Rechtsprechung
OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 113
Beförderung; Erledigung der Hauptsache; Fortsetzungsfeststellungsinteresse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.12.2019 - 11 K 2741/17
- OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Maßgebend ist dabei, ob sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ).Bei dieser handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der sich typischerweise kurzfristig erledigt und dessen gerichtliche Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren bei Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht möglich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 ff. m.w.N.).
- OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Beamtenrechtlicher Schadensersatz, Kollegialgerichtsregel, Übertragung auf den …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Auf Nachfrage des Senats zum Fortbestand des Feststellungsinteresses unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris hat der Kläger am 17. Dezember 2020 ausgeführt, dass ein Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, der Rehabilitation sowie des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG gegeben sei.Dieser Regel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 8).
- BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Nicht ausreichend ist, dass der Beamte die beanstandete Maßnahme als diskriminierend oder ansehensschädigend empfunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. März 2013 - 3 C 6.12 -, juris).
- OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Berufungszulassungsverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
5 2. Nachdem sich das ursprüngliche Klagebegehren durch die Beförderung des Klägers zum 1. Oktober 2017 erledigt hatte und die Klage auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren umgestellt worden war, kann die Zulassung der Berufung lediglich noch zu dem Zweck beantragt werden, im Berufungsverfahren feststellen zu lassen, dass die ablehnenden Bescheide rechtswidrig gewesen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Oktober 2014 - 2 A 798/12 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Sachsen, 20.02.2001 - 2 B 167/99
Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Ein Feststellungsinteresse setzt in diesem Fall voraus, dass die angegriffene Verfügung diskriminierenden Charakter hatte und sich aus ihr eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen ergab (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, a. a. O., § 113 Rn. 142 m. w. N.), wobei die bloße Möglichkeit einer solchen Verletzung, also ein schlüssig dargelegter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, ausreicht (vgl. Senatsurt. v. 20. Februar 2001 - 2 B 167/99 -, juris). - BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Außerdem muss die gerichtliche Entscheidung, die eine behördliche Maßnahme als rechtmäßig gebilligt hat, ihrerseits auf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage beruhen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Urt. v. 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris m. w. N.). - BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
11 Zu diesen Verwaltungsakten, hinsichtlich derer der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz typischerweise kaum erlangen kann, gehört die Ablehnung einer Beförderung nicht (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 - und Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, beide juris). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Maßgebend ist dabei, ob sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ). - BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
11 Zu diesen Verwaltungsakten, hinsichtlich derer der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz typischerweise kaum erlangen kann, gehört die Ablehnung einer Beförderung nicht (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 - und Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, beide juris). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Maßgebend ist dabei, ob sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ).
- OVG Sachsen, 18.07.2022 - 2 A 670/21
Schadenersatz wegen verspäteter Ernennung; Disziplinarverfahren
Dieser Regel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 8 und v. 10. Februar 2021 - 2 A 48/20 -, juris Rn. 6).