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   OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14   

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https://dejure.org/2014,37513
OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14 (https://dejure.org/2014,37513)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2014 - 2 A 44/14 (https://dejure.org/2014,37513)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2014 - 2 A 44/14 (https://dejure.org/2014,37513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BBG § 21 SÜG § 21 StUG
    Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Ernennungen zum Beamten auf Probe und zum Beamten auf Lebenszeit aufgrund arglistiger Täuschungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Ernennungen zum Beamten auf Probe und zum Beamten auf Lebenszeit aufgrund arglistiger Täuschungen

  • rechtsportal.de

    Rücknahme der Ernennungen zum Beamten auf Probe und zum Beamten auf Lebenszeit aufgrund arglistiger Täuschungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 263
  • DÖV 2015, 299
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10

    Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).

    Insoweit gilt das Prinzip der Restitution, nämlich der Wiederherstellung der Integrität des Beamtenstandes (Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - Rn. 27 und 28; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 - jeweils juris).

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Täuschung eine logische Bedingung für die Ernennung war, das heißt, wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt abgesehen hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 -, juris).

    Denn die Ernennungsbehörde hätte bei Kenntnis des wahren Sachverhalts (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Oktober 2010 - 2 A 103/08 - und v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 -, juris), nämlich der über 20 Jahre andauernden Tätigkeit des Klägers für das MfS durch Berichte, die auch Belange außerhalb seines Dienstbereiches betrafen, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt abgesehen.

  • BVerwG, 06.08.2004 - 2 B 68.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Entlassung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 6. August 2004 - 2 B 68.04 - stehe dem nicht entgegen.

    Auch wenn man davon ausgeht, dass es nach Inkrafttreten des SÜG für den Dienstherrn grundsätzlich unzulässig ist, wenn er das anlässlich einer Sicherheitsüberprüfung erlangte Wissen davon, dass der Beamte seine Ernennung seinerzeit durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, weil er entgegen seiner Erklärungen für das MfS tätig war, dazu nutzt den Beamten zu entlassen (vgl. BVerwG ; Beschl. v. 6. August 2004 - 2 B 68.04 -, juris), so gilt dies jedenfalls dann nicht, wenn der Beamte zuvor einwilligt, dass der Dienstherr in die Unterlagen der Behörde des Bundesbeauftragten über seine Person Einsicht nimmt.

  • OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08

    Rücknahme; Ernennung; Beamter; Stasi-Unterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).

    Insoweit gilt das Prinzip der Restitution, nämlich der Wiederherstellung der Integrität des Beamtenstandes (Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - Rn. 27 und 28; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 - jeweils juris).

  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09

    Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).

    Insoweit gilt das Prinzip der Restitution, nämlich der Wiederherstellung der Integrität des Beamtenstandes (Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - Rn. 27 und 28; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 - jeweils juris).

  • OVG Sachsen, 29.10.2010 - 2 A 103/08

    Arglistige Täuschung, Rücknahme einer Ernennung, Beamter

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    Denn die Ernennungsbehörde hätte bei Kenntnis des wahren Sachverhalts (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Oktober 2010 - 2 A 103/08 - und v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 -, juris), nämlich der über 20 Jahre andauernden Tätigkeit des Klägers für das MfS durch Berichte, die auch Belange außerhalb seines Dienstbereiches betrafen, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt abgesehen.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    Diese Frist beginnt zu laufen, wenn ein für die Willensbildung in Personalsachen zuständiger Bediensteter der obersten Dienstbehörde von der Ernennung und dem Rücknahmegrund vollständig Kenntnis erhalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1984, BVerwGE 70, 356).
  • VGH Bayern, 28.04.2004 - 3 B 00.47
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    Diese Entscheidung beziehe sich auf eine vorausgegangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. April 2004 - 3 B 00.47 - in der es um die sechsmonatige Verwertungsfrist ab Kenntnis der für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stelle gegangen sei.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung aus dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    Es kommt hierbei nicht darauf an, ob gegenüber dem MfS auch eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 -, Rn. 3, juris), sondern ob ein tatsächliches Verhalten vorliegt, das dem MfS in irgendeiner Weise zu gute kam (Senatsbeschl. v. 14. Februar 2011 - 2 B 279/09 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Sachsen, 29.07.1997 - 2 S 94/96

    MfS; Inoffizielle Tätigkeit; Arglistige Täuschung; Ernennungsrücknahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind oder sein können (BVerwG, Urt. vom 24. Oktober 1996, ZBR 1997, 97; SächsOVG, Beschl. vom 29. Juli 1997, ZBR 1999, 233).
  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237

    Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf

    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (BVerwG, U.v. 24.10.1996 - 2 C 23/96 - juris Rn. 14 zu § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG; SächsOVG, U.v. 9.9.2014 - 2 A 44/14 - juris Rn. 28).
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