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   OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19   

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OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19 (https://dejure.org/2022,9782)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2022 - 5 A 1235/19 (https://dejure.org/2022,9782)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2022 - 5 A 1235/19 (https://dejure.org/2022,9782)
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  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Nach diesem Günstigkeitsgrundsatz muss derjenige, der das Bestehen eines Rechts behauptet, die Nichterweislichkeit rechtsbegründender Tatsachen gegen sich gelten lassen, während umgekehrt die Nichterweislichkeit von rechtshindernden, -vernichtenden oder -hemmenden Umständen zu Lasten desjenigen geht, der sich hierauf beruft (BVerwG, Urt. v. 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 -, Rn. 26, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 9 A 3148/17

    Klärungsbedürftigkeit der Verfolgung aller irakischer Kurden bzw. aller

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Denn Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 2008 - 1 B 3.08 - , juris Rn. 9 m. w. N., und OVG NRW, Beschl. v. 20.Dezember 2018 - 9 A 3148/17.A - , juris Rn. 30).
  • BVerwG, 04.06.1984 - 9 B 905.82

    Anhörungsmitteilung - Beweismittel - Obliegenheit von Verfahrensbeteiligten zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Wird trotz eines Mangels der Ladungszustellung im Vorfeld des in der Kanzlei bekannten Termins keine neuerliche Ladung, Terminsaufhebung oder Umladung vom Gericht übermittelt, dürfte vom Rechtsanwalt danach insbesondere sicherzustellen sein, dass beim Gericht rechtzeitig zur Aufrechterhaltung des Termins nachgefragt und auf eine Aufhebung bzw. Verlegung des Termins hingewirkt sowie der Zustellungsmangel gerügt wird, wenn eine Teilnahme an dem bekannten Termin mangels (rechtzeitiger) ordnungsgemäßer Ladungszustellung nicht erfolgen soll (vgl. etwa zur Reichweite von Nachfragepflichten BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 1984 - 9 B 905.82 -, juris).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Weitere Ausführungen darüber, was die Kläger im Falle einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vorgetragen und vorgebracht hätten und ob dies erheblich gewesen wäre, sind in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Dezember 1994 - 1 B 142.93 -, juris Rn. 9; Urt. v. 29. September 1994 - 3 C 28.92 -, juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Diesem Gebot ist in der Regel dadurch genügt, dass eine mündliche Verhandlung anberaumt wird, die Beteiligten ordnungsgemäß geladen werden und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet sowie in ihr Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. April 1989 - 9 C 55.88 -, juris Rn. 8, 9; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 2 A 494/20.A -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.12.1994 - 1 B 142.93
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Weitere Ausführungen darüber, was die Kläger im Falle einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vorgetragen und vorgebracht hätten und ob dies erheblich gewesen wäre, sind in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Dezember 1994 - 1 B 142.93 -, juris Rn. 9; Urt. v. 29. September 1994 - 3 C 28.92 -, juris Rn. 46).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Diesem Gebot ist in der Regel dadurch genügt, dass eine mündliche Verhandlung anberaumt wird, die Beteiligten ordnungsgemäß geladen werden und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet sowie in ihr Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. April 1989 - 9 C 55.88 -, juris Rn. 8, 9; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 2 A 494/20.A -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19
    Denn Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 2008 - 1 B 3.08 - , juris Rn. 9 m. w. N., und OVG NRW, Beschl. v. 20.Dezember 2018 - 9 A 3148/17.A - , juris Rn. 30).
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