecke sind grundsätzlich nicht geeignet, Ansprüche nach § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV auszulösen (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150).

    den Umleitungsverkehr während der Bauphase ermöglichen sollen, findet § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BImSchV keine Anwendung, denn Interimsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau von Verkehrswegen sind grundsätzlich nicht geeignet, Ansprüche nach den in Rede stehenden Vorschriften auszulösen (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
    Die Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG hebt lediglich für die in der Vorschrift genannte Schieneninfrastruktur die Betriebspflicht auf (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 - juris; BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381).

    Um den planungsrechtlichen Status als Bahnanlage aufzuheben, bedarf es einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98

    Fortbestehen der - bei nicht gleichwertiger eigener Beihilfeberechtigung.

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

  • BVerwG, 30.07.2013 - 7 B 40.12

    Lärmschutzbelange der Nachbarschaft; Änderung an einer Bahnstrecke; Lärmbelastung

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • BVerwG, 22.05.2007 - 9 VR 10.06
  • BVerwG, 28.08.2009 - 9 A 22.07

    Entschädigungsanspruch wegen Grundstückswertminderung nach Änderung eines

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

    ergangene Urteil des Senats vom 5. März 2014 - 1 C 28/11 - sei inhaltlich zu beanstanden.

    Die klageabweisenden Senatsurteile vom 5. März 2014 (1 C 26/11, 1 C 27/11 und 1 C 28/11) waren im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht rechtskräftig.

    81 Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist nur ein kurzer Abschnitt der Strecke 6379 (km 6, 810 - km 9, 206) sowie der Umleitungsverkehr während der Bauphase, der infolge von Streckensperrungen (Hauptstrecke) über die Strecke 6379 geführt wird und während dieser vorübergehenden Phase Ansprüche nach § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BImSchV nicht auslöst (SächsOVG, Urt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 - (rechtskräftig seit 1. September 2014), Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150).

    Dieses Vorhaben einschließlich der Anpassungen der Strecke 6379 in Leipzig-Plagwitz hat das B.................. dabei bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. März 2010 (Geschäftszeichen: 52101 Pap/1/045/08) zugelassen (vgl. S. 6 und 89/90 des Planfeststellungsbeschlusses und Senatsurt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 -).

    Die Ausschöpfung der bestehenden Kapazität einer Strecke ist vielmehr - egal aus welchem Anlass - grundsätzlich zulässig (Senatsurt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 -, juris Rn. 64).

    Kein Planfeststellungsbeschluss ist danach erforderlich, wenn das Betriebskonzept einer Strecke verändert und - damit einhergehend - der Verkehr auf der Strecke im Rahmen ihrer Verkehrskapazität erhöht werden soll (Senatsurt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 -, juris Rn. 57 m. w. N.).

  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    Auch die Jahre währende Stilllegung einer Bahnstrecke, auf der dann tatsächlich kein Bahnbetrieb mehr stattgefunden hat, führt nicht zum Wegfall der Widmung, sofern die konkrete Bahnstrecke nicht nach § 23 Abs. 1 und Abs. 3 AEG durch einen eindeutigen Hoheitsakt(vgl. BVerwG, Urteil vom 12.4.2000 - 11 A 18.98 -, NVwZ 2001, 82) von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden ist.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.3.2014 - 6 B 55.13 -, NuR 2014, 245, wonach Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 für die in der Vorschrift genannte Schieneninfrastruktur lediglich die Betriebspflicht aufhebt, sich indes nicht auf das Bauwerk auswirkt und allein der der § 23 AEG regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen für Bahngrundstücke die Wirkungen der Planfeststellung enden, wann also insbesondere der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB durch das allgemeine (Bau-) Planungsrecht abgelöst wird; OVG Bautzen, Urteils vom 5.3.2014 - 1 C 28/11 -, DVBl. 2014, 1416 ) Eine Änderung im Sinne des § 18 AEG ist in diesen Fällen selbst dann nicht anzunehmen, wenn die notwendigen Ausbesserungsarbeiten im Ergebnis faktisch einem Neubau gleichzusetzen sind.(vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.6.2015 - 1 KN 79/14 -, BRS 83 Nr. 46).
  • VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12

    Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch

    Fehlt es - wie hier - insoweit an einer normativen Festlegung, ist die Zumutbarkeitsschwelle im Einzelfall zu bestimmen (so Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05.03.2014 -1 C 28/11 -, juris Rn. 129 zum passiven Erschütterungsschutz).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22

    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die

    Davon ist bei einer Eisenbahnstrecke auszugehen, die über einen sehr langen Zeitraum hinweg tatsächlich für den Bahnverkehr genutzt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.4.2000 - 11 A 23.98 - juris und SächsOVG, Urteil vom 5.3.2014 - 1 C 28/11 - juris).
  • LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16

    Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche

    So stellt das OVG Bautzen, Urt. vom 05. März 2014 -1 C 28/11 -, juris Rn. 68, fest: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann auch eine Bahnstrecke hinreichend legitimiert bzw. bestandgeschützt sein, wenn für die Errichtung der Bahnstrecke ein Planfeststellungsbeschluss nicht ersichtlich ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14

    Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung

    Ausbesserungsarbeiten stellen selbst dann (noch) nicht eine Änderung im Sinne des § 18 AEG dar, wenn die Ausbesserungsarbeiten einem Neubau nahekommen (Hermes/Sellner, Beck"scher AEG-Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rdn. 75 ff.; BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - 7 A 19.94 -, BVerwGE 99, 166; Urt. v. 28.10.1998 - 11 A 3.98 -, BVerwGE 107, 350; Urt. v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 -, BVerwGE 110, 81; Urt. v. 23.10.2002 - 9 A 22.01 -, Juris, Rdn. 51 ff.; Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Juris, Rdn. 193; Bay. VGH, Urt. v. 19.8.2014 - 22 B 11.2608 -, Juris; OVG Bautzen, Urt. v. 5.3.2014 - 1 C 28/11 -, Juris).
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