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   OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18   

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https://dejure.org/2019,48910
OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18 (https://dejure.org/2019,48910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2019 - 1 A 156/18 (https://dejure.org/2019,48910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 1 A 156/18 (https://dejure.org/2019,48910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Folgekostenvertrag; Kindertagesstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    41 Dabei sind Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer Kita städtebauliche Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Urt. v. 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 - juris R. 99 ff. und 19. Mai 2011 - 1 LC 86/09 -, juris Rn. 57; VGH BW, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 S 639/02 -, juris Rn. 52 ).

    Städtebauliche Maßnahmen sind daher auch dann als Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebaubaren Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 30).".

    "Ein derartiges Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden und damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung gedeckt sein (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 32).

    Nicht zulässig sind daher beispielsweise die Deckung eines Nachholbedarfs für schon zuvor verwirklichte Planungen oder die Bildung eines Polsters für gegenwärtig noch nicht absehbare Planungen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 31).".

    Es ist danach auch nicht ausreichend, dass die städtebaulichen Maßnahmen lediglich "in sachlichem Zusammenhang" oder wie von der Beklagten vorgetragen, in zeitlichem Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung und dem Vorhaben der (künftigen) Bauherrn stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 31 f.).

    Denn danach muss - wie zuvor ausgeführt - anhand einer nachvollziehbaren Prognose, die Teil des vom Stadtrat zu beschließenden Gesamtkonzepts ist, belegt werden, welcher Bedarf an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen hervorgerufen werden und welche Kosten in dessen Folge auf die Gemeinde zukommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 a. a. O., juris Rn. 32).

    61 Für die Annahme eines treuwidrigen Verhaltens genügt es auch nicht, dass das Bebauungsplanverfahren auf Veranlassung der Klägerin und ihrer Nachbarin durchgeführt wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 a. a. O., juris Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    Gegenstand dieses Vertrags kann die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2011 - 4 C 11.10 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für die Errichtung einer Kita und deren Betrieb entstehen, können damit Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2011 a. a. O., juris Rn. 9 m. w. N.), wenn - wie von der Beklagten vorgetragen - die vorhandenen Kapazitäten der Infrastruktureinrichtungen erschöpft sind und ein weiterer Bedarf durch die Bauleitplanung ausgelöst wird.

    42 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. März 2011 (a. a. O., juris Rn. 10) insoweit ausgeführt.

    47 Nach dem bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2011 (a. a. O.) beantwortet sich die Frage, ob Kosten einer städtebaulichen Maßnahme Voraussetzung oder Folge eines Vorhaben sind, nicht danach, ob die städtebauliche Maßnahme dem Vorhaben objektiv zugute kommt.

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    Soweit die Beklagte ein treuwidriges Verhalten der Klägerin darin sieht, dass diese die Erstattung der geleisteten Zuwendung erst nach dem Wirksamwerden des Bebauungsplans beansprucht habe, d. h. eine Rückabwicklung des Vertrags damit ausgeschlossen sei, führt dies nicht zur Annahme eines treuwidrigen Verhaltens im Falle eines nichtigen Koppelungsgeschäfts (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB; vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 -, juris Rn. 36 f. -).
  • OVG Sachsen, 03.09.2014 - 5 A 616/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    Dabei steht der Klägerin der Zinsanspruch aber erst einen Tag nach Klageerhebung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2011 - 3 C 30/10 -, juris Rn. 21 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2014 - 5 A 616/12 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11

    Zur Kostengrundlage bei Folgekostenverträgen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    Daraus ist abzuleiten und anhand von Erfahrungswerten zu belegen, welcher Bedarf an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen, durch die Bauleitplanung hervorgerufen wird und welche Kosten in dessen Folge auf die Gemeinde zukommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 -, juris Rn. 5 m. w. N.).55 Vorliegend lässt sich die erforderliche planerische Verknüpfung der mit dem Folgelastenvertrag in § 2 lediglich pauschal umrissenen Kosten weder mit der Abwägungsentscheidung über den streitgegenständlichen Bebauungsplan vom 13. Juli 2006, der solche Kosten - wie ausgeführt - in keiner Weise in Bezug nimmt, noch mit dem nachfolgenden Stadtratsbeschluss vom 19. Juli 2007 herstellen.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    Dabei steht der Klägerin der Zinsanspruch aber erst einen Tag nach Klageerhebung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2011 - 3 C 30/10 -, juris Rn. 21 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2014 - 5 A 616/12 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    Weg" mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets folgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. August 1992 - 8 C 19.90 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    39 Der Tatbestand des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches setzt voraus, dass zugunsten des Schuldners des Erstattungsanspruches eine unmittelbare Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund stattgefunden hat oder dass deren Rechtsgrund später entfallen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 1985 - 7 C 48.82 -, juris Rn. 14).
  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    41 Dabei sind Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer Kita städtebauliche Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Urt. v. 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 - juris R. 99 ff. und 19. Mai 2011 - 1 LC 86/09 -, juris Rn. 57; VGH BW, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 S 639/02 -, juris Rn. 52 ).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18
    41 Dabei sind Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer Kita städtebauliche Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Urt. v. 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 - juris R. 99 ff. und 19. Mai 2011 - 1 LC 86/09 -, juris Rn. 57; VGH BW, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 S 639/02 -, juris Rn. 52 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02

    Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung

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