Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8026
OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06 (https://dejure.org/2007,8026)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2007 - 1 D 18/06 (https://dejure.org/2007,8026)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 1 D 18/06 (https://dejure.org/2007,8026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 3, § 12 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Wasserskianlage als Freizeitpark nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bestandteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB); Voraussetzungen der materiellen ...

  • Judicialis

    BauGB § 12 Abs. 1; ; BauGB § 12 Abs. 3; ; BauGB § 12 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan; Durchführungsvertrag; Plangebiet; Vorhabenträger; obligatorisch Berechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 60/04

    Vorhaben- und Erschließungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Ein rechtswirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 und 3 BauGB setzt drei Elemente voraus, nämlich einen Durchführungsvertrag, einen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einen Bebauungsplan (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 23.1.2006, BauR 2006, 1275 und Urt. v. 3.12.2003, BRS 66 Nr. 23).

    Danach kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.1.2006 a. a. O.).

    Zwar führt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 23.1.2006 aus, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nur dann zugleich der Vorhaben- und Erschließungsplan sein könne, wenn das Vorhaben ohne gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan hinreichend genau beschrieben werde und wenn der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht über den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vgl. § 12 Abs. 4 BauGB) hinausgehe (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.1.2006 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00

    Altlasten in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Unter dieser Bezeichnung werden beispielsweise Anlagen mit Western-Eisenbahn, Abenteuer-Floßfahrt, Delphin-Show, Wildwasserbahn und Wildpark oder solche mit Ferien- und Wochenendhäusern, Hotels, Gemeinschaftsräumen, Appartementhäusern, Sport- und Wasseranlagen betrieben (SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002, SächsVBl. 2002, 245; vgl. in diesem Zusammenhang auch NdsOVG, Beschl. v. 22.5.2006, NVwZ-RR 2006, 782).

    Eine solche untergeordnete Funktion ist grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der Anteil der überbauten Grünfläche 10 % oder 15 % der bebauten Erdfläche im Verhältnis zur unbebauten Erdfläche nicht übersteigt (SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002, SächsVBl. 2002, 245).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Es ist daher ausreichend, wenn der Antragsteller hinreichend substanziell Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.4.2004, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 26.2.1999, NVwZ 2000, 197; Urt. v. 17.2.2005, UPR 2005, 344).

    Vorliegend kommt ein Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot in Betracht, das hinsichtlich abwägungserheblicher privater Belange drittschützenden Charakter hat (BVerwG, Urt. v. 30.4.2004 a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, NJW 1999, 592).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2006 - 9 ME 155/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung und einer wasserrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Unter dieser Bezeichnung werden beispielsweise Anlagen mit Western-Eisenbahn, Abenteuer-Floßfahrt, Delphin-Show, Wildwasserbahn und Wildpark oder solche mit Ferien- und Wochenendhäusern, Hotels, Gemeinschaftsräumen, Appartementhäusern, Sport- und Wasseranlagen betrieben (SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002, SächsVBl. 2002, 245; vgl. in diesem Zusammenhang auch NdsOVG, Beschl. v. 22.5.2006, NVwZ-RR 2006, 782).

    Bei einer bloßen Ansammlung verschiedener Sportstätten ohne einheitliche organisatorische Zusammenfassung mit einem geschlossenen bestimmten Vergnügungskonzept handelt es sich hingegen nicht um einen Freizeitpark (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.5.2006 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 20.11.2003 - 15 N 01.550
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Die Antragstellerin kann mit der Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes diese Festsetzungen zu Fall bringen und dadurch eine verbesserte Rechtsposition erlangen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007 - 2 Es 1/07.N - BayVGH, Beschl. v. 5.12.2005 - 2 N 04.601 - und Urt. v. 20.11.2003 - 15 N 01.550 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 4.10.2004, BauR 2005, 532).

    Für ein Rechtschutzinteresse genügt, dass die Antragstellerin durch das Verfahren die Beseitigung der ihre Flurstücke betreffenden, allgemeinverbindlichen Festsetzungen erreichen kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 20.11.2003 a. a. O.).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 4 B 257.94

    Außenbereich - Flächennutzungsplan - Grünfläche - Fläche für Freikörperkultur -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Abgewogen wurde auch nicht, dass das Servicegebäude mit einer Grundfläche von 350 m² und einer maximalen Gebäudehöhe von vier Metern mit Kiosk/Shop und Terrasse nicht mehr von der Zweckbestimmung Sportanlage umfasst ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschl. v. 2.2.1995, BauR 1995, 522).
  • OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03

    Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    Damit ist der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine enge Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301; HessVGH, Urt. v. 17.3.2003, ZfBR 2003).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06
    In dem Umfang, in dem sie auf die Instrumente des § 9 BauGB und/oder der Baunutzungsverordnung verweist, verzichtet sie indes auf die "Erfindung" neuer eigener Festsetzungen; bei Auslegungszweifeln bestimmen dann die herangezogenen Begriffe und Vorschriften den Planinhalt (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 6.6.2002, DVBl. 2002, 1494).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07

    Erfolgloser Antrag nach § 47 Abs 6 VwGO gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 2 N 04.601
  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 18/05

    Sondergebiet Einkaufszentrum; Sortimentsausschluss; Branchenausschluss;

  • OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08

    Ermächtigung einer Gemeinde zur Einbeziehung von Flächen in einen Bebauungsplan

    Dagegen darf die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht als Gelegenheit nutzen, ihren eigenen Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben- und Erschließungsplan nicht erfassten, selbstständigen Vorhabens zu verwirklichen (wie SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007, SächsVBl. 2008, 115).

    Eine mögliche Rechtsverletzung trägt die Antragstellerin in hinreichend substanziierter Weise insbesondere dadurch vor, dass sie - wie schon im Verfahren der Planaufstellung - rügt, die Einbeziehung ihres Grundstücks in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sei von § 12 Abs. 4 BauGB nicht gedeckt bzw. rechtsmissbräuchlich (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007, SächsVBl. 2008, 115 Leitsatz 3 u. S. 119 f.; "Wasserskianlage Leuben" [rechtskräftig]).

    31 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK-Urt. des Senats v. 7. Dezember 2007, a. a. O.; ebenso Dahlke-Piel, SächsVBl. 2008, 281, 285) ermächtigt § 12 Abs. 4 BauGB die Gemeinden nur zur Einbeziehung von Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Bezug auf das Vorhaben erforderlich sind und die zu keiner substanziellen Veränderung des Planbereichs führen (so auch Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Juni 2011, § 12 Rn. 122).

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
    Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn die in den Bebauungsplan einbezogen Flächen in der Planzeichnung eindeutig umrissen werden, so dass keine Unklarheiten darüber bestehen, welche Flurstücke zum Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans gehören (Sächsisches OVG, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 1 D 18/06, zit. nach Juris Rdnr. 130 und 131).

    In qualitativer Hinsicht ergibt sich eine Einschränkung für die Einbeziehung von Flächen außerhalb des Vorhabengebiets in das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans daraus, dass für diese weiteren Flächen nur solche Festsetzungen zulässig sind, die für die geordnete städtebauliche Entwicklung eine sinnvolle Ergänzung oder Abrundung darstellen (Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014 Rdnr. 1017; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 12 Rdnr. 123; Sächsisches OVG, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 1 D 18/06, zit. nach Juris Rdnr. 134).

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    Danach sind drei Elemente zur Festlegung und Darstellung des geplanten Vorhabens erforderlich, nämlich ein Durchführungsvertrag, ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Bebauungsplan (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; OVG NRW, Urt. v.11. September 2008, - 7 D 24/07.NE -, juris).

    Dies reicht nach den Umständen des Falles (hier: ausgekieste Tagebaurestflächen im Außenbereich) für die Annahme einer privatrechtlich hinreichend gesicherten Verfügungsbefugnis ("Baubefugnis") der Beigeladenen für die Grundstücke im Plangebiet aus (vgl. NdsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - juris Rn. 28 m. w. N.; zur Abgrenzung vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 115).

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Danach sind drei Elemente zur Festlegung und Darstellung des geplanten Vorhabens erforderlich, nämlich ein Durchführungsvertrag, ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Bebauungsplan (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; OVG NRW, Urt. v.11. September 2008, - 7 D 24/07.NE -, juris).

    Dies reicht nach den Umständen des Falles (hier: ausgekieste Tagebaurestflächen im Außenbereich) für die Annahme einer privatrechtlich hinreichend gesicherten Verfügungsbefugnis ("Baubefugnis") der Beigeladenen für die Grundstücke im Plangebiet aus (vgl. NdsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - juris Rn. 28 m. w. N.; zur Abgrenzung vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 115).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19

    Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder

    Nicht dazu gehören Flächen, die allein einem vom Vorhaben- und Erschließungsplan unabhängigen Vorhaben dienen (vgl. SächsOVG, Urteile vom 7.12.2007 - 1 D 18/06 - juris Rn. 134 und vom 9.12.2011 - 1 C 23/08 - juris Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 11.9.2008 - 7 D 74/07.NE - juris Rn. 74; Bank in Brügelmann, BauGB, Werkstand 1/2022, § 12 Rn. 163 f.).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Danach sind drei Elemente zur Festlegung und Darstellung des geplanten Vorhabens erforderlich, nämlich ein Durchführungsvertrag, ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Bebauungsplan (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; OVG NRW, Urt. v. 11. September 2008, - 7 D 24/07.NE -, juris).

    Dies reicht nach den Umständen des Falles (hier: ausgekieste Tagebaurestflächen im Außenbereich) für die Annahme einer privatrechtlich hinreichend gesicherten Verfügungsbefugnis ("Baubefugnis") der Beigeladenen für die Grundstücke im Plangebiet aus (vgl. NdsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - juris Rn. 28 m. w. N.; zur Abgrenzung vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 115).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 2 D 11/11

    Begriff "einzelne Flächen" i.S.d. § 12 Abs. 4 BauGB als absolute Größe; Begriff

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. September 2008 - 7 D 74/07.NE -, juris Rn. 74; Sächs. OVG, Urteile vom 9. Dezember 2011 - 1 C 23/08 -, juris Rn. 33, und vom 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 134; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Loseblatt, Band 1, Stand: November 2011, § 12 Rn. 122 f.; Gatz, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, Stand: Dezember 2011, § 12 Rn. 26.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Nach Wortlaut und Sinn der Norm sind der Vorhaben- und Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag Gegenstand der Abwägung und müssen im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegen (vgl. z.B. Busse, KommJur 2008, 1; OVG Bautzen, Urt. v. 7.12.2007, 1 D 18/06 -, …
  • VGH Bayern, 08.12.2009 - 2 B 09.2257

    Wildpark mit Gastronomieeinrichtung, Abenteuerspielplatz und Picknickwiese kein

    Wildparks zeichnen sich wie andere Freizeitparks insbesondere dadurch aus, dass sich der Betreiber einer großflächigen - nicht frei zugänglichen - Vergnügungsanlage mit einer bestimmten Konzeption, die regelmäßig ein entgeltliches Vergnügungsangebot beinhaltet, an potenzielle Besucher wendet (vgl. hierzu SächsOVG vom 7.12.2007 SächsVBl 2008, 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 7 D 74/07
    vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris.
  • OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 251/09

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Abwägung; Abstandsflächen

  • OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07

    Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

  • OVG Sachsen, 12.11.2009 - 1 D 24/07

    Bebauungsplan; öffentliche Verkehrsfläche; Wendeanlage; Abwägung

  • OVG Sachsen, 20.08.2008 - 5 D 24/06

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Änderungssatzung; Unterlassen des Normgebers;

  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1512/06

    Fehlerhaft Berechnung eines Wasserversorgungs- und Abwasserbeitragsbescheides

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2020 - 3 R 73/20

    Nutzung einer in einem Freizeitpark befindlichen Offroadstrecke als isolierte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht