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   OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09   

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https://dejure.org/2010,8702
OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09 (https://dejure.org/2010,8702)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2010 - 4 A 638/09 (https://dejure.org/2010,8702)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 4 A 638/09 (https://dejure.org/2010,8702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 108, § 112, § 138, § 158; BImSchG § 18; BauGB § 34, § 35
    Innenbereich, Außenbereich, Gebietserhaltungsanspruch, Kostenentscheidung, Besetzungsrüge, rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Bauschutt, Erdaushub und Straßenaufbruch; Berufungszulassung gegen eine Kostenentscheidung nach § 158 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Bauschutt, Erdaushub und Straßenaufbruch; Berufungszulassung gegen eine Kostenentscheidung nach § 158 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenbereich: Genehmigung Bauschuttdeponie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich! (IBR 2012, 1397)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 30.06.2009 - 1 A 483/08

    Mobilfunkanlage; Außenbereich; Innenbereich; Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    Das Verwaltungsgericht hat über die Frage, ob von einem Außenbereich auszugehen ist, auf der Grundlage einer Beweisaufnahme entschieden (s. dazu etwa: SächsOVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 1 A 483/08 -, zitiert nach juris).

    In westlicher/nordwestlicher Richtung ist ebenfalls eine Freifläche und 100 m entfernt Baumbestand.Nördlich gelegen sind Grünanlagen, Garagen, Schuppen und ein Unterstand für PKW, somit nur Gebäude, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen und schon deshalb nicht vom Begriff des Bauens in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfasst werden (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000, BRS 63 Nr. 99; SächsOVG, Beschl. v. 30.6.2009, a. a. O).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 3 A 4016/02

    Verfahrensrecht - Berufungszulassungsverfahren: Gehörsverstöße

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    Auch wenn davon ausgegangen würde, dass die Beruhensfiktion in § 138 VwGO für das Berufungszulassungsverfahren entsprechend gelten würde, wäre - wie im Revisionsverfahren (BVerwG, Urt. v. 16. März 1994, NVwZ 1994, 1095) - die Berufung entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO nicht zuzulassen, wenn der auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Erwägungen bezogene Gehörsverstoß ersichtlich unerheblich für die Berufungsentscheidung wäre dazu: OVG NRW, Beschl. v. 31.3.2004, DVBl 2004, 840).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    In westlicher/nordwestlicher Richtung ist ebenfalls eine Freifläche und 100 m entfernt Baumbestand.Nördlich gelegen sind Grünanlagen, Garagen, Schuppen und ein Unterstand für PKW, somit nur Gebäude, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen und schon deshalb nicht vom Begriff des Bauens in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfasst werden (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000, BRS 63 Nr. 99; SächsOVG, Beschl. v. 30.6.2009, a. a. O).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    Er kann daher schon deshalb nicht außerhalb eines Baugebiets bestehen (BayVGH, Beschl. v. 3.11.2009, 1 ZB 06.1842, zitiert nach juris).5.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    Auch wenn davon ausgegangen würde, dass die Beruhensfiktion in § 138 VwGO für das Berufungszulassungsverfahren entsprechend gelten würde, wäre - wie im Revisionsverfahren (BVerwG, Urt. v. 16. März 1994, NVwZ 1994, 1095) - die Berufung entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO nicht zuzulassen, wenn der auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Erwägungen bezogene Gehörsverstoß ersichtlich unerheblich für die Berufungsentscheidung wäre dazu: OVG NRW, Beschl. v. 31.3.2004, DVBl 2004, 840).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    Bei Rechtsmitteln, die - wie hier - einer Zulassung bedürfen, ist eine Sachentscheidung erst nach der Zulassung möglich (BVerwG, Beschl. v. 6.3.2002, NVwZ 2002, 1385).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
    Die Klägerin hätte sich vor Erhebung der Verfahrensrüge darum bemühen müssen, Aufklärung über den Verfahrensablauf zu bekommen, etwa indem das Verwaltungsgericht und sei es auch nur fernmündlich um Mitteilung gebeten wird, ob auch die ehrenamtlichen Richter von dem Inhalt des Telefongesprächs vor der Urteilsfällung informiert waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1980, DVBl 1981, 493).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 2 B 1336/12

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch die Erweiterung eines genehmigten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 -, BRS 62 Nr. 189 = juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Januar 2012 - 3 S 20/11 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2012 2 B 503/12 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 9 CS 11.529 -, juris Rn. 16; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. Juli 2003 - 8 A 10994/03 -, juris Rn. 3 (jeweils zum Nachbarschutz im Außenbereich); BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, BRS 71 Nr. 68 = juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, DVBl. 2011, 570 = juris Rn. 91, Beschluss vom 28. November 2002 - 10 B 1618/02 -, BRS 66 Nr. 168 = juris Rn. 5 (jeweils zur Reichweite des Gebietsgewährleistungsanspruchs).
  • OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung;

    Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO auf das Berufungszulassungsverfahren (SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 20; Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 a. a. O. Ls. u. Rn. 7 ff.; v. 7. April 1997 - 25 A 1460/97.A -, juris Ls. u. Rn. 6 ff.; vgl. zur Anwendung auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 -, juris Rn. 5; das Beschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 30. April 1990 - 5 ER 616.90 -, juris Rn. 2 m. w. N.; OVG MV, Beschl. v. 26. Oktober - 2 O 379/98 -, juris Ls. u. Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 25.03.2011 - 4 A 19/11

    Anhörungsrüge, Frist

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 - wird verworfen.
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