Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6380
OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20 (https://dejure.org/2021,6380)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.03.2021 - 5 B 430/20 (https://dejure.org/2021,6380)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. März 2021 - 5 B 430/20 (https://dejure.org/2021,6380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 12, GG Art. 3, NotSanG, NotSan-APrV
    Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 5 A 704/18

    Diplomarbeit; Betreuung; Zwischenverteidigung; Gesetzesvorbehalt; Fürsorge; Rüge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Im Übrigen wäre auch ohne jegliche ausdrückliche Regelung von Fristbestimmungen für eine Geltendmachung von Verfahrensmängeln in der Prüfungsordnung ein Mangel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich unverzüglich zu rügen, soweit dies dem Prüfling zumutbar ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 f.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 44).

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 45).

    Die Rügeobliegenheit setzt voraus, dass der Prüfling den Mangel gekannt und seine Bedeutung für die anstehende Leistungskontrolle erfasst hat (SächsOVG, Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 46; VGH BW, Urt. v. 26. Juni 2019 - 9 S 1209/18 -, juris Rn. 26; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 217).

    Die schnellstmögliche Einleitung einer - auch rechtlichen - Untersuchung, ob ein Mangel des Prüfungsverfahrens vorliegt, ist vielmehr gerade eines der Ziele der Rügeobliegenheit (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 15 f.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 47).

    Es ist nichts dafür erkennbar und wird vom Antragsteller auch nicht substantiiert geltend gemacht, dass für das Prüfungsamt offensichtlich war, dass - zum Ersten - unterschiedliche Angaben zur Funktion des Teampartners gemacht worden waren und hierdurch beim Antragsteller Unklarheiten bezüglich der Prüfungsaufgabe hervorgerufen wurden, und dass - zum Zweiten - ein "Durchschnitts"-Kandidat diesen Mangel auch als für die Erbringung der Prüfungsleistung so erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. August 1994 - 6 B 60.93 -, juris Rdn. 6; SächsOVG, Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 54).

  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15

    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Im Übrigen wäre auch ohne jegliche ausdrückliche Regelung von Fristbestimmungen für eine Geltendmachung von Verfahrensmängeln in der Prüfungsordnung ein Mangel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich unverzüglich zu rügen, soweit dies dem Prüfling zumutbar ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 f.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 44).

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 45).

    Die schnellstmögliche Einleitung einer - auch rechtlichen - Untersuchung, ob ein Mangel des Prüfungsverfahrens vorliegt, ist vielmehr gerade eines der Ziele der Rügeobliegenheit (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 15 f.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 47).

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    23 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass die Verordnungsermächtigung des § 11 Abs. 1 NotSanG in Bezug auf die Ausbildung und Prüfung den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt (BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2020 - 6 C 8/19 -, juris Rn. 61 ff. m. w. N. auch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Dies gilt nicht nur für die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Vorgaben für Bestehensregelungen und die Geeignetheit des Prüfungsstoffes für den Nachweis des Erreichens des Prüfungsziels, sondern auch für das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2020 - 6 C 8/19 -, juris Rn. 65).

  • BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, Akten beizuziehen, auf deren Inhalt es nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung nicht ankommt (BVerwG, Beschl. v. 15. August 2003 - 20 F 8/03 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 11. März 2004 - 6 B 71/03 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 14.03.2019 - 5 A 1187/17

    Auslandszustellung, keine Beiziehung der Globalberechnung bei pauschalem

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Das war nicht notwendig, weil der Antragsteller beim Antragsgegner Einsicht in diese Unterlagen beantragen und dann dazu vortragen konnte (vgl. dazu SächsOVG, Urteil vom 14. März 2019 - 5 A 1187/17 -, juris Rn. 25, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 38/39; nachgehend bestätigt: BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 2016 - 9 B 77.15 -, juris, insbes.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2013 - 4 MC 56/13

    Änderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Diese Möglichkeit steht ihm auch weiterhin im anhängigen Hauptsacheverfahren oder in einem Abänderungsverfahren bezüglich des den Erlass der einstweiligen Anordnung ablehnenden Beschlusses (sei es analog § 80 Abs. 7 VwGO oder in Analogie zu § 927 ZPO; vgl. etwa NdsOVG, Beschl. v. 24. April 2013 - 4 MC 56/13 -, juris Rn. 4 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Juni 1994 - Bs IV 122/94 -, juris Rn. 7) offen.
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    28 Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet das Gericht ferner nicht, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgendein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluss gewesen sein könnte (BVerwG, Urt. v. 23. November 1982 - 9 C 74/81 -, BVerwGE 66, 237, juris Rn. 8; Rixen, in: Sodan/Ziekow, NK-VwGO, 5. Aufl., VwGO § 86 Rn. 49).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 9 B 77.15

    Gewährung von Akteneinsicht in die Unterlagen zur Globalabrechnung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Das war nicht notwendig, weil der Antragsteller beim Antragsgegner Einsicht in diese Unterlagen beantragen und dann dazu vortragen konnte (vgl. dazu SächsOVG, Urteil vom 14. März 2019 - 5 A 1187/17 -, juris Rn. 25, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 38/39; nachgehend bestätigt: BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 2016 - 9 B 77.15 -, juris, insbes.
  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Das war nicht notwendig, weil der Antragsteller beim Antragsgegner Einsicht in diese Unterlagen beantragen und dann dazu vortragen konnte (vgl. dazu SächsOVG, Urteil vom 14. März 2019 - 5 A 1187/17 -, juris Rn. 25, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 38/39; nachgehend bestätigt: BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 2016 - 9 B 77.15 -, juris, insbes.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
    Bezieht sich die Verordnungsermächtigung auf einen Sachbereich, der - wie hier - bereits durch eine Verordnung geregelt war, so geht der Gesetzgeber, wenn er nichts anderes zum Ausdruck bringt, in der Regel davon aus, dass der Verordnungsgeber sich an den bisherigen Grundsätzen orientieren wird (BVerfG, Beschl. v. 3. November 1982 - 2 BvL 28/81 - BVerfGE 62, 203, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - 9 S 1209/18

    Rügeobliegenheit des Prüflings; Notwendigkeit von abstrakt-generellen Regelungen

  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17

    Vorläufige Neubewertung einer Prüfung; Leistungsnachweis

  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 450/08

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei einer Diplomprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 14 E 135/13

    Anfechtung des Prüfungsbescheids mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung trotz

  • OVG Sachsen, 28.12.2021 - 5 E 72/21

    Streitwert; Zulassung; Prüfung; "ne ultra petita"

    Ergänzungsprüfungen zum Notfallsanitäter unterfallen Nr. 36.2 des Streitwertkatalogs (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2021 - 5 B 430/20 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - 6 B 44/20 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht