Rechtsprechung
OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123 ÄApprO 2002 § 2 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1, Anlage 1 Nr. I. 8.
Vorläufige Neubewertung einer Prüfung; Leistungsnachweis Biochemie/Molekularbiologie; Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Antwort-Wahl-Verfahren; offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Sachverständigengutachten; Wiederholungsprüfung im nächsten ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neubewertung der durch Multiple Choice absolvierten Erfolgskontrolle; Erteilung eines Leistungsnachweises für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neubewertung der durch Multiple Choice absolvierten Erfolgskontrolle; Erteilung eines Leistungsnachweises für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- rechtsportal.de
Neubewertung der durch Multiple Choice absolvierten Erfolgskontrolle; Erteilung eines Leistungsnachweises für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 01.02.2017 - 5 L 56/17
- OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2850
- DÖV 2017, 783
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19
Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration; …
Drohen ohne die einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, insbesondere wenn das Eilverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, sind dessen Erfolgsaussichten nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen oder - falls dies unmöglich ist - die berührten grundrechtlichen Belange umfassend abzuwägen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 23 bis 27, und v. 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 15 f.;… BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 6 C 33.13 -, juris Rn. 47f., und v. 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 24, 25; SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19
Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges …
Drohen ohne die einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, insbesondere wenn das Eilverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, sind dessen Erfolgsaussichten nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen oder - falls dies unmöglich ist - die berührten grundrechtlichen Belange umfassend abzuwägen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 23 bis 27, und v. 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 15 f.;… BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 6 C 33.13 -, juris Rn. 47f., und v. 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 24, 25; SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20
Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung
Eine bereits vorläufig angeordnete Neubewertung steht somit lediglich unter dem Vorbehalt einer anderen Entscheidung in der Hauptsache und nimmt diese bis dahin - vorübergehend - vorweg (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.1986 - 9 S 1586/86 - SächsOVG, Beschluss vom 09.03.2017 - 5 B 50/17 -, juris; OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 29.01.2010 - OVG 10 M 13.09 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2007 - 3 Bs 270/06 -, juris).
- OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe; …
Drohen ohne die einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, insbesondere wenn das Eilverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, sind dessen Erfolgs-aussichten nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen oder - falls dies unmöglich ist - die berührten grundrechtlichen Belange umfassend abzuwägen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rn. 23 bis 27;… und v. 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 15/16;… BVerwG, Beschl. v. 25. Februar - 6 C 33.13 -, juris Rn. 47/48, und v. 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 24 f.; SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17-, juris Rn. 3 m. w. N.).8 Dies zugrunde gelegt haben die Antragsteller bei summarischer Prüfung einen Anordnungsanspruch insoweit nicht im Sinne überwiegender Erfolgsaussichten glaubhaft gemacht, als der Antrag auf Erreichung eines bestimmten Immissionswerts (a) und auf eine strikte Verpflichtung der Antragsgegnerin zum Ergreifen von weiteren in ihr Auswahlermessen gestellten Maßnahmen abzielt (b). - OVG Sachsen, 11.08.2021 - 4 B 291/21
Tagesordnung; innergemeindliche Zuständigkeit; Gemeinderat; Befassungskompetenz
Einstweilige Anordnungen ergehen gemäß § 123 Abs. 1 und 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2, § 294 ZPO, wenn bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich gebotenen summarischen Prüfung der mit der Anordnung zu sichernde Anspruch in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden und deshalb hinreichend wahrscheinlich vorliegen (vgl. SächsOVG, Beschlüsse v. 26. Januar 2021 - 4 B 421/20 -, juris Rn. 45, sowie v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, m. w. N.). - OVG Sachsen, 27.04.2021 - 4 B 193/21
Materielles Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters, ; Stadtrat, ; …
3 Einstweilige Anordnungen ergehen gemäß § 123 Abs. 1 und 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2, § 294 ZPO, wenn bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich gebotenen summarischen Prüfung der mit der Anordnung zu sichernde Anspruch in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden und deshalb hinreichend wahrscheinlich vorliegen (vgl. SächsOVG, Beschlüsse v. 26. Januar 2021 - 4 B 421/20 -, juris Rn. 45, sowie v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, m. w. N.). - OVG Sachsen, 14.12.2017 - 5 B 298/17
Einstweilige Anordnung; Rundfunkbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion; …
Soweit die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen bleiben, ist über die Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung aufgrund einer Abwägung der Folgen einer stattgebenden oder ablehnenden Eilentscheidung für die von ihr unmittelbar berührten öffentlichen und privaten Interessen zu entscheiden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, m. w. N.). - OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt
Drohen ohne einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, vor allem wenn das Eilverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, sind dessen Erfolgsaussichten nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen oder - falls das unmöglich ist - die berührten grundrechtlichen Belange umfassend abzuwägen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, m. w. N.). - OVG Sachsen, 22.06.2020 - 5 B 91/20
Medizinstudium; Erfolgskontrolle; Leistungsnachweis; Prüfer zugleich als …
3 Einstweilige Anordnungen ergehen gemäß § 123 Abs. 1 und 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2, § 294 ZPO, wenn bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich gebotenen summarischen Prüfung der mit der Anordnung zu sichernde Anspruch in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden und deshalb hinreichend wahrscheinlich vorliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 B 212/20
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Staatliche Prüfung; Kinderkrankenpflege; …
Drohen ohne einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, vor allem wenn das Eilverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, sind dessen Erfolgsaussichten nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen oder - falls das unmöglich ist - die berührten grundrechtlichen Belange umfassend abzuwägen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2017 - 5 B 50/17 -, juris Rn. 3, m. w. N.). - VG Berlin, 02.09.2021 - 3 L 248.21
Anspruch auf vorläufige Neubewertung der Leistungen in der Abiturprüfung
- OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 2 ME 320/20
Prüfungsrecht, Ausstellung eines vorläufigen Abschlusszeugnisses, Anordnungsgrund
- VG Köln, 17.06.2021 - 6 L 436/21