Rechtsprechung
OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwVfG § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 4, § 4 Abs. 2 Nr. 2, § 8 Abs. 1 S. 2; SächsPolG § 1, § 3, § 60 Abs. 2, § 68 Abs. 2; SächsBRKG § 15 Abs. 1 S. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungsersatz durch den Freistaat Sachsen bei Öffnung einer Wohnungstür durch eine gemeindliche Feuerwehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungsersatz durch den Freistaat Sachsen bei Öffnung einer Wohnungstür durch eine gemeindliche Feuerwehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Feuerwehr öffnet Wohnungstür auf Anforderung der Polizei - Aufwendungsersatz?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gemeindefeuerwehr leistet mit Öffnen einer Wohnungstür bei Unterstützung der Polizei keine Amtshilfe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gemeindefeuerwehr leistet mit Öffnen einer Wohnungstür bei Unterstützung der Polizei keine Amtshilfe
- weka.de (Kurzinformation)
Türöffnung durch Freiwillige Feuerwehr: Gemeinde bekommt keinen Ersatz der Kosten über die Amtshilfe
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Öffnen einer Wohnungstür durch die Feuerwehr als Amtshilfe?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Öffnen einer Wohnungstür durch die Feuerwehr als Amtshilfe?
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 03.03.2009 - 3 K 1437/08
- OVG Sachsen, 15.10.2013 - 5 A 531/11
- OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 309
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 04.05.2011 - 5 A 538/09
Vorliegen eines Widerspruchs der Regelung des § 69 Abs. 1 SächsBRKG bei Auslegung …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11
Der erkennende Senat habe mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 - die Satzung des § 69 Abs. 3 SächsBRKG als nicht hinreichend bestimmt eingestuft. - VGH Bayern, 25.01.2007 - 4 BV 04.3156
Teilnahme gemeindlicher Feuerwehr an Vermisstensuche
Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11
28 Ob der streitgegenständliche Bescheid auch deshalb rechtswidrig ist, weil § 8 Abs. 1 Satz 2 VwVfG keine taugliche Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der von der Beklagten gegenüber dem Freistaat Sachsen reklamierten Erstattungsforderung durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) darstellt (so BayVGH, Urt. v. 25. Januar 2007 - 4 BV 04.3156 -, Rn. 27 ff.), kann hier dahinstehen, weil der Bescheid bereits aus den o. g. Gründen rechtswidrig ist. - VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 BV 05.2002
Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11
Nach der ratio legis steht die die vorliegende Fallkonstellation kennzeichnende polizeibehördliche und polizeivollzugsrechtliche Doppelkompetenz zusammen mit der gesetzlichen Vorstellung primärer Gefahrenabwehr durch u. a. die Beklagte als Ortspolizeibehörde dem Vorliegen von Amtshilfe entgegen (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 24. Januar 2007 - 4 BV 05.2002 -, juris Rn. 18 ff., m. w. N.).
- VG Köln, 29.09.2022 - 4 K 6606/21 vgl. etwa Sächs. OVG, Urteil vom 6. November 2013 - 5 A 531/11 -, juris, Rn. 19.