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   OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17   

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https://dejure.org/2018,41473
OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17 (https://dejure.org/2018,41473)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.07.2018 - 3 B 246/17 (https://dejure.org/2018,41473)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 3 B 246/17 (https://dejure.org/2018,41473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123, SächsAAZuVO § 3 Abs. 1 Satz 1, SächsAAZuVO § 3 Abs. 1 Satz 2, AufenthG § 60a Abs. 2, AufenthG § 60a Abs. 2c, AufenthG § 60a Abs. 2d
    Richtiger Antragsgegner; ICD-Schlüssel; Serbien; Unmöglichkeit einer Abschiebung; PTBS; unzulässiger Antrag; Auslegung eines Antrags; Suizidalität; Selbsttötungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17
    Diese mit Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 aufgenommenen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den von der Rechtsprechung entwickelten Mindestanforderungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 15; SächsOVG a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17
    Mit dem vorliegenden Eilantrag soll die Anwesenheit der Antragstellerin in der Bundesrepublik bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gesichert werden, woraus die Zuständigkeit der Antragsgegnerin auch für das einstweilige Rechtsschutzverfahren folgt (so auch VGH BW, Beschl. v. 14. September 2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 10 zum dortigen, inhaltsgleichen Landesrecht).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17
    Aber auch in diesem Fall darf die Auslegung vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Begründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Antragsziel von der Antragsfassung abweicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 09.05.2018 - 3 B 319/17

    Qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Diplom-Psychologe

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17
    8 Die rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung ist unter anderem - und nur darum geht es hier - gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Ausländer aus gesundheitlichen Gründen nicht transportfähig ist (Reiseunfähigkeit im engeren Sinne) oder sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne), und diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 4, Funke- Kaiser, GK-AufenthG, Stand: April 2017, § 60a Rn. 141).
  • VG Berlin, 24.11.2020 - 11 L 408.20

    Covid-19-Test im Rahmen einer Abschiebung

    Diese Argumentation übersieht, dass nach herrschender Meinung (vgl. etwa Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 60a Rn. 57 mwN.; OVG Bautzen, Beschluss vom 05.07.2018-3 B 246/17 - BeckRS 2018, 31843) im Zusammenhang mit der Regelung in § 60a Abs. 2d Satz 3 AufenthG auch die Regelung in.
  • VG Gießen, 26.02.2021 - 7 L 599/21
    Diese Argumentation übersieht, dass nach herrschender Meinung (vgl. etwa Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 60a Rn. 57 mwN.; OVG Bautzen, Be­ schluss vom 05.07.2018, 3 B 246/17, BeckRS 2018, 31843) im Zusam menhang mit der Regelung in § 60a Abs. 2d Satz 3 AufenthG auch die Regelung in § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG zwingend zu beachten ist.
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