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   OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20   

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OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20 (https://dejure.org/2020,40047)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2020 - 3 B 242/20 (https://dejure.org/2020,40047)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 3 B 242/20 (https://dejure.org/2020,40047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 6 Abs. 1, VwGO § 123, AufenthG § 60 Abs. 2 S. 1
    Lebensgemeinschaft; Abschiebung; Vater-Kind-Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.05.2021 - 3 B 38.20

    Feststellung eines Grundstücks als Teil der geschützten Ursprungsbezeichnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Die hiergegen vom Antragsteller erhobene Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht (- 3 B 38/20 -) blieb erfolglos.

    18 Nach diesen Maßgaben entspricht das vom Antragsteller ausgeübte Umgangsrecht auch unter Berücksichtigung des Kleinkindalters seiner Tochter nicht einem hinreichenden Maß an wahrgenommener Elternverantwortung.19 Insoweit hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. Februar 2020 (- 3 B 38/20 -) bereits Folgendes ausgeführt:.

    20 Soweit der Antragsteller seinen Sachvortrag aus dem Verfahren 3 B 38/20 lediglich wiederholt und vertieft, hält der Senat an den vorstehenden Ausführungen fest.

    Mit diesem Vortrag hatte sich der Senat bereits im vorangegangenen Verfahren (- 3 B 38/20 -) auseinandergesetzt.

  • OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17

    Ausweisung; Vater-Kind-Beziehung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 18. Juni 2019 a. a. O.).

  • VG Saarlouis, 06.03.2020 - 3 L 212/20

    (Keine) Systemischen Mängel im Asylsystem Litauens

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Az.: 3 B 242/20 3 L 212/20.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 29. Mai 2020 - 3 L 212/20 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 18. Juni 2019 a. a. O.).
  • FG Sachsen, 25.05.2022 - 6 K 449/20

    Besteuerung einer Altersrente hinsichtlich Feststellung einer verfassungswidrigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Zur Frage seines Asylstatus nach § 60 Abs. 5 AufenthG ist beim Verwaltungsgericht Dresden seine Klage (- 6 K 449/20.A -) anhängig.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 19 CE 18.1597

    Kein Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Erforderlich ist daher, dass nach außen erkennbar in ausreichendem Maß Verantwortung für die Betreuung und Erziehung des Kindes übernommen wird (BayVGH, Beschl. v. 7. Juni 2019 - 19 CE 18.1597 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten und es kommt auch im Fall einer Beistandsgemeinschaft unter volljährigen Familienmitgliedern nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 39 ff. m. w. N.).
  • VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23

    Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung

    Für das Vorliegen einer schützenswerten Vater-Kind-Beziehung im soeben definierten Sinne ist es erforderlich, dass die entsprechend verfestige Bindung zum derzeitigen - nicht zu einem etwaigen in der Vergangenheit liegenden - Zeitpunkt besteht (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 7.12.2020, 3 B 242/20, juris Rn. 20).

    Denn ein Bemühen um einen regelmäßigen Kontakt zu einem Kind muss, um als nach Art. 6 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswert angesehen werden zu können, zugleich der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung dienen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2023, 4 MB 50/22, juris Rn. 14) Insoweit mag die Beantragung eines Sorge- und Umgangsrechts bei den Familiengerichten zwar ein Indiz für eine hinreichend verfestigte Eltern-Kind-Beziehung sein, maßgeblich ist jedoch das tatsächlich gelebte Verhältnis zwischen Vater und Kind (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 7.12.2020, 3 B 242/20, juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 05.10.2021 - 3 A 301/21

    Betreuungsleistung; Duldung; Vater-Kind-Beziehung; Umgangsrecht; Pflegeeltern;

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 17).

    Besuche von anderthalb Stunden, welche lediglich alle anderthalb Monate und zudem noch begleitet stattfinden, vermögen eine solch zureichende Partizipation am Leben des Kindes nicht zu gewährleisten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2020, a. a. O. Rn. 23).

  • VG Würzburg, 22.12.2020 - W 8 S 20.50321

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in der Schweiz

    Dabei ist im Einzelfall zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. SächsOVG. B.v. 7.12.2020 - 3 B 242/20 - juris; VG Regensburg, U.v. 28.11.2019 - RN 14 K 19.50870 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 21.11.2017 - 22 L 4581/17.A - juris m.w.N.).

    Der Sohn hatte mithin bereits vielfach gelernt, damit umzugehen, keinen unmittelbaren Kontakt zu seinem Vater zu haben (vgl. SächsOVG, B.v. 7.12.2020 - 3 B 242/20 - juris).

  • OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20

    Abschiebung des ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes einer polnischen

    Bei einer Vater-Kind- Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26, und Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 13.09.2021 - 3 D 34/21

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Jugendamt; Heranziehung; Untätigkeitsklage

    Maßgeblich ist, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind auf Grund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (vgl. hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.).
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