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   OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20   

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https://dejure.org/2021,43614
OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20 (https://dejure.org/2021,43614)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.10.2021 - 3 A 816/20 (https://dejure.org/2021,43614)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 3 A 816/20 (https://dejure.org/2021,43614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKitaG § 15 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, Elternbeitragssatzung Dresden § 2
    Zählkind; Elternbeiträge; Wohnsitz; Wechselmodell; Absenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 12.02.2019 - 4 A 880/16

    Kindertageseinrichtung; Beitrag; Absenkung; Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
    Zur Begründung der Rechtsauffassung wurde im Verlauf des behördlichen Verfahrens auf ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2019 (- 4 A 880/16 -) verwiesen.

    Die von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht Dresden unter Berücksichtigung eines Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2019 (- 4 A 880/16 -, juris) herangezogene weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Zählkind, nämlich, dass die gemeinsame Erziehung auch von einem gemeinsamen Wohnsitz von Eltern und Kindern wahrgenommen werden muss, widerspricht dem Gesetzeswortlaut, da der gemeinsame Wohnsitz nicht zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als Zählkind gehört.

    Eltern können in diesem Zusammenhang über den biologisch oder rechtlich definierten Elternbegriff hinaus auch sonstige erwachsene Personen sein, wenn sie mit Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben (SächsOVG, Urt. v. 12. Februar 2019 - 4 A 880/16 -, juris Rn. 15 ff.).

  • OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05

    Wohnsitz

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
    Daher richtet sich der Wohnsitz minderjähriger Kinder in Einklang mit den melderechtlichen Vorgaben nach § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nach der Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend genutzt wird (vgl. SächsOVG a. a. O. sowie Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris).

    Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21

    Elternbeitrag; Kindertageseinrichtung; Zählkind; gemeinsamer Haushalt; Wohnsitz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
    Der Senat hat jüngst auf Folgendes abgehoben (Beschl. v. 5. August 2021 - 3 A 351/21 -, juris):.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
    Das hierzu häufig angewendete Erziehungsmodell ist das sogenannte Wechselmodell, wonach die gemeinsamen Kinder bei den geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern in einem vereinbarten Turnus jeweils abwechselnd wohnen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris Rn. 29).
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen anzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12. März 1997 - XII ARZ 6/97 -, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ARZ 6/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen anzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12. März 1997 - XII ARZ 6/97 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 21.06.2022 - 3 A 215/22

    Absenkung Elternbeitrag; Zählkind; "Wechselmodell" nur an Wochenenden, Feiertage

    Gemäß dem Urteil des Senats vom 7. Oktober 2021 (- 3 A 816/20 -) könne die gemeinsame Erziehung je nach Erziehungsmodell und Familiensituation unterschiedlich ausgeprägt sein und finde bei Eltern, die sich getrennt hätten, auch dann statt, wenn die Eltern von ihrem jeweiligen Wohnsitz aus die gemeinsame Erziehung praktizierten.

    Dabei handele es sich bei dem von ihnen praktizierten Wechselmodell nur deshalb nicht um ein paritätisches, wie es der Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2021 (- 3 A 816/20 -) zugrunde lag, weil einem alternierenden Kindergartenbesuch der Kinder das Kindeswohl und die dem Kläger unzumutbare doppelte Beitragsbelastung und einem alternierenden Schulbesuch dessen rechtliche Unmöglichkeit entgegenstand.

    Der Senat habe in seinem Urteil vom 7. Oktober 2021 (- 3 A 816/20 -, juris) lediglich entschieden, dass getrennt lebende Eltern ihre Kinder gemeinsam erziehen würden, wenn sie ein alle Wochentage umfassendes paritätisches Wechselmodell praktizierten.

  • OVG Sachsen, 02.02.2022 - 3 E 6/22

    Laufende Leistung; zweites Zählkind; Beitrag; Ermäßigung

    Der Senat hat die Beklagte mit rechtskräftigem Urteil vom 7. Oktober 2021 (- 3 A 816/20 -) verpflichtet, den Sohn als zweites Zählkind anzuerkennen.
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