Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.08.2016 - 4 B 373/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24262
OVG Sachsen, 09.08.2016 - 4 B 373/15 (https://dejure.org/2016,24262)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.08.2016 - 4 B 373/15 (https://dejure.org/2016,24262)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. August 2016 - 4 B 373/15 (https://dejure.org/2016,24262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 22, SächsVwVG § 2a
    Zwangsgeld, Androhung, Festsetzung; Ermessen bei Festsetzung; Reduzierung der Höhe des Zwangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dresden, 09.12.2015 - 3 L 730/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2016 - 4 B 373/15
    beglaubigte Abschrift Az.: 4 B 373/15 3 L 730/15.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. Dezember 2015 - 3 L 730/15 - wird zurückgewiesen.

  • OVG Sachsen, 09.02.2010 - 3 A 47/08

    Zwangsgeldfestsetzung, keine Prüfung der Höhe des Zwangsgeldes

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2016 - 4 B 373/15
    5 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bleiben in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung und der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht, soweit die Grundverfügung bestandskräftig oder sofort vollziehbar ist und die weiteren Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5 m. w. N., und Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09

    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2016 - 4 B 373/15
    5 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bleiben in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung und der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht, soweit die Grundverfügung bestandskräftig oder sofort vollziehbar ist und die weiteren Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5 m. w. N., und Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht