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   OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12   

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https://dejure.org/2014,5288
OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12 (https://dejure.org/2014,5288)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2014 - 3 A 173/12 (https://dejure.org/2014,5288)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2014 - 3 A 173/12 (https://dejure.org/2014,5288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 113 Abs. 5; GrStG a F § 33 Abs. 1 S. 1, § 33 Abs. 5, BewG § 129 Abs. 2, § 76, § 79 Abs. 1 S. 1, § 79 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 79 Abs. 2 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansetzen der üblichen Miete mit Null bei Nichtnutzung eines Wohngebäudes bei Unvermietbarkeit aufgrund des baulichen Zustands; Erlass von Grundsteuern für ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansetzen der üblichen Miete mit Null bei Nichtnutzung eines Wohngebäudes bei Unvermietbarkeit aufgrund des baulichen Zustands; Erlass von Grundsteuern für ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Erlass von Grundsteuer beim Fehlen einer wesentlichen Ertragsminderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2015, 466
  • DÖV 2014, 535
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Magdeburg, 03.12.2012 - 3 A 351/10

    Heranziehung einer Wohnungsbaugenossenschaft zum Grundbeitrag in der Industrie-

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12
    14 Mit der gegen das Urteil mit Beschluss des erkennenden Senats vom 2. März 2012 - 3 A 351/10 - zugelassenen Berufung verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.
  • BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 12.00

    Kein Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Wohnungsleerstand

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12
    Anders als bei der Ermittlung von Einheitswerten nach dem Bewertungsgesetz finden die Bestimmungen des § 76 BewG auch in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet Anwendung, soweit es um die Ermittlung des Rohertrags geht, wie aus den §§ 129 ff. BewG folgt (BVerwG, Urt. v. 4. April 2001 - 11 C 12.00 -, juris Rn. 8).
  • BFH, 14.05.2003 - II R 14/01

    Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12
    Maßgeblich kommt es jedoch auch nach diesen Vorschriften im Ergebnis darauf an, ob die dauerhafte Nutzung als Wohngebäude zumutbar ist, wobei auf die gesetzliche Wertung des § 16 Abs. 2 WoFG zurückgegriffen werden kann (BFH, Urt. v. 14. Mai 2003 - II R 14/01 - juris Rn. 8 ff.).
  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12
    Übliche Miete ist die nach der objektiven Beschaffenheit des Grundstücks und den gegebenen örtlichen Verhältnissen üblicherweise erzielbare Miete (BFH, Urt. v. 10. August 1984 - III R 41/75 -, juris).
  • VG Augsburg, 18.04.2018 - Au 6 K 17.292

    Erfolglose Klage auf Teilerlass der Grundsteuer

    Daher kann der normale Rohertrag im Einzelfall auch - wie hier (dazu sogleich) - Null betragen (so bei Nichtvermietung wegen schlechten baulichen Zustands OVG LSA, U.v. 7.3.2014 - 3 A 173/12 - juris Rn. 28 f.; VG Bayreuth; U.v. 10.9.2014 - B 4 K 13.5 - juris Rn. 24; zur Nichtvermietbarkeit wegen Umbaumaßnahmen aufgrund einer Nutzungsänderung einer Gewerbezu einer Wohnimmobilie VG Koblenz, U.v. 11.12.2015 - 5 K 475/15 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16

    Erlass; Grundsteuer; Zulassungsantrag; Auslegung; Vertreten müssen; Minderung;

    Denn bei der Bemessung der üblichen Miete, auf die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BewG bei wie hier (teilweise) ungenutzten Grundstücksteilen abgestellt wird, ist maßgeblich auf die tatsächlichen Umstände, insbesondere auf die Beschaffenheit des Gebäudes abzustellen und nicht darauf, was hypothetisch zu erzielen wäre, wenn das Gebäude einer Sanierung unterzogen worden wäre oder einen solchen Ausbauzustand erreicht hätte, dass es vermietet werden könnte (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2014 - 3 A 173/12 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.06.2014 - 3 A 673/12

    Parallelentscheidung zu 3 A 674/12 - Urteil vom 12. Juni 2014,

    23 Anders als bei der Ermittlung von Einheitswerten nach dem Bewertungsgesetz finden die Bestimmungen des § 76 BewG auch in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet Anwendung, soweit es um die Ermittlung des Rohertrags geht, wie aus §§ 129 ff. BewG folgt (BVerwG, Urt. v. 4. April 2001 - 11 C 12.00 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Urt. v. 7. März 2014 - 3 A 173/12 - juris Rn. 22).
  • VG Bayreuth, 10.09.2014 - B 4 K 13.5

    Grundsteuererlass bei gemischt genutztem Grundstück

    Bleibt ein Gebäude ungenutzt, weil es aufgrund seines baulichen Zustands nicht vermietbar ist, ist die übliche Jahresrohmiete mit Null anzusetzen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 07.03.2014 - 3 A 173/12 Rn. 28).
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