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   OVG Sachsen, 06.10.2015 - 4 B 237/15   

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https://dejure.org/2015,33531
OVG Sachsen, 06.10.2015 - 4 B 237/15 (https://dejure.org/2015,33531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.10.2015 - 4 B 237/15 (https://dejure.org/2015,33531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 4 B 237/15 (https://dejure.org/2015,33531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 26; UmwRG § 2; SächsUIG § 6
    Akteneinsicht; Möglichkeit der Kenntnisnahme; Vertrauensgrundlage; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13

    Nachbarliches Abwehrrecht, Verwirkung, Verstoß gegen Treu und Glauben, Rücknahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2015 - 4 B 237/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 4 B 421/13 -, juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - III C 115.71).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2015 - 4 B 237/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 4 B 421/13 -, juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - III C 115.71).
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