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   OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17   

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https://dejure.org/2020,31311
OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17 (https://dejure.org/2020,31311)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.08.2020 - 6 A 1165/17 (https://dejure.org/2020,31311)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. August 2020 - 6 A 1165/17 (https://dejure.org/2020,31311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    HOAI § 42, SäHO § 44, RL BuG/2007, VwVfG § 48
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides; vorzeitiger Baubeginn; Abschluss eines Ingenieurvertrags über Leistungsphase 5 bis 7 nach § 42 HOAI; Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planungsleistungen sind kein Baubeginn!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsleistungen sind kein Baubeginn! (VPR 2021, 98)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsleistungen sind kein Baubeginn! (IBR 2021, 374)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich hierzu im Anschluss an den Beklagten auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, in der der Versuch unternommen wird, aus den im Zuwendungsrecht zu beachtenden Grundsätzen des Vergaberechts abzuleiten, dass einzelne der Leistungsphase 7 angehörende Leistungen der tatsächlichen Ausführung zuzurechnen seien (vgl. obiter: NdsOVG, Urt. v. 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 47 bis 50; und Urt. v. 19. Mai 2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 30).

    Auch mag ein Bauherr durch das ebenfalls von der Leistungsphase 7 erfasste Führen von Bietergesprächen dokumentieren, sich zur Ausführung und Finanzierung der Baumaßnahmen unabhängig von einer zwar beantragten, aber noch nicht bewilligten Zuwendung entschlossen zu haben (vgl. NdsOVG, Urt. v. 13. September 2012 a. a. O.).

    Denn in diesen Rücknahmebescheiden wird zur Begründung primär auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (beginnend mit dem Urteil v. 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -) Bezug genommen, die der Beklagte - wie schon in dem Versagungsbescheid betreffend die Deponie H............ vom 11. Dezember 2013 - als "herrschende Rechtsmeinung" bezeichnet.

  • VG Dresden, 12.10.2017 - 3 K 683/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Az.: 6 A 1165/17 3 K 683/15.

    Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Oktober 2017 - 3 K 683/15 - geändert und der Bescheid vom 18. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchbescheids des Beklagten vom 7. April 2015 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Oktober 2017 - 3 K 683/15 - zu ändern und den Bescheid vom 18. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchbescheids des Beklagten vom 7. April 2015 aufzuheben.

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Jedenfalls unterliegen ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, hier zum vorzeitigen Baubeginn, keiner gerichtlichen Auslegung nach den für Gesetze geltenden Kriterien (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Die Ausschreibung selbst begründet dagegen noch keinen Leistungsvertrag, sondern lediglich ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -, juris Rn. 7 und oben Rn. 28 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich hierzu im Anschluss an den Beklagten auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, in der der Versuch unternommen wird, aus den im Zuwendungsrecht zu beachtenden Grundsätzen des Vergaberechts abzuleiten, dass einzelne der Leistungsphase 7 angehörende Leistungen der tatsächlichen Ausführung zuzurechnen seien (vgl. obiter: NdsOVG, Urt. v. 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 47 bis 50; und Urt. v. 19. Mai 2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 30).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Das ändert aber nichts daran, dass der öffentliche Auftraggeber eine Ausschreibung jederzeit aufheben kann und insbesondere nicht dazu verpflichtet ist, das Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, selbst wenn kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (vgl. hierzu und zum Folgenden BGH, Urt. v. 20. März 2014 - X ZB 18/13 -, juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98

    Nachträgliche Rücknahme einer bereits gewährten Subvention - Nichtzulassung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Mangels Abweichung von der damaligen Zuwendungspraxis liegt ein zu Gunsten des Klägers wirkender Verstoß gegen den auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots geltenden Gleichheitssatz nicht vor (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1998 - 2 B 4.98 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urt. v. 12. Juli 2010 - 15 A 2863/09 -, juris Rn. 7).22 Die zurückgenommene Zuwendung beruht auf der Förderrichtlinie Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007) vom 13. Juli 2007.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 15 A 2863/09

    Einordnung eines Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17
    Mangels Abweichung von der damaligen Zuwendungspraxis liegt ein zu Gunsten des Klägers wirkender Verstoß gegen den auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots geltenden Gleichheitssatz nicht vor (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1998 - 2 B 4.98 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urt. v. 12. Juli 2010 - 15 A 2863/09 -, juris Rn. 7).22 Die zurückgenommene Zuwendung beruht auf der Förderrichtlinie Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007) vom 13. Juli 2007.
  • OVG Sachsen, 05.01.2024 - 6 A 394/20

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Berufliche Weiterbildung; kein

    Solche Verwaltungsvorschiften müssen aber in sich den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren (BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 5. August 2020 - 6 A 1165/17 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18

    Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung;

    Mangels Abweichung von der damaligen Zuwendungspraxis liegt ein zu Gunsten der Klägerin wirkender Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht vor (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 5. August 2020 - 6 A 1165/17 -, juris Rn. 21).
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