Rechtsprechung
OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 B 416/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung mangels freier Stellenplätze; Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsPersVG § 9 Abs. 2; SächsPersVG § 9 Abs. 4
Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung mangels freier Stellenplätze; Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.10.2004 - PL 9 K 1646/04
- OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 B 416/06
- BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09
- BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 27.09
- BVerfG, 09.10.2009 - 1 BvR 2376/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 B 416/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl. v. 1.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach [...], dort Rn. 21 m.w.N.) ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses insbesondere dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem Jugendvertreter zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufungsausbildung keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz bereitstellen kann, der dessen Ausbildung entspricht und ihn sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch der Vergütung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einem Beschäftigten gleichstellt, der vom Arbeitgeber für eine vergleichbare Tätigkeit ausgewählt und eingestellt worden ist.Vor diesem Hintergrund kann der Senat davon ausgehen, dass der Vortrag der Antragstellerin über das Nichtvorhandensein freier, ausbildungsadäquater Stellen zutrifft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 1.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach [...], dort Rn. 41).
- BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 B 416/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob eine solche ausbildungsgerechte Stelle frei ist, ist der Zeitpunkt des Ausbildungsendes (vgl. BVerwG, etwa Beschl. v. 11.3.2008, 6 PB 16/07 - zitiert nach [...]).Denn es ist der Antragstellerin nicht zumutbar, eine Beschäftigte mit einem Weiterbeschäftigungsanspruch (§ 15 ff. BEEG) nicht adäquat zu beschäftigen, nur um eine Stelle für den nach § 9 Abs. 2 SächsPersVG Berechtigten freizuhalten (BVerwG, Beschl. 11.3.2008 - 6 PB 16/07 - zitiert nach [...], dort Rn. 4).
- OVG Sachsen, 21.08.2009 - PB 8 A 29/08
Weiterbeschäftigungsanspruch; Einstellungsstopp; interne Ausschreibung
Ausnahmen werden sonst ausschließlich für befristete Arbeitsverhältnisse vorgesehen, die allerdings keine den Voraussetzungen des § 9 BPersVG entsprechenden Arbeitsplätze darstellen (s. o.; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9.10.2008 - PL 9 B 416/06 - juris), oder für Laufbahnbewerber, zu denen die Beteiligte zu 1 nicht zählt.