Rechtsprechung
OVG Sachsen, 08.01.2009 - 5 A 168/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines neuen Grundstückseigentümers zur Duldung einer Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen rückständiger Grundsteuern; Beschränkung der dinglichen Haftung für rückständige Grundsteuern durch § 10 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrStG § 12; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
Grundsteuer; Duldungsbescheid; dingliche Haftung; Rangklasse; Zwangsversteigerung; Besonderes Verwaltungsrecht; Steuerrecht; Verwaltungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.01.2008 - 2 K 712/06
- OVG Sachsen, 08.01.2009 - 5 A 168/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 950 (Ls.)
- NZM 2009, 447 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85
Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2009 - 5 A 168/08
Die Klägerin zieht nicht in Zweifel, dass die Beklagte vor Erlass des Duldungsbescheides fortlaufend erfolglos versucht hatte, die rückständigen Grundsteuern von der Rechtsvorgängerin der Klägerin beizutreiben, was im Übrigen auch durch die Eintragung der Zwangsversteigerungsvermerke untermauert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.2.1987, BVerwGE 77, 38 f.) Die Beklagte hat indessen an dieser Stelle keine Erwägungen darüber anzustellen, welche Vollstreckungsmaßnahmen anschließend zu ergreifen sind und welche Erfolgsaussichten diese bieten könnten, zumal fraglich ist, ob die Auflassungsvormerkung nach Löschung des Zwangsversteigerungsvermerkes und Eintragung der Klägerin als Eigentümerin im Grundbuch Bestand haben kann.Zutreffend ist zwar, dass für das Bundesverwaltungsgericht bei seinem Urteil vom 13.2.1987 (BVerwGE 77, 38 f.) keine Veranlassung bestand, zu dieser Frage ausdrücklich Stellung zu nehmen, denn jedenfalls betraf die dingliche Haftung im dortigen Sachverhalt nur rückständige Grundsteuern aus den beiden Jahren vor Erwerb des Grundstückes.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1981 - 3 B 1474/81
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2009 - 5 A 168/08
Im Übrigen liegt auch mit dem Beschluss des OVG NW v. 14.10.1981, - 3 B 1474/81 - , dessen in juris veröffentlichten Leitsatz die Klägerin zitiert, keine abweichende Beurteilung dieser Rechtsfrage vor. - VG Dresden, 25.01.2008 - 2 K 712/06
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2009 - 5 A 168/08
Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Januar 2008 - 2 K 712/06 - zuzulassen, wird abgelehnt. - VGH Bayern, 04.06.2003 - 4 ZB 03.668
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2009 - 5 A 168/08
Ebenfalls folgerichtig hat das Verwaltungsgericht Dresden in seinem Urteil sodann das Verhältnis zwischen der persönlichen und dinglichen Haftung in §§ 11, 12 GrStG beleuchtet und hieraus geschlussfolgert, dass die (zeitliche) Beschränkung der persönlichen Haftung gerade nicht für die dingliche Haftung entsprechend anzuwenden sei (so auch BayVGH, Beschl. v. 4.6.2003 - 4 ZB 03.668 - VG Bayreuth, Urt. v. 28.1.2003 - B 4K 02.892 -, zitiert nach juris).
- VG Halle, 22.01.2010 - 4 A 311/09
Grundsteuer - Duldungsbescheid
Ein neuer Grundstückseigentümer muss die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück auch dann wegen rückständiger Grundsteuern dulden, wenn die Erhebungszeiträume mehr als zwei Jahre vor dem Grundstückserwerb liegen (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 A 168/08 - juris Rn. 9).