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   OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22.A   

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https://dejure.org/2022,25367
OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22.A (https://dejure.org/2022,25367)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.08.2022 - 3 A 364/22.A (https://dejure.org/2022,25367)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. August 2022 - 3 A 364/22.A (https://dejure.org/2022,25367)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 55d, BRAO § 31, BRAO § 31a, BRAO § 31b, BRAO § 59l
    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA); aktive Nutzungspflicht; Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22
    Der Gehörsanspruch schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht gebotene Bedeutung beimisst (BVerfG, Beschl. v. 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22
    Da Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch darauf gewährt, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung sowohl zum Sachverhalt wie auch zur Rechtslage zu äußern, gelten die vorstehenden Maßstäbe für beide Aspekte (BVerfG, Beschl. v. 14. August 2013 - 1 BvR 3157/11 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22
    Der Gehörsanspruch schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht gebotene Bedeutung beimisst (BVerfG, Beschl. v. 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 184/18

    Aufenthaltsbeendende Maßnahme; Unterlassung der Abschiebung; Stellungnahmefrist;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22
    Die Entscheidung darf sich nicht auf Gesichtspunkte stützen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 184/18 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 18.11.2022 - 3 K 175/22

    Anwaltspostfach; beA; Finanzgericht; GmbH; Klageerhebung;

    Die Gerichte haben auch entschieden, dass die verpflichtende Nutzung des beA gemäß § 52d FGO auch für Rechtsanwälte gilt, wenn sie Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person angehören ( Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2022 9 K 9009/22 , juris; ebenso: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. August 2022 3 A 364/22.A, juris zur entsprechenden Vorschrift in der Verwaltungsgerichtsordnung ( § 55d Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung ).
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