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OVG Sachsen, 05.11.2015 - 3 E 78/15 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
VwGO § 95 Abs. 1 VwGO
Festsetzung eins Ordnungsgeldes wegen unentschuldigtem Ausbleiben bei Anordnung des persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.06.2015 - 6 K 1248/12
- OVG Sachsen, 25.08.2015 - 3 E 78/15
- OVG Sachsen, 05.11.2015 - 3 E 78/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.11.1997 - 2 BvR 429/97
Verfassungsmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2015 - 3 E 78/15
Insbesondere hat die Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Falle des Ausbleiben eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen ordnungsgemäß angedroht worden war, nicht schon deswegen zu unterbleiben, weil das Ausbleiben eine Verzögerung des Verfahrens und der Entscheidung nicht bewirkt hat, das Gericht also trotz seines Ausbleibens entscheiden konnte (zu § 141 Abs. 3 ZPO: BVerfG, Beschl. v. 10. November 1997 - 2 BvR 429/97 -, juris Rn. 11).