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   OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21   

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OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21 (https://dejure.org/2022,100)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2022 - 3 B 412/21 (https://dejure.org/2022,100)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 3 B 412/21 (https://dejure.org/2022,100)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Denn zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass es bei den in § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannten Gründen nur um solche gehen kann, die nur eine weitere vorübergehende Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erfordern (Funke-Kaiser, a. a. O. § 60a AufenthG Rn. 340; BVerwG, Urt. v. 7. September 1999 - 1 C 6/99 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Dabei geht die Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, von einer Unmöglichkeit der Abschiebung in der Regel nur dann ausgegangen werden könne, wenn ein Abschiebungsversuch bereits einmal gescheitert ist (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 1996 - 1 B 78/96 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Soweit die Antragstellerin schließlich mit ihrem Hilfsantrag im Rahmen der Beschwerdebegründung begehrt, festzustellen, dass die Ablehnung der Erteilung einer Duldung gemäß § 60c AufenthG durch Bescheid vom 8. Juli 2021 rechtswidrig war, ist der Antrag unzulässig, da ein solcher Fortsetzungsfeststellungsantrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht statthaft ist (BVerwG, 27. Januar 1995 - 7 VR 16/94 -, juris Rn. 27; VGH BW, Beschl. v. 22. November 2021 - 1 S 3117/21 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07

    Aussetzung der Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Dabei geht die Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, von einer Unmöglichkeit der Abschiebung in der Regel nur dann ausgegangen werden könne, wenn ein Abschiebungsversuch bereits einmal gescheitert ist (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 1996 - 1 B 78/96 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2021 - 1 S 3117/21

    Coronapandemie: Erfolgreicher Eilantrag gegen zweimal wöchentliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Soweit die Antragstellerin schließlich mit ihrem Hilfsantrag im Rahmen der Beschwerdebegründung begehrt, festzustellen, dass die Ablehnung der Erteilung einer Duldung gemäß § 60c AufenthG durch Bescheid vom 8. Juli 2021 rechtswidrig war, ist der Antrag unzulässig, da ein solcher Fortsetzungsfeststellungsantrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht statthaft ist (BVerwG, 27. Januar 1995 - 7 VR 16/94 -, juris Rn. 27; VGH BW, Beschl. v. 22. November 2021 - 1 S 3117/21 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 18.07.2017 - 3 B 147/17

    Darlegungsgebot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen ausreichend sind (SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2017 - 3 B 147/17 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Hierzu bedarf es einer geordneten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung (OVG Schl.-H., Beschl. v. 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 21 m. w. N.).20 Die Beschwerdebegründung der Antragstellerin genügt diesen Darlegungsanforderungen überwiegend nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 2807/96

    Abschiebungsandrohung: Benennung des Zielstaates - Hinweis auf Alternativen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Dabei geht die Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, von einer Unmöglichkeit der Abschiebung in der Regel nur dann ausgegangen werden könne, wenn ein Abschiebungsversuch bereits einmal gescheitert ist (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 1996 - 1 B 78/96 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21
    Allerdings folgt aus dem rechtswidrigen Verwaltungshandeln nicht, dass dem Ausländer die begehrte Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, da dies - wie schon das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - anhand von deren Tatbestandsvoraussetzungen zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 80).
  • VG Würzburg, 28.09.2022 - W 7 E 22.1253

    Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung

    Zum einen war die Antragstellerin im maßgeblichen Zeitpunkt der Stellung ihres Duldungsantrags (vgl. § 60c Abs. 2 Nr. 2 AufenthG und BayVGH, U.v. 4.8.2021 - 19 B 21.1268 - juris Rn. 20; vgl. auch SächsOVG, B.v. 10.1.2022 - 3 B 412/21 - juris Rn. 23; B.v. 3.2.2022 - 3 B 15.22 - juris Rn. 3; OVG Bln-Bbg., B.v. 26.5.2021 - 3 S 32/21 - juris Rn. 5) am 6. Mai 2022 nicht im Besitz einer Duldung nach § 60a AufenthG.

    Bei den in § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannten Gründen kann es nur um solche gehen, die nur eine weitere vorübergehende Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erfordern (BVerwG, U.v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 10.1.2022 - 3 B 412/21 - juris Rn. 28 m.w.N.), wovon auch das Interesse an der ordnungsgemäßen Beendigung einer nicht unter § 60c Abs. 1 AufenthG fallenden Qualifizierungsmaßnahme erfasst sein kann (OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 4/23

    Ausländerrecht (Abschiebung)

    Dazu zählen Abschiebungsverbote, die aus dem Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG) oder aus dem Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) herzuleiten sind (vgl. zu § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG VGH München, Beschl. v. 10.01.2022 - 19 CE 21.2652 -, juris Rn. 18; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.01.2022 - 3 B 412/21 -, juris Rn. 24 m.w.N.; zu § 25 Abs. 5 AufenthG BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -?, juris Rn. 17; Beschl. d. Senats v. 03.01.2022 - 4 MB 68/21 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 10 C 22.273

    PKH für Klage auf Ausbildungsduldung

    Die vorzulegenden Antragsunterlagen bestehen grundsätzlich aus dem ausgefüllten Antragsformular und dem Nachweis der zuständigen Berufsausbildungsinstitution, insbesondere dem Berufsausbildungsvertrag (vgl. SächsOVG, B.v. 10.1.2022 - 3 B 412/21 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 28.9.2020 - 10 CE 20.2081 - juris Rn. 7; vgl. bereits zu § 60a Abs. 2 Satz 4 a.F: OVG NW, B.v. 1.4.2019 - 2 M 110/18 - juris Rn. 12; vgl. Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 60c Rn. 15).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2022 - 27 L 1120/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2021 - 18 B 1370/21 -, Rn. 12ff. m.w.N.; vgl. auch: Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 3 B 412/21 -, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 - VG München, Urteil vom 17. März 2022 - M 10 K 21.3767 - VG Saarland, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 6 L 1100/21 -, sämtlich juris.
  • OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 B 223/22

    Duldung; Abschluss der Ausbildung; Verfahren vor der Härtefallkommission

    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass eine Duldung nur erteilt werden könne, wenn die Voraussetzungen einer solchen Duldung vorliegen, mithin die Abschiebung des Ausländers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. Januar 2022 - 3 B 412/21 -, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 25.11.2022 - W 7 E 22.1793

    Einstweilige Anordnung, abgelehnt, Duldungsgründe, verneint, Ehefrau und

    Bei den in § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannten Gründen kann es somit nur um solche gehen, die nur eine weitere vorübergehende Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erfordern (BVerwG, U.v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 10.1.2022 - 3 B 412/21 - juris Rn. 28 m.w.N.), wofür vorliegend nichts ersichtlich oder vorgetragen ist.
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