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   OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20   

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OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20 (https://dejure.org/2020,26191)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.06.2020 - 1 B 78/20 (https://dejure.org/2020,26191)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 1 B 78/20 (https://dejure.org/2020,26191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1
    Baugenehmigung; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Gebietsprägungserhaltungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verändert ein übergroßes Wohnbauvorhaben den Gebietscharakter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 1 B 91/16

    Baugenehmigung; Baunachbarstreit; Drittschutz; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    20 aaa) Das Vorbringen des Antragstellers ergibt nicht, das das Vorhaben deshalb rücksichtlos ist, weil durch seine Verwirklichung das unmittelbar benachbarte Wohngebäude des Antragstellers "eingemauert" oder "erdrückt" wird (vgl. hierzu: Senatsbeschl. v. 25. Juli 2016 - 1 B 91/16 -, juris Rn. 14).

    In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten kommt, wie sie in einem bebauten Gebiet üblich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Juli 2016 a. a. O., Rn. 16).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Zwar kann ausnahmsweise die Quantität eines Vorhabens in seine Qualität umschlagen, mithin die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3.94 -, juris Rn. 17).

    Die insoweit einschlägigen Fallkonstellationen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris Rn. 36; BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 CS 08.881 -, juris Rn. 47) betreffen aber wiederum Fälle, in denen nach Verwirklichung des Vorhabens die vorherige Baugebietseinstufung - anders als hier - nicht mehr "sicher" erscheinen würde.

  • OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17

    Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Über einen solchen Anspruch können die grundsätzlich nicht nachbarschützenden (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 14 m. w. N.) Regelungen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche aus § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht quasi durch "die Hintertür" mittels § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in die nachbarschützende Art der baulichen Nutzung hineingelesen werden.

    Die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sind nicht nachbarschützend (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 a. a. O.), so dass ihre etwaige Verletzung nicht mit der Verletzung von Rechten des Antragstellers korrespondieren würde.

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Gleichwohl ist die Regelung auf die Art der baulichen Nutzung beschränkt (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 136. EL Oktober 2019, § 34 Rn. 80; NdsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, juris Rn. 13).

    Der Senat kann offen lassen, ob durch die Streichung der entsprechenden Regelungen der Baunutzungsverordnung und durch die Benennung der Begrenzung der Wohnungszahl in § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB neben und nicht als Teil der Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB) deutlich wird, dass die Begrenzung der Wohnungszahl kein die Art der baulichen Nutzung betreffender Umstand ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2014 a. a. O., Rn. 10; VG Schleswig, Beschl. v. 18. Dezember 2014 - 8 B 37/14 -, juris Rn. 10; anders: OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris Rn. 11 [zu überplantem Gebiet]).

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Die insoweit einschlägigen Fallkonstellationen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris Rn. 36; BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 CS 08.881 -, juris Rn. 47) betreffen aber wiederum Fälle, in denen nach Verwirklichung des Vorhabens die vorherige Baugebietseinstufung - anders als hier - nicht mehr "sicher" erscheinen würde.

    Da das Vorhaben die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO grundsätzlich nicht zu prüfenden Vorgaben des § 49 Abs. 1 SächsBO zur erforderlichen Zahl der Stellplätze einhält, sind auch keine unzumutbaren Auswirkungen für die Nachbarschaft wegen eines durch Stellplatzmangel bewirkten Park- oder Parksuchverkehrs zu erwarten (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 25. August 2009 a. a. O., Rn. 39).

  • OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Bei der Prüfung, ob dem Nachbarn das Bauvorhaben im Einzelfall nicht mehr zugemutet werden kann, können die Höhe und Länge des Vorhabens, die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung, die Art der baulichen Nutzung, aber auch das Erscheinungsbild eine Rolle spielen (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18

    Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Es hat deshalb keine nachbarschützende Funktion und kann damit vom Nachbareigentümer mangels Rechtsverletzung nicht eingeklagt werden (Senatsurt. v. 8. November 2018 - 1 A 175/18 -, juris Rn. 59 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Das Rücksichtnahmegebot ist nur dann verletzt, wenn das Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und es dadurch zu unzumutbaren Überschwemmungen auf dem Nachbargrundstück kommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22. Februar 2017 - 15 CS 16.1883 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes ist grundsätzlich dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes oder wenn die Gebäude so weit voneinander entfernt liegen, dass eine solche Wirkung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. Februar 2020 - 15 CS 20.57 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
    Der aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herrührende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. Söfker a. a. O.), auch als Anspruch auf Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung bezeichnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2002 - 4 B 86.01 -, juris Rn. 7), gibt im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151-163, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 1 B 21/17

    Baugenehmigung; "Erstaufnahmestätte" für Asylbewerber; Bestimmtheit;

  • BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 40.91

    Bauplanungsrecht: Nutzfläche einer Spielhalle im Kerngebiet, Grenzen des § 15

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 20.03.2019 - 4 C 5.18

    Allgemeines Wohngebiet; Antrag; Begründung; Bezugnahme; Gebietsversorgung;

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11

    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 CS 08.881

    Hotel Edelweiß, Berchtesgaden: Bebauungsplan für unwirksam erklärt; aufschiebende

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

    Der aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herrührende besondere Gebietserhaltungsanspruch gibt im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 und juris Rn. 23; OVG Sachsen, Beschl. v. 8.6.2020 - 1 B 78/20 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Hannover, 23.07.2021 - 12 B 3844/21

    Einsichtsmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Rücksichtnahmegebot; Verschattung

    In einem - wie hier - bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn es vielmehr in aller Regel hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens ausgenutzt werden und es dadurch zu (neuen) Einsichtsmöglichkeiten kommt, wie sie in einem bebauten Gebiet üblich sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.03.2020 - 1 ME 138/19 -, V.n.b.; OVG NRW, Beschl. v. 06.07.2020 - 10 A 3461/19 -, juris Rn. 6; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris Rn. 19; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 78/20 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Beschl. v. 23.10.2020 - 4 B 4517/20 -, n.v.).

    Ist der genehmigte Baukörper nicht erheblich höher als das betroffene Nachbargebäude, ist für die Annahme einer erdrückenden Wirkung regelmäßig kein Raum (Bayer. VGH, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 CS 10.454 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 05.12.2012 - 2 CS 12.2290 -, juris Rn. 9; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 78/20 -, juris Rn. 21; ähnlich Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 47).

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