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   OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12   

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OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12 (https://dejure.org/2017,21511)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2017 - 1 A 92/12 (https://dejure.org/2017,21511)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2017 - 1 A 92/12 (https://dejure.org/2017,21511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34; BauNVO § 5; BauNVO § 15; SächsBO § 75 Satz 1
    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Vorhabenträger und andererseits dem Nachbarn nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, juris).

    Beeinträchtigungen, die innerhalb eines Wohngebiets nicht hinzunehmen wären, können in einer solchen Lage noch zumutbar sein (BVerwG, Urt. v. 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, juris).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Daher ist es sachgerecht, auch einen vor dem Fenster einer derartigen Wohnküche liegenden Immissionspunkt in die Beurteilung einzubeziehen (BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 1 B 49/16

    Flüchtlingsunterkunft; Übergangswohnheim; Rücksichtnahmegebot; "Milieuschutz"

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Als unzumutbar können im nachbarschaftlichen Verhältnis nur solche Einwirkungen angesehen werden, die bei der bestimmungsgemäßen Nutzung einer baulichen Anlage typischerweise auftreten (SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 -1 B 49/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 15.07.1998 - 1 S 257/98

    Geruchsimmissionen; Schweinemastanlage; Geruchsschwellenwert; Geruchsgrenzwert;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    An der zur vorherigen Fassung dieser Verwaltungsvorschrift (Geruchsimmissions-Richtlinie vom 16. März 1993 [SächsABl. S. 514] geäußerten Auffassung, wonach diese für die Frage der Zumutbarkeit von Geruchsbeeinträchtigungen nicht heranzuziehen sei (Senatsbeschl. v. 15. Juli 1998, SächsVBl. 1998, 292, 293 f.), hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Richtet sich - wie hier - die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB, weil das in der näheren Umgebung des Baugrundstücks vorhandene Gebiet einem Gebiet im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO entspricht, ergibt sich die Verpflichtung zur Rücksichtnahme aus § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1991 - 4 C 5.88 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Ebenso wie im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB an dem im Einfügen enthaltenen Rücksichtnahmegebot kann ein Vorhaben in einem festgesetzten oder faktischen Dorfgebiet an § 15 Abs. 1 BauNVO als einfach gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebots scheitern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1998 - 8 S 1320/98

    Zur Einordnung eines Gebietes als faktisches Dorfgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Auch setzt die Einordnung als faktisches Dorfgebiet nicht voraus, dass den dort vorhandenen Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe ein zahlenmäßiges oder sonstiges Übergewicht zukommt (VGH BW, Beschl. v. 25. Mai 1998 - 8 S 1320/98 -, juris [Leitsatz]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93

    Geruchsbelästigung durch Viehhaltung - Zumutbarkeitsgrenzen - heranrückende

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Die Rücksichtnahme auf die bereits vorhandene emissionsträchtige Landwirtschaft kann deshalb von einem Bauinteressenten gerade verlangen, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen (VGH BW, Urt. v. 25. Juli 1995 - 3 S 2123/93 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 4 B 240.89

    Mischgebiet: Geschoßweise Gliederung der Nutzungsart

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
    Damit entfällt die zusätzliche Prüfung, ob sich das allgemein zulässige Vorhaben seiner Art nach im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung und damit auch in die etwa tatsächlich vorhandene vertikale Gliederung der Nutzungsarten einfügt (BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1990 - 4 B 240.89 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 1 A 538/12

    Baunachbarstreit, Baugenehmigung, Außenbereich, Dorfgebiet, Geruchsimmissionen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 2 B 1261/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von Wohnungen, Stadthäusern und einer

  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15

    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung;

  • OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14

    Rücksichtnahmegebot, Abstandsfläche, Treu und Glauben, erdrückende Wirkung

  • BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94

    Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage -

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 269.03

    Verfahrensverstoß durch Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22

    Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot

    Die Rücksichtnahme auf die bereits vorhandene emissionsträchtige Landwirtschaft kann deshalb von einem Bauinteressenten gerade verlangen, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 38; VGH BW, Urt. v. 25. Juli 1995 - S 2123/93 -, juris Rn. 24).

    Ebenso wie im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB an dem im Einfügen enthaltenen Rücksichtnahmegebot kann ein Vorhaben in einem festgesetzten oder faktischen Dorfgebiet an § 15 Abs. 1 BauNVO als einfach gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebots scheitern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Januar - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 38).

    Die Zumutbarkeitsschwelle wird grundsätzlich überschritten, wenn die Störungen oder Belästigungen unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 40).

    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BIm- SchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).

    Die Geruchsimmissions-Richtlinie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deren Eignung für eine tatrichterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen in der Rechtsprechung anerkannt ist (SächsOVG, Urt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 42; Urt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 21; Urt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17

    Baunachbarklage; Gebietserhaltung; Rücksichtnahmegebot

    Soweit das Maß der baulichen Nutzung bei einem hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässigen Vorhaben in Rede steht, ist aber - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - das Rücksichtnahmegebot aus § 34 Abs. 1 BauGB abzuleiten, weil sich § 34 Abs. 2 BauGB nur auf die Art der baulichen Nutzung bezieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 8 und Urt. v. 10. April 2017 -1 A 92/12 -, juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, U.v. 10.4.2017 - 1 A 92/12 - juris Rn. 48; VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 25.10.2012 - 4 L 841/12.NW - juris Rn. 12; Nolte in Simon/Busse, BayBO, Stand Jan. 2017, Art. 45 Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19

    Rücksichtnahmegebot; TA Lärm; Hotel; Parkplatz; Vorbelastung

    Die Zumutbarkeitsschwelle wird grundsätzlich überschritten, wenn die Störungen oder Belästigungen unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 40).

    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2020 - 5 S 2522/18

    Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie und der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 und

    Nach der Rechtsprechung räumt diese Vorschrift der Landwirtschaft einen gewissen Vorrang ein und vermindert damit zugleich die Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung in dem für Dorfgebiete typischen Miteinander von Wohnen und Landwirtschaft (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 31; Urteil vom 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - juris Rn. 48; Urteil vom 30.1.1995 - 5 S 908/94 -, juris Rn. 30; ebenso SächsOVG, Urteil vom 10.4.2017 - 1 A 92/12 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119

    Wohnnutzung neben Rettungswache

    Überschreiten die Belastungen diese Grenze, so hat der Betrieb Einschränkungen bereits wegen der vorhandenen und nicht erst wegen der hinzukommenden Wohnbebauung hinzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1984 - 4 B 171.83 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 12 m.w.N; B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 9; SächsOVG, U.v. 10.4.2017 - 1 A 92/12 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Bestand und Nutzung einer Lagerhalle

    § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gewährleistet landwirtschaftlichen Betrieben dadurch Standortsicherheit, dass sie ihre Vorrangstellung unabhängig davon ungeschmälert genießen können, wie sich die Verhältnisse in ihrem Umfeld entwickeln.(VGl. OVG Bautzen, Urteil vom 10.4.2017 - 1 A 92/12 -, juris) Bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle für den Kläger wäre dann zu berücksichtigen, dass sich sein Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem die Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht nur eine gegenüber dem Wohnen grundsätzlich gleichberechtigte Hauptnutzung darstellt, sondern die anderen zulässigen Nutzungsarten auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen haben (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO), und das Wohnen infolge der ihm zumutbaren "dorftypischen" Immissionen hinsichtlich des Schutzes im Ergebnis deutlich eingeschränkt ist.(Vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. § 5 Rdnr. 1.1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15

    Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Biogasanlage;

    Bei dieser Richtlinie handelt es sich um ein auf Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhendes technisches Regelwerk, das als Orientierungshilfe bei der tatrichterlichen Bewertung von Geruchsbeeinträchtigungen herangezogen werden kann und grundsätzlich ein geeignetes Mittel für die Beurteilung der Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen darstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2015 - 4 BN 28.15 -, juris Rn. 3, und vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.19 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. Oktober 2017 - 3 S 1457/17 -, juris Rn. 31 f.; Sächs. OVG, Urteil vom 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 42; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 21. März 2017 - 8 A 1105/15 -, juris Rn. 82 f.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 20.3163

    Eilantrag eines Betreibers einer Rettungswache gegen heranrückende Wohnbebauung

    Überschreiten die Belastungen diese Grenze, so hat der Betrieb Einschränkungen bereits wegen der vorhandenen und nicht erst wegen der hinzukommenden Wohnbebauung hinzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1984 - 4 B 171.83 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 12 m.w.N; B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 9; SächsOVG, U.v. 10.4.2017 - 1 A 92/12 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2018 - 4 B 102/17

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Feuerungsanlage; Änderungsgenehmigung; Schallschutz;

    Zur Beurteilung der Frage, ob von der Anlage der Beigeladenen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen oder sie den Antragsteller gefährdet, erheblich benachteiligt oder erheblich belästigt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG), ist die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm vom 26. August 1998 (in der bis zum 8. Juni 2017 geltenden Fassung, vgl. Reidt/Schiller, a. a. O. Rn. 158) heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209 = juris Rn. 11, 12; SächsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2016 - 4 A 573/14 -, juris Rn. 21 und Urt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 19.04.2023 - 1 B 298/22

    Milchviehanlage; Güllelager; Nachbarantrag; Außenbereich; Vorbelastung;

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