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   OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20   

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OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20 (https://dejure.org/2020,30093)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2020 - 3 B 186/20 (https://dejure.org/2020,30093)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 3 B 186/20 (https://dejure.org/2020,30093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, AufenthG § 60a Abs. 2
    Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf; Künstler; Nachholung Visumverfahren bei Pandemielage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 3 E 3/16

    Streitwertbeschwerde; Duldung; Abschiebung; Auffangwert; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. März 2016 - 3 E 3/16 -, juris), dass in Verfahren, in denen lediglich eine Duldung begehrt wird, in Anlehnung an Nr. 8.3 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2013, Beilage zu Heft 23) für die Hauptsache nur die Hälfte des Auffangwerts von 5.000,00 EUR zu Grunde zu legen ist.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Da sich die Antragstellerin, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht auf die Ausnahmeregelung des § 39 Satz 1 Nr. 3 AufenthV berufen kann, kann die sich in diesem Kontext stellende Frage der Nachholbarkeit der Sprachkenntnisse nach Einreise (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, NVwZ 2011 871 [875]; SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2010 - 3 B 52/10 -, juris Rn. 6 m. w. N.) vorliegend dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder auch soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Das Bundesverfassungsgericht ist dieser Entscheidung nicht entgegengetreten und hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 25. März 2011 (- 2 BvR 1413/10 -, juris) betont, dass die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, nicht gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG verstößt (a. a. O. Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Eine solche lässt sich auch nicht Art. 6 GG, Art. 8 EMRK oder der Grundrechte-Charta entnehmen (vgl. dazu im Einzelnen VGH BW, Urt. v. 17. Juli 2015 - 11 S 164/15 -, juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2009 - 11 ME 171/09

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
    Die von der Antragstellerin in Anspruch genommene Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG schließt ihrem materiellen Regelungsgehalt nach hingegen nicht aus, dass die Sprachkenntnisse erst in Deutschland erworben werden (so wohl auch BayVGH, Beschl. v. 10. Februar 2016 - 10 ZB 14.2577 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 11 ME 171/09 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

  • OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10

    Nachweis von Sprachkenntnissen im Sinne von § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG nach

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13

    Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen

  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 ZB 14.2577

    Aufhebung der Annullierung eines Schengen-Visums

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 349/19

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Verfahrensduldung; einstweiliger Rechtsschutz;

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O., und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O.; Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder sofern die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2020, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21

    Ein bis zu 12 Monate dauerndes Visumverfahren begründet bei Ehegatten kein

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O.).13 1.2 Der Antragsteller kann sich jedoch nicht mit Erfolg auf einen der vorgenannten Ausnahmetatbestände berufen.

    Denn insoweit übersieht der Antragsteller, dass der Erteilung seines begehrten Aufenthaltstitels - anders als dies in der von ihm angesprochenen Entscheidung des Senats vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 - der Fall war - auch noch die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entgegensteht.

    30 Dabei setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2020 (- 3 B 186/20 -, juris), der ganz besondere Umstände zugrunde lagen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Unter "vorübergehend" in dem Sinne ist dabei die Zeitspanne zu verstehen, welche üblicherweise für das Durchlaufen des Visumverfahrens zu veranschlagen ist (Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.10.2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

    Zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG kann etwas Anderes gelten, wenn eine ausländerrechtliche Regelung - die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt - einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11).

    Eine solche Regelung ist etwa § 39 AufenthV, der gerade die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglichen soll (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11; OVG Münster, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rdnr. 10).

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 A 973/19

    Blaue Karte EU; Fachkraft; Qualifikation; angemessene Beschäftigung

    21 Für das Verpflichtungsbegehren gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.12.2023 - 3 B 216/23

    Kein Anspruch auf Duldung bei "Verlöbnis" während bestehender Ehe; Aufnahme einer

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O., und Beschl. v. 16. März 2021, a. a. O. Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 3 B 123/21

    Keine Unzumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens im Herkunftsland, wenn

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O, und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Fortführung einer ehelichen

    Zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG kann etwas Anderes gelten, wenn eine ausländerrechtliche Regelung - die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt - einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11).

    Eine solche Regelung ist etwa § 39 AufenthV, der gerade die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglichen soll (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11; OVG Münster, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rdnr. 10).

  • OVG Sachsen, 13.09.2021 - 3 B 295/21

    Verfahrensduldung bei § 25 a Abs. 2 AufenthG und § 25 b AufenthG; zur

  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

  • OVG Sachsen, 27.06.2023 - 3 B 72/23

    Abschiebung; Pakistan; Duldung; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis;

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 3 B 203/23

    Lebensunterhalt; Visum; langfristig Aufenthaltsberechtigter; Verfahrensduldung

  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • OVG Sachsen, 25.10.2023 - 3 B 112/23

    Duldung; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; Ehe mit deutscher Staatsangehörigen;

  • OVG Saarland, 06.04.2023 - 2 B 24/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Unzumutbarkeit der

  • OVG Saarland, 11.01.2021 - 2 B 371/20

    Abschiebungsschutz, Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, Zumutbarkeit der

  • OVG Sachsen, 29.06.2021 - 3 A 182/21

    Aufenthaltserlaubnis; erforderliches Visum; Sorgerecht; Ehefrau;

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