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   OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19   

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OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19 (https://dejure.org/2020,17085)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.06.2020 - 4 B 126/19 (https://dejure.org/2020,17085)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 4 B 126/19 (https://dejure.org/2020,17085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    FFH-RL Art. 6, UVP-RL Art. 1 Abs. 2, AK Art. 6, BNatSchG § 34 Abs. 1, BNatSchG § 63 Abs. 2
    Vorprüfung; Verträglichkeit; Naturschutzvereinigung; Mitwirkungsrecht; Umweltschutzorganisation; Natura-2000-Gebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Dies gelte auch dann, wenn solche Tätigkeiten seit vielen Jahren regelmäßig im betreffenden Gebiet ausgeübt und jährlich neu genehmigt werden müssten (EuGH, Urt. v. 7. September 2004 C-127/02 -, ECLI:EU:C:2004:482 [Waddenzee; Herzmuschelfischerei], Rn. 23 ff.; Urt. v. 14. Januar 2010 - C-226/08 -, ECLI:EU:C:2010:10 [Stadt Papenburg], Rn. 38 f.).

    Diese Eignung ist unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips schon dann gegeben, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - C-6/14 -, ECLI:EU:C:2005:626 [Kommission/Vereinigtes Königreich], Rn. 54; Urt. v. 7. September 2004 - C-127/02 - , a. a. O. Rn. 43, 44).

    Für diese Schlussfolgerung reicht es aus, wenn nach Auswertung der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und auf der Grundlage methodisch korrekter Feststellungen keine vernünftigen Zweifel an der erheblichen Beeinträchtigung oder umgekehrt an deren Ausbleiben bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 a. a. O., juris Rn. 36; weitergehend - Gewissheit, dass nachteilige Folgen ausbleiben - EuGH, Urt. v. 7. September 2004 a. a. O. Rn. 54 ff.).

    Wiederkehrende Maßnahmen, denen Projektqualität i. S. v. § 34 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL zukommt (vgl. EuGH, Urt. v. 7. September 2004 C-127/02 -, ECLI:EU:C:2004:482 [Waddenzee; Herzmuschelfischerei], Rn. 28 f.), die der Pflege und dem Erhalt von Objekten dienen und die bereits vor der Unterschutzstellung als Natura-2000-Gebiet in zulässiger Weise durchgeführt worden sind, können als einheitliche Maßnahme qualifiziert werden und von einem erneuten Genehmigungsverfahren einschließlich einer FFH-Prüfung befreit sein.

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Bei diesem einheitlichen Prüfungsmaßstab (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 40 f. = BVerwGE 128, 1 [Westumfahrung Halle]) ist zu berücksichtigen, dass es im Habitatschutzrecht um den Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums geht (Art. 1 Buchst. e FFH-RL), im Vogelschutzrecht dagegen um den Erhaltungszustand einer Art (Art. 4 Satz 1 V-RL), wobei allerdings die Prüfung, ob eine Beeinträchtigung vorliegt, nach gleichgerichteten Maßstäben erfolgt (vgl. Meßerschmidt a. a. O. § 34 Rn. 84a m. w. N.).

    63 Ob ein Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BNatSchG zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, ist vorrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantwortet werden muss (BVerwG Urt. v. 17. Januar 2007 a. a. O, juris Rn. 43).

    Für diese Schlussfolgerung reicht es aus, wenn nach Auswertung der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und auf der Grundlage methodisch korrekter Feststellungen keine vernünftigen Zweifel an der erheblichen Beeinträchtigung oder umgekehrt an deren Ausbleiben bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 a. a. O., juris Rn. 36; weitergehend - Gewissheit, dass nachteilige Folgen ausbleiben - EuGH, Urt. v. 7. September 2004 a. a. O. Rn. 54 ff.).

    Eine etwaige FFH-Prüfung ist nicht dokumentiert (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - a. a. O., Rn. 70).

  • VG Leipzig, 09.04.2019 - 1 L 1315/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Az.: 4 B 126/19 1 L 1315/18.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. April 2019 - 1 L 1315/18 - wird geändert.

    13 Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 9. April 2019 (1 L 1315/18, juris) den Antrag abgelehnt.

    der Antragsgegnerin unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. April 2019 - 1 L 1315/18 - im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufzugeben, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen, soweit dieser a) Sanitärhiebe, b) Femelhiebe / Femelungen, c) Schirmhiebe und d) Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebietes "Leipziger Auensystem" und des Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald" vorsieht, bevor hierfür eine Natura- 2000-Verträglichkeitsprüfung sowie eine strategische Umweltprüfung unter Beteiligung des Antragstellers durchgeführt werden.

  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Ein Forstwirtschaftsplan, der in Abänderung eines zuvor beschlossenen Waldbewirtschaftungsplans die Erhöhung des Hiebsatzes zum Gegenstand hat und keine Erhaltungsziele oder - maßnahmen für das betroffene FFH-Gebiet festlegt, steht nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung und ist hierfür nicht notwendig; er unterliegt daher der Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung (EuGH, Urt. v. 17. April 2018 - C-441/17 -, ECLI:EU:C:2018:255 [Puszcza Bialowieska], Rn. 122 - 127).68 Die im hier streitigen Forstwirtschaftsplan vorgesehenen forstwirtschaftlichen Maßnahmen dienen nur zum Teil der Verwaltung des Gebiets.

    Der Managementplan für das FFH-Gebiet Leipziger Auensystem" und das SPA-Gebiet "Leipziger Auwald" sieht ebenfalls keine Sanitärhiebe vor.70 Dies zwingt zu der Schlussfolgerung, dass Sanitärhiebe im Unterschied zu den sonstigen forstwirtschaftlichen Maßnahmen, die u. a. auf die Herstellung eines altersgemischten Waldes abzielen, nicht der Gebietsverwaltung im vorgenannten Sinne dienen und der Forstwirtschaftsplan daher einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 17. April 2018 a. a. O. zu Sanitärhieben, die mit dem ökologischen Erfordernis der Entfernung vom Buchdrucker befallener Fichten begründet wurden).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Dies gelte auch dann, wenn solche Tätigkeiten seit vielen Jahren regelmäßig im betreffenden Gebiet ausgeübt und jährlich neu genehmigt werden müssten (EuGH, Urt. v. 7. September 2004 C-127/02 -, ECLI:EU:C:2004:482 [Waddenzee; Herzmuschelfischerei], Rn. 23 ff.; Urt. v. 14. Januar 2010 - C-226/08 -, ECLI:EU:C:2010:10 [Stadt Papenburg], Rn. 38 f.).

    Voraussetzung dafür ist, dass die einheitlichen Maßnahmen einen gemeinsamen Zweck haben, fortgesetzt werden und insbesondere die Orte und Umstände ihrer Ausführung dieselben sind (vgl. EuGH, Urt. v. 14. Januar 2010 - C-226/08 -, ECLI:EU:C:2010:10 [Stadt Papenburg], Rn. 47 - Ausbaggerung einer Fahrrinne; Urt. v. 7. November 2018 - C-293/17 und C-294/17 -, ECLI:EU:C:2018:882 [Coöperatie Vereniging Leefmilieu u. a.], Rn. 73, 83, 86 - Ausbringung von Düngemitteln).

  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 7. November 2018 - C-293/17 und C-294/17 -, ECLI:EU:C:2018:882 [Coöperatie Vereniging Leefmilieu u. a.], Rn. 79, 86) können auch Regelungen zur Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb von Natura-2000- Gebieten, die in den Gebieten Folgen zeitigen könnten (Stickstoffablagerungen infolge landwirtschaftlicher Tätigkeiten), als Projekt i. S. v. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL eingestuft werden, wenn diese Tätigkeiten kein Projekt i. S. v. von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der UVP-RL sein sollten.

    Voraussetzung dafür ist, dass die einheitlichen Maßnahmen einen gemeinsamen Zweck haben, fortgesetzt werden und insbesondere die Orte und Umstände ihrer Ausführung dieselben sind (vgl. EuGH, Urt. v. 14. Januar 2010 - C-226/08 -, ECLI:EU:C:2010:10 [Stadt Papenburg], Rn. 47 - Ausbaggerung einer Fahrrinne; Urt. v. 7. November 2018 - C-293/17 und C-294/17 -, ECLI:EU:C:2018:882 [Coöperatie Vereniging Leefmilieu u. a.], Rn. 73, 83, 86 - Ausbringung von Düngemitteln).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Eine lediglich vorläufige und durch das Fehlen vollständiger, präziser und endgültiger Feststellungen und Schlussfolgerungen gekennzeichnete Erhebung ist nicht geeignet, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen eines beabsichtigten Vorhabens in einem Schutzgebiet auszuräumen (EuGH, Urt. v. 20. September 2007 - C-304/05 -, ECLI:EU:C:2007:532 [Santa Caterina Valfurva], Rn. 69).64 In Anwendung dieser Grundsätze und in Ermangelung naturschutzfachlicher Erhebungen zu den beabsichtigten und im Forstwirtschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen kann hier nicht ausgeschlossen werden, dass bei deren Umsetzung eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets eintreten kann.
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Diese Eignung ist unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips schon dann gegeben, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - C-6/14 -, ECLI:EU:C:2005:626 [Kommission/Vereinigtes Königreich], Rn. 54; Urt. v. 7. September 2004 - C-127/02 - , a. a. O. Rn. 43, 44).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Für die Ausnahme gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-RL reicht auch nicht aus, dass die Maßnahmen mit den Erhaltungszielen - wie sie hier im Managementplan formuliert sind - vereinbar sind, sondern sie müssen für die Verwirklichung der Erhaltungsziele unmittelbar erforderlich sein (Schlussanträge GA Kokott v. 25. Juni 2009, Rechtssache C-241/08, Rn. 70 ff. und EuGH, Urt. v. 4. März 2010 - C-241/08 -, ECLI:EU:C:2010:114 [Kommission/Frankreich], Rn. 55).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19
    Daher ist von einem grundsätzlich sehr weiten Projektbegriff auszugehen (vgl. Europäische Kommission, Natura 2000 - Gebietsmanagement; Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, ABl. C 33 v. 25. Januar 2019, S. 24 ff.), der wirkungsbezogen und nicht vorhabenbezogen ist (BVerwG, Urt. v. 12. November 2014 - 4 C 34.13 - [Müggelsee-Flugroute], juris Rn. 29).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-6/14

    Wucher Helicopter und Euro-Aviation Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

  • EuGH, 11.04.2013 - C-258/11

    Sweetman u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 - Erhaltung der

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 4 A 546/15

    Vertretung; mittelbare Vertretung; Untervertreter

  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte

  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    L. gegen Land Baden-Württemberg wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Dementsprechend kann das Unionsrecht einer Naturschutzvereinigung auch keinen Anspruch vermitteln, im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG beteiligt zu werden, so dass selbst das über die bundesrechtliche Regelung des § 63 BNatSchG hinausgehende landesrechtliche Mitwirkungsrecht - anders als der Kläger - landesweit tätiger Naturschutzvereinigungen (siehe insoweit § 63 Abs. 2 Nr. 8 BNatSchG in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NatSchG) nicht unionsrechtlich determiniert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14 - BVerwGE 152, 10 Rn. 32; anders SächsOVG, Beschluss vom 09.06.2020 - 4 B 126/19 - NuR 2020, 471 = juris Rn. 50 ff.).
  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 13a NE 21.2474

    Vorläufig Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes in sog. roten und gelben

    Es sei jedoch zwingend notwendig, dass die Überprüfung des Umweltberichts unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Äußerungen aus der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung und die Berücksichtigung des Ergebnisses der Überprüfung gemäß § 43 UVPG vor der Entscheidung des Bundesrats über die Zustimmung vorliegen müssten, damit dies vom Bundesrat tatsächlich berücksichtigt werden könne (siehe EuGH U.v. 8.5.2019 - C-305/18 - juris Rn. 58 m.N.; ferner OVG Bautzen B.v. 9.6.2020 - 4 B 126/19 - juris Rn. 48 ff.).

    Für die weiter vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 9.6.2020 - 4 B 126/19 - NuR 2020, 471) gilt nichts anderes.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 1861/21

    Vollzugsinteresse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen; Normsetzungs- und

    Dementsprechend kann das Unionsrecht einer Naturschutzvereinigung auch keinen Anspruch vermitteln, im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG beteiligt zu werden, so dass selbst das über die bundesrechtliche Regelung des § 63 BNatSchG hinausgehende landesrechtliche Mitwirkungsrecht landesweit tätiger Naturschutzvereinigungen nicht unionsrechtlich determiniert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14 - BVerwGE 152, 10 Rn. 32; anders SächsOVG, Beschluss vom 09.06.2020 - 4 B 126/19 - NuR 2020, 471 = juris Rn. 50 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

    Soweit in einem Rechtsakt nicht nur Bestimmungen über die Ausweisung eines FFH-Gebiets als besonderes Schutzgebiet und zur Festlegung der Erhaltungsziele enthalten sind, sondern darüber hinaus auch weitere Bestimmungen, etwa Ge- und Verbote, Erlaubnis- und Anzeigevorbehalte sowie Freistellungen, stehen diese nur dann unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung oder sind hierfür notwendig, wenn sie für die Verwirklichung der Erhaltungsziele unmittelbar erforderlich sind, etwa Managementtätigkeiten betreffen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin K. vom 25. Juni 2009 - C-241/08 - juris Rn. 72 ff.; EuGH, Urteil vom 4. März 2010 - C-241/08 - juris Rn. 50 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 4 B 126/19 - juris Rn. 67 m.w.N.).
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