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   OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10   

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https://dejure.org/2012,2958
OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10 (https://dejure.org/2012,2958)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 E 56/10 (https://dejure.org/2012,2958)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 5 E 56/10 (https://dejure.org/2012,2958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 164

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegen einen anwaltlichen Vergütungsanspruch für die Wirkung der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 164; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; BRAGO § 26
    Notwendigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegen einen anwaltlichen Vergütungsanspruch für die Wirkung der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2459
  • DÖV 2012, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10
    In diesem auf Praktikabilität und Effektivität angelegten Verfahren entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle lediglich über die Höhe der gemäß der Kostengrundentscheidung von dem unterlegenen Beteiligten zu erstattenden Kosten (BayVGH, Beschl. v. 14. Juli 2007 - 15 C 03.947 -, juris Rn. 11).

    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs kann im Kostenfestsetzungsverfahren allenfalls dann zu berücksichtigen sein, wenn der Erstattungsgläubiger gegenüber seinem eigenen Anwalt die Verjährungseinrede erhoben hat, so dass ihm ein erstattungsfähiger Aufwand nicht erwachsen ist (BayVGH, Beschl. v. 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, a. a. O. Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 E 92/09

    Erledigungsgebühr, Geschäftsgebühr, eine Angelegenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10
    Es liegt kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung über Kosten i. S. d. § 87a Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 22. März 2010 - 5 E 92/09 -, juris Rn. 1, m. w. N.).
  • SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Somit hat auch ein zur Erstattung verpflichteter Dritter auf einen verjährten Anspruch grundsätzlich zu leisten, solange durch den Berechtigten die Einrede der Verjährung nicht erhoben ist (So für den Fall des prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 164 VwGO: BayVGH v. 14.07.2003 - Az. 15 C 03.947; OVG Sachsen v. 08.02.2012 - Az. 5 E 56/10; für den Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO OLG Naumburg v. 29.08.2001 - Az. 13 W 439/11; OLG Frankfurt/Main v. 29.07.2010 - Az. 15 W 18/10; OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08).
  • VG Wiesbaden, 19.10.2022 - 7 L 5060/17

    Kostenerinnerung - Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass die Verjährung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs im Zeitpunkt des Kostenfestsetzungsantrags unter bestimmten - engen - Voraussetzungen doch im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sein kann (vgl. hierzu und zum Folgenden: Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 E 56/10 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, juris Rn. 15 m.w.N. aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit), geschieht dies der Sache nach nicht unter dem Gesichtspunkt der Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs.
  • VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05

    Verjährung und Verwirkung von Kostenerstattungsansprüchen - hier: Pauschale für

    Auch wenn materiell-rechtliche Einwände gegen den mit dem Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. nur: OVG Bautzen, Beschluss vom 08.02.2012 - 5 E 56/10-, juris Rd. 11; BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris, dort Rd. 4 m.w.N.), so ist vorliegend ohne Weiteres eine Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Beklagten aus den Kostengrundentscheidungen im Urteil vom 08.05.2008 und im Beschluss des ThürOVG vom 16.09.2008 auszuschließen.
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