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   OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20   

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OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20 (https://dejure.org/2021,13658)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2021 - 3 D 57/20 (https://dejure.org/2021,13658)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 3 D 57/20 (https://dejure.org/2021,13658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 10 Abs. 3, AEUV Art. 20, AEUV Art. 21, VwGO § 166, ZPO § 114
    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    12 Ein solches Aufenthaltsrecht kann nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts dann bestehen, wenn ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urt. v. 19. Oktober 2004 - C-200/02 -, juris Rn. 25 ff., v. 8. März 2011 - C-34/09 -, juris Rn. 41 ff., und Urt. v. 10. Mai 2017 - C-133/15 -, juris Rn. 70 ff.; BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., und Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 34).

    13 Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts kann nach der Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" erfolgen (EuGH, Urt. v. 15. November 2011 - C-256/11 -, juris Rn. 67, und Urt. v. 8. November 2012 - C-40/11 -, juris Rn. 71; BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 a. a. O. Rn. 35).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    13 Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts kann nach der Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" erfolgen (EuGH, Urt. v. 15. November 2011 - C-256/11 -, juris Rn. 67, und Urt. v. 8. November 2012 - C-40/11 -, juris Rn. 71; BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 a. a. O. Rn. 35).

    Soweit ein aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht auch dann in Betracht kommt, wenn ein drittstaatsangehöriger Elternteil mangels Unterhaltsgewährung durch sein Kind zwar nicht Familienangehöriger im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d RL 2004/38/EG ist, aber tatsächlich für das Kind sorgt und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urt. v. 10. Oktober 2013 - C-86/12 - Rn. 29, und v. 8. November 2012 a. a. O. Rn. 68 f.; BVerwG a. a. O. Rn. 20), setzt auch diese Fallgruppe voraus, dass für dieses Kind die elterliche Sorge wahrgenommen wird (BVerwG a. a. O. Rn. 29).

  • BayObLG, 23.09.2004 - 4St RR 113/04

    Strafbare Wiedereinreise eines Drittausländers aus EU-Staat nach durch Ausreise

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    Der Regelung des § 10 Abs. 3 AufenthG sei gerade keine mit § 50 Abs. 3 AufenthG vergleichbare Regelung und enthalte auch keinen Verweis auf diese Vorschrift (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27. November 2008 - 9 K 2856/06 -, juris; BayObLG, Beschl. v. 23. September 2004 - 4St RR 113/04 -, juris).

    Vor dem Hintergrund dieser wohl singulären obergerichtlichen Entscheidung, der vom Kläger im Rahmen seines Beschwerdevorbringens angeführten abweichenden Rechtsprechung, wobei zumindest in Bezug auf die angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschl. v. 23. September 2004 - 4St RR 113/04 -, juris) offen ist, ob sich das Gericht zu der vorliegend streitgegenständlichen Konstellation überhaupt verhalten hat, und der äußerst spärlichen Behandlung der Problematik in der Literatur sowie angesichts der vom Kläger angeführten zahlreichen Argumente für ein differenziertes Verständnis von "Ausreise" und "Ausreisepflicht", liegt eine Rechtsfrage vor, welche sich weder angesichts der gesetzlichen Regelung noch im Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellte Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantworten lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - juris; BVerwG, Beschl. v. 26. März 2009 - 2 PKH 1/09 -, juris Rn. 1), so dass aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit Prozesskostenhilfe zu gewähren ist.

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    24 Aufgrund der Komplexität der aufgeworfenen Fragen und der Bedeutung des Verfahrensausgangs für den rechtsunkundigen Kläger erscheint die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. Juni 2007 - 1 BvR 681/07 -, juris).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    Soweit ein aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht auch dann in Betracht kommt, wenn ein drittstaatsangehöriger Elternteil mangels Unterhaltsgewährung durch sein Kind zwar nicht Familienangehöriger im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d RL 2004/38/EG ist, aber tatsächlich für das Kind sorgt und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urt. v. 10. Oktober 2013 - C-86/12 - Rn. 29, und v. 8. November 2012 a. a. O. Rn. 68 f.; BVerwG a. a. O. Rn. 20), setzt auch diese Fallgruppe voraus, dass für dieses Kind die elterliche Sorge wahrgenommen wird (BVerwG a. a. O. Rn. 29).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    12 Ein solches Aufenthaltsrecht kann nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts dann bestehen, wenn ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urt. v. 19. Oktober 2004 - C-200/02 -, juris Rn. 25 ff., v. 8. März 2011 - C-34/09 -, juris Rn. 41 ff., und Urt. v. 10. Mai 2017 - C-133/15 -, juris Rn. 70 ff.; BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., und Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 34).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    12 Ein solches Aufenthaltsrecht kann nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts dann bestehen, wenn ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urt. v. 19. Oktober 2004 - C-200/02 -, juris Rn. 25 ff., v. 8. März 2011 - C-34/09 -, juris Rn. 41 ff., und Urt. v. 10. Mai 2017 - C-133/15 -, juris Rn. 70 ff.; BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., und Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    Soweit sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, juris Rn. 3) mit demBegriff der Ausreise auseinanderzusetzen hatte, hat es judiziert, dass für eine Ausreise erforderlich ist, dass der Ausländer seinen dauernden Aufenthalt ins Ausland verlegt und eine Ausreise zum Schein oder eine unverzügliche Wiedereinreise ins Bundesgebiet nicht hinreichend sind (so auch Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, Stand: Juni 2020, § 10 Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 3 D 66/20

    Duldung; Sperrwirkung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht sui generis

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    Denn auch wenn der Kläger die Bundesrepublik verlassen muss, kann das deutsche Kind, dessen Mutter in der Bundesrepublik aufenthaltsberechtigt ist und bleibt, sowie dessen Vater, der wohl deutscher Staatsangehörigkeit ist, in der Bundesrepublik bleiben und somit auch seine durch Art. 20 AEUV gewährleisteten Rechte ausüben (vgl. Sächs OVG, Beschl. v. 24. Februar 2021 - 3 D 66/20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11

    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20
    Soweit ersichtlich hat bisher nur das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 27. September 2012 - 2 O 208/11 -, juris Rn. 5), im Fall eines behaupteten Aufenthalts in Italien, judiziert, dass eine Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht erfordere und ein unerlaubter Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union somit nicht hinreichend sei (so auch Discher, in: GK-AufenthG II, § 10 Rn. 126 ff.).
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird,

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09

    Maßstäbe für die Bewertung eines Dienstvergehens des außerdienstlichen sexuellen

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15

    Ausreise im Sinne des § 10 Abs 3 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • VG Hamburg, 27.11.2008 - 9 K 2856/06

    Ausreise erfordert das Verlassen des Bundesgebietes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20

    Bedürftigkeit im Sinne des § 1 Abs. 6 PAuswGebV

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 D 57/20 - juris Rn. 4; s. a. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - juris Rn. 16; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 O 66/22

    Polizeiliche Verlautbarung über ein strafrechtlich relevantes Ereignis

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 D 57/20 - juris Rn. 4; s. a. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - juris Rn. 16; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
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