Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11606
OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13 (https://dejure.org/2015,11606)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2015 - 3 A 210/13 (https://dejure.org/2015,11606)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 3 A 210/13 (https://dejure.org/2015,11606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 25 Abs. 5 AufenthG § 11 Abs. 1 AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG § 82 Abs. 1 AufenthG § 82 Abs. 3
    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Belehrung des Ausländers über die Rechtsfolgen von Handlungen im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG im Rahmen einer Ausweisung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1, AufenthG § 11, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1 Bst. b, AufenthG § 55, AufenthG § 55 Abs. 2
    Ausweisung, Belehrung, Neubescheidung, Ermessensausweisung, Täuschung über Identität, Befristung, Wirkung der Ausweisung, Unmöglichkeit der Ausreise, rechtliche Unmöglichkeit, tatsächliche Unmöglichkeit, Ausreisehindernis, Hinweispflicht, Rechtsfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 11 Abs. 1 ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1
    Ordnungsgemäße Belehrung des Ausländers über die Rechtsfolgen von Handlungen im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG im Rahmen einer Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis bei bestehendem Ausreisehindernis chinesischer Staatsangehöriger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis bei bestehendem Ausreisehindernis chinesischer Staatsangehöriger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 979
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Sie, ebenso wie die Kläger zu 2. bis 4. aus allenfalls abgeleitetem Recht nach § 32 Abs. 1 AufenthG, können sich daher auch nicht auf eine Verwurzelung im Sinne von Art. 8 EMRK berufen (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris).

    Das geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; offengelassen von EGMR, Urt. v. 16. September 2004, NVwZ 2005, 1046, und v. 8. April 2008, ZAR 2010, 189).44 Bei der Entscheidung, ob die einzelnen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG im Ermessenswege nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG erfüllt sind, hat die Ausländerbehörde im Allgemeinen zu berücksichtigen, dass der Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nach der Gesetzesbegründung gerade der Gedanke zugrunde liegt, die Erfüllung aller Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG könne bei humanitären Aufenthaltstiteln typischerweise nicht verlangt werden.

  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungspflicht - Beschaffung von Heimreisepapieren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Dabei ist zu beachten, dass zwischen der Ausländerbehörde und dem Ausländer wechselseitige Pflichten bestehen, deren Erfüllung im Einzelnen nachgewiesen werden muss (BayVGH, Urt. v. 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158 -, juris m. w. N.; Burr a. a. O. § 25 Rn. 180).
  • OVG Sachsen, 03.07.2014 - 3 A 28/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; offengelassen von EGMR, Urt. v. 16. September 2004, NVwZ 2005, 1046, und v. 8. April 2008, ZAR 2010, 189).44 Bei der Entscheidung, ob die einzelnen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG im Ermessenswege nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG erfüllt sind, hat die Ausländerbehörde im Allgemeinen zu berücksichtigen, dass der Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nach der Gesetzesbegründung gerade der Gedanke zugrunde liegt, die Erfüllung aller Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG könne bei humanitären Aufenthaltstiteln typischerweise nicht verlangt werden.
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    33 Die Wirkungen der Ausweisung der Klägerin zu 1 entgegen § 11 Abs. 1 Satz 6 AufenthG so zu befristen, dass das Erfordernis ihrer Ausreise entfällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. März 2014 -, NVwZ 2014, 1107), kommt allerdings noch nicht in Betracht, da die Klägerin zu 1 seit ihrer Einreise im Jahr 1998 bis zur Offenbarung ihrer wahren Identität im März 2012 in Verwaltungsverfahren über ihre Identität getäuscht hat.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    28 Eine in der Vergangenheit liegende Beeinträchtigung kann jedoch eine Ausweisung aus generalpräventiven Gründen rechtfertigen, nämlich wenn ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, den Aufenthalt zu beenden, um andere Ausländer vor gleichartigem Verhalten abzuschrecken (Discher a. a. O. § 55 Rn. 52; str., a. A.: zu (§ 10 AuslG: BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1984 - 1 C 59.81 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Dabei darf dem Ausländer nur die Verweigerung solcher Mitwirkungshandlungen nicht vorgehalten werden, die erkennbar ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris Rn. 6).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; offengelassen von EGMR, Urt. v. 16. September 2004, NVwZ 2005, 1046, und v. 8. April 2008, ZAR 2010, 189).44 Bei der Entscheidung, ob die einzelnen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG im Ermessenswege nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG erfüllt sind, hat die Ausländerbehörde im Allgemeinen zu berücksichtigen, dass der Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nach der Gesetzesbegründung gerade der Gedanke zugrunde liegt, die Erfüllung aller Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG könne bei humanitären Aufenthaltstiteln typischerweise nicht verlangt werden.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Insoweit ist sie gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG an die (positive oder negative) Feststellung des Bundesamts hierzu gebunden (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, juris Rn. 17).
  • OVG Hamburg, 19.09.2013 - 3 Bs 226/13

    Einreise mit Schengen-Visum trotz beabsichtigten Daueraufenthalt

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    Der im einheitlichen Antragsformular nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über den Visakodex der Gemeinschaft im amtlichen Formblatt auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis enthaltene Hinweis genügt diesen Anforderungen daher nicht (a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 19. September 2013 - 3 Bs 226/13 -, juris Rn.10 f).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
    18 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich einer Ausweisungsverfügung (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 15. November 2007, BVerwGE 130, 20) sowie bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2005, BVerwGE 121, 86 [88]) ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung in der Tatsacheninstanz.
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 3 A 397/12
  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, je m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).

    Da der Kläger somit mit seinem Zulassungsvorbringen schon nicht substantiiert in Frage gestellt hat, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Anspruch aus § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 8 EMRK mangels seiner Stellung als "faktischer Inländer" verneint hat, kommt es schon nicht darauf an, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG auch daran scheitert, dass der Kläger möglicherweise kein Vertrauen auf den Fortbestand eines Aufenthaltstitels, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats weitere Anspruchsvoraussetzung ist (SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. 10), entwickeln habe können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Dies bedeutet, dass das Verhalten des Ausländers für die Schaffung oder Aufrechterhaltung eines aktuell noch bestehenden Ausreisehindernisses zumindest mitursächlich sein muss (SächsOVG, Urteil vom 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 - juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20

    Verlängerung Aufenthaltstitel; humanitäre Gründe bei eigenmächtigem Schulabbruch;

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).24 Maßgebend sind bei der Frage der Integration des Ausländers in Deutschland vor allem die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet sowie dessen rechtlicher Status, der Stand der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Integration (Sprachkenntnisse, Schule/Beruf, Freizeitgestaltung/Freundeskreis) sowie das Fehlen von Straftaten.

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass ein Privatleben i. S. d. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthaltstitels in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 a. a. O. juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 25.01.2024 - 3 B 213/23

    Alleinerziehende Mutter; Aufenthaltserlaubnis; faktische Inländerin; erwachsene

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2023 - 12 S 1936/22

    Reichweite des Belehrungserfordernisses in AufenthG 2004 § 54 Abs 2 Nr 8;

    Ein Hinweis auf eine mögliche Abschiebung ist deshalb entbehrlich (so auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.05.2015 - OVG 3 A 210/13 -, juris Rn. 22; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.10.2016 - OVG 2 O 26/16 -, juris Rn. 13; großzügiger OVG Hamburg, Beschluss vom 19.09.2013 - OVG 3 Bs 226/13 -, juris Rn. 11, wonach sogar ein Hinweis auf eine dann drohende Ausweisung unterbleiben kann; VG Berlin, Urteil vom 03.07.2019 - 19 K 243.18 V -, juris Rn. 23; Bauer in: Bergmann/Dienelt, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 54 Rn. 90; a.A. Czierski-Reis in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 61; Discher in: GK-AufenthG, § 55 Rn. 286 , dazu, dass diese Erläuterung auch unter Geltung des neuen Ausweisungsrechts herangezogen werden kann, siehe Hoppe in: GK-AufenthG, Hinweise zur Nutzung der bisherigen Kommentierung, § 55 Rn. 7 ).
  • OVG Sachsen, 25.10.2023 - 3 B 112/23

    Duldung; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; Ehe mit deutscher Staatsangehörigen;

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2023 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43, je m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 3 A 276/15

    Ausweisung; maßgebliche Sach- und Rechtslage; Rechtsänderung; Prüfungsrahmen

    6 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21

    Faktischer Inländer; Kleinkind

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 B 48/20

    Verwurzelung; wirtschaftliche Integration; Länge des Aufenthalts

    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, je m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18

    Akteneinsicht; Gehörsverstoß; Bleibeinteresse; Ausweisungsinteresse; Duldung;

    Die Mitwirkungspflicht umfasst auch, dass der Ausländer eigenständig die Initiative ergreifen muss, um ein Ausreisehindernis zu beseitigen, indem er sich etwa im Heimatland oder über Dritte um die Beschaffung von Dokumenten bemüht (SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).
  • VG Berlin, 03.07.2019 - 19 K 243.18

    Erteilung eines nationalen Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht