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   OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11   

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OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11 (https://dejure.org/2013,19840)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2013 - 3 A 834/11 (https://dejure.org/2013,19840)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 3 A 834/11 (https://dejure.org/2013,19840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 12 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 5 S1, § 117 Abs. 4; GewO § 36 Abs. 1 S. 1, § 36 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig abgefassten, zuzustellenden Urteils bei Hinterlegung der Entscheidungsformel auf der Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 36 Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig abgefassten, zuzustellenden Urteils bei Hinterlegung der Entscheidungsformel auf der Geschäftsstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zertifizierung ersetzt Nachweis der Sachkunde nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überprüfung der Sachkunde richtet sich nicht nach Prüfungsrecht! (IBR 2013, 714)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenbestellung: Zertifizierung ersetzt Nachweis der Sachkunde nicht! (IBR 2013, 715)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 820
  • BauR 2014, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Zwar sehe das Bundesverfassungsgericht § 36 GewO als hinreichende gesetzliche Regelung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen an (BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 -).

    39 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen besonderen Beruf, sondern den jedermann zugänglichen Beruf des Sachverständigen ausübt (BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, BVerfGE 86, 28; BVerwG, Urt. v. 1. Februar 2012, NJW 2012, 1018; Urt. v. 26. Juni 1990, Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 9 m. w. N.).

    § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO regelt demnach nicht die Zulassung zu einem Beruf und schränkt auch nicht die freie Wahl der Berufsniederlassung ein (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990, a. a. O.; BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, a. a. O.).

    Schafft der Gesetzgeber die staatliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation und damit Vorteile im beruflichen Wettbewerb, so wirkt sich die Verweigerung dieser Anerkennung jedoch als Eingriff in die Berufsfreiheit, nämlich in die Freiheit der Berufsausübung aus (BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, a. a. O m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990, a. a. O.).

    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1967, BVerfGE 21, 209 [215]. Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Rechtsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können. Davon ausgehend ist der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Sachkunde hinreichend bestimmt. Die "Sachkunde" i. S. v. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff. Seine Konkretisierung bereitet aber keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten. Das Erfordernis der besonderen Sachkunde ist auch hinreichend geregelt, zumal dessen Konkretisierung durch ergänzende Tatbestände in der Sachverständigenordnung erleichtert wird (BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 -) folgten aus Art. 12 Abs. 1 GG Anforderungen an Prüfungsverfahren, die der Berufswahl oder -ausübung Schranken setzten.

    45 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es sich um ein "prüfungsähnliches Verfahren" handelt, das keiner gesetzlichen Normierung bedarf, ist entgegen der Ansicht des Klägers durch die von ihm angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur ordnungsgemäßen Besetzung von Fachprüfungsausschüssen der Rechtsanwaltskammern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 -, juris) auch nicht überholt.

    2.3 Im Übrigen geht der Kläger auch fehl, wenn er unter Berufung auf den oben 50 wiedergegebenen Orientierungssatz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 12. Februar 1998, a. a. O.) meint, seine Berufung müsse schon deswegen Erfolg haben, weil sich die Beklagte mit seinen Einwänden gegen die Expertisen des Fachgremiums nicht hinreichend auseinandergesetzt habe.

  • VG Schleswig, 29.03.2011 - 7 A 90/09

    Voraussetzungen des Anspruchs auf öffentliche Bestellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Die Nichterwähnung von § 36 GewO in der ab 28. Dezember 2009 geltenden Fassung des § 4 GewO sowie der neue § 36a GewO (vgl. Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie im Gewerberecht und weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 [BGBl. I S. 2091]) zeigen, dass auch nach dem aktuellen Willen des Gesetzgebers eine Zertifizierung allein nicht genügt, um hieraus gleichsam automatisch einen Anspruch auf öffentliche Bestellung abzuleiten (NdsOVG, Beschl. v. 17. August 2009 - 7 LA 220/07 -, juris; OVG Schl.-H., Urt. v. 29. März 2011 - 7 A 90/09 -, juris ).

    Daher müssen bei ihm beim Nachweis der besonderen Sachkunde die Dauer der verlangten beruflichen Tätigkeiten und die Inhalte der fachlichen Fähigkeiten, die im Ausland ausgeübt bzw. erworben wurden, mit den in Deutschland verlangten in den Schwerpunkten ("im Wesentlichen") vergleichbar sein (Bleutge, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: 63. EL 2013, § 36a Rn. 9; OVG Schl.-H., Urt. v. 29. März 2011, a. a. O.).

  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 91/93

    Verkehrsberuhigte Zone; Bodenschwelle; Kautschuk-Gummi; Aussparungen; Durchfahrt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    60 Dies setzt zunächst voraus, dass der Sachverständige in seinem Gutachten die für das Ergebnis ausschlaggebenden Befundtatsachen vollständig angibt, weil eine Überprüfung der Richtigkeit des Gutachtens durch das Gericht sonst nicht möglich ist und es das Ergebnis auch nicht nachvollziehen kann, wenn es hieran fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Oktober 1994, BVerfGE 91, 176; BGH, Urt. v. 15. April 1994, MDR 1994, 41).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1967, BVerfGE 21, 209 [215]. Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Rechtsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können. Davon ausgehend ist der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Sachkunde hinreichend bestimmt. Die "Sachkunde" i. S. v. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff. Seine Konkretisierung bereitet aber keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten. Das Erfordernis der besonderen Sachkunde ist auch hinreichend geregelt, zumal dessen Konkretisierung durch ergänzende Tatbestände in der Sachverständigenordnung erleichtert wird (BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, a. a. O.).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    60 Dies setzt zunächst voraus, dass der Sachverständige in seinem Gutachten die für das Ergebnis ausschlaggebenden Befundtatsachen vollständig angibt, weil eine Überprüfung der Richtigkeit des Gutachtens durch das Gericht sonst nicht möglich ist und es das Ergebnis auch nicht nachvollziehen kann, wenn es hieran fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Oktober 1994, BVerfGE 91, 176; BGH, Urt. v. 15. April 1994, MDR 1994, 41).
  • BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73

    Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Der Nachweis besonderer Sachkunde ist nicht schon dadurch erbracht, dass ein Bewerber seinen Beruf bisher in fachlicher Hinsicht ordnungsgemäß ausgeübt hat (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1974, BVerwGE 45, 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 1083/05

    Kein Nachweis besonderer Sachkunde durch Studienabschlüsse

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    1 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47, § 52 Abs. 1 GKG und erfolgt in Anlehnung an Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 7./8. Juli 2004 beschlossenen Änderungen (zitiert nach Kopp/Schenke, a. a. O. Anh zu § 164; vgl. VGH BW, Beschl. v. 22. Juni 2006 - 6 S 1083/05 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 26. März 2012 - 6 A 11437/11 - n. v. ).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26. Juni 1990 - 1 C 10.88 -) die Auffassung vertreten, eine Regelung mit Rechtsnormcharakter für das prüfungsähnliche Verfahren sei nicht erforderlich, weil der Fachausschuss nicht über die Möglichkeiten der Berufsausübung des Sachverständigen bestimme, er die Überprüfung lediglich mit dem Ziel vornehme, die Kammer bei der ihr aufgegebenen Beurteilung der Sachkunde sachverständig zu beraten.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach Zertifizierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11
    Die Nichterwähnung von § 36 GewO in der ab 28. Dezember 2009 geltenden Fassung des § 4 GewO sowie der neue § 36a GewO (vgl. Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie im Gewerberecht und weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 [BGBl. I S. 2091]) zeigen, dass auch nach dem aktuellen Willen des Gesetzgebers eine Zertifizierung allein nicht genügt, um hieraus gleichsam automatisch einen Anspruch auf öffentliche Bestellung abzuleiten (NdsOVG, Beschl. v. 17. August 2009 - 7 LA 220/07 -, juris; OVG Schl.-H., Urt. v. 29. März 2011 - 7 A 90/09 -, juris ).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 B 204.96

    Gewerberecht - Sachverständige, Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe durch

  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Diese Frage stellt sich insbesondere mit Blick auf die Durchbrechung des Internetvertriebsverbots nur für Sportwetten und Lotterien in § 4 Abs. 5 GlüStV n.F. (ohne nähere Begründung Kohärenz bejahend OVG Saarland, Beschluss vom 17.07.2015 - 1 B 50/15 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; differenzierend Senat, Urteil vom 23.05.2013 - 6 S 88/13 -, GewArch 2014, 24; vgl. auch BVerwG, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2020 - 11 LB 302/19

    Durchführungshinweise; Hunde; Hundeschule; Prüfungsordnung; Sachkunde;

    In verfassungsrechtlicher Hinsicht enthält § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG keine Berufszugangsbeschränkung, sondern regelt lediglich die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation (vgl. zu § 36 Abs. 1 GewO: Rickert, in: Pielow, a.a.O., § 36, Rn. 8; Sächsisches OVG, Urt. v. 7.5.2013 - 3 A 834/11 -, juris, Rn. 43, jeweils m.w.N.).

    Davon ausgehend ist der unbestimmte Rechtsbegriff der "für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten" hinreichend bestimmt, zumal seine Konkretisierung durch die Durchführungshinweise, die ihrerseits - wie ausgeführt - mit §§ 1 Abs. 1, 3 NHundG in Einklang stehen, erleichtert wird (vgl. zur hinreichenden Bestimmtheit des unbestimmten Rechtsbegriffs der "besonderen Sachkunde" i.S.v. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO: BVerfG, Beschl. v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 -, BVerfGE 86, 28, juris, Rn. 47; Sächsisches OVG, Urt. v. 7.5.2013 - 3 A 834/11 -, juris, Rn. 44 f.).

  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 2/18

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; Ausbildung; Beruflicher

    So wie beim Sachkundenachweis im Rahmen der öffentlichen Bestellung nach § 36 Abs. 1 GewO kann die Tierschutzbehörde den Antragsteller auf ein prüfungsähnliches Verfahren vor einer Kommission verweisen und darf deren Stellungnahme bei der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG verwerten, ohne daran gebunden zu sein (zu § 36 Abs. 1 GewO: BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1990 - 1 C 10.88 -, juris Rn. 47; Beschl. v. 28. Mai 2014 - 8 B 61.13 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2013 - 3 A 834/11, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 3 A 645/16

    Sachverständiger, öffentliche Bestellung und Vereidigung, besondere Sachkunde,

    Der Senat hat sich in einer Grundsatzentscheidung mit den Voraussetzungen des 25 Anspruchs auf Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO auseinandergesetzt (SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2013 - 3 A 834/11 -, juris Rn. 49, nachfolgend: BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2014 - 8 B 61/13 -, juris).
  • VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.1186

    Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

    In Anbetracht des Regelungsziels des § 36 GewO sind an die Qualität von Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhöhte Anforderungen zu stellen (SächsOVG, U.v. 7.5.2013 - 3 A 834/11 - juris Rn. 63).
  • VG Mainz, 04.05.2023 - 1 L 204/23

    Fan des FC Schalke 04 darf nicht zum Fußballspiel nach Mainz kommen

    Insoweit besteht keine Pflicht für die Behörde, sich mit dem gesamten - auch rechtlichen - Vorbringen eines Beteiligten innerhalb der Begründung des Verwaltungsaktes (detailliert) auseinander zu setzen (vgl. Kallerhoff/Mayen, a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 3 A 834/11 -, juris, Rn. 54; zur Begründungspflicht aus § 39 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31/13 -, juris, Rn. 8; siehe zur Bescheidung einer Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO: VG Mainz, Urteil vom 12. September 2021 - 1 K 359/21.MZ -, S. 13 UA).
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