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   OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21   

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https://dejure.org/2021,48232
OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21 (https://dejure.org/2021,48232)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2021 - 4 B 280/21 (https://dejure.org/2021,48232)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2021 - 4 B 280/21 (https://dejure.org/2021,48232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, WHG § 8 Abs. 1, WHG § 8 Abs. 4, WHG § 20 Abs. 1 Satz 2, WHG § 100 Abs. 1 Satz 2, SächsWG § 8 Abs. 1, SächsWG § 14 Abs. 1, SächsWG § 26
    Vorläufiger Rechtsschutz; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug; Untersagungsverfügung; Gewässerbenutzung; Anlagengenehmigung; Altrecht; vorhandene Altanlagen; Bestandsschutz; Rechtsnachfolge; gutgläubiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 08.04.2003 - 4 B 706/02

    Wasserrechtliche, Genehmigung, Wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, Sog. altes

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Sind zum Stichtag hingegen nur noch Teile der Altanlage vorhanden gewesen, die allein zur Ausübung des Altrechts objektiv ungeeignet waren, so besteht das Altrecht nicht fort (BVerwG, Beschl. v. 1. April 1971, Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 3; SächsOVG, Beschlüsse v. 6. Februar 2012 - 4 B 268/11 -, juris Rn. 8, und v. 8. April 2003 - 4 B 706/02 -, juris Rn. 12; Pape, in: Landmann/Rohmer UmweltR, 95. EL Mai 2021, § 20 WHG Rn. 22; Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, 55. EL September 2020, § 20 WHG Rn. 63 f.).

    Jedenfalls trifft aber die Feststellung des Verwaltungsgerichts zu, dass die aktuelle Wasserkraftanlage mit einem Schluckvermögen von 2.500 Litern je Sekunde (vom Antragsteller vorgelegtes Datenblatt des Turbinenherstellers) das vom Altrecht zuletzt am 21. Februar 1930 erlaubte Schluckvermögen von nur noch 2.225 Litern je Sekunde (Eintragung vom 30. Juni 1930 im vorliegenden Auszug aus dem Wasserbuch) überschreitet und deshalb die Gewässerbenutzung mit der aktuellen Anlage durch das Altrecht nicht gedeckt wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. April 2003 - 4 B 706/02 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 5 B 451/18

    Zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Es genügt dagegen nicht, pauschal auf den erstinstanzlichen Vortrag und die dortige Glaubhaftmachung zu verweisen oder diesen Vortrag nur zu wiederholen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 5 B 451/18 -, juris Rn. 4, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.02.2012 - 4 B 268/11

    Antragserweiterung, Wasserkraftanlage, Betriebsstilllegung, Altrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Sind zum Stichtag hingegen nur noch Teile der Altanlage vorhanden gewesen, die allein zur Ausübung des Altrechts objektiv ungeeignet waren, so besteht das Altrecht nicht fort (BVerwG, Beschl. v. 1. April 1971, Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 3; SächsOVG, Beschlüsse v. 6. Februar 2012 - 4 B 268/11 -, juris Rn. 8, und v. 8. April 2003 - 4 B 706/02 -, juris Rn. 12; Pape, in: Landmann/Rohmer UmweltR, 95. EL Mai 2021, § 20 WHG Rn. 22; Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, 55. EL September 2020, § 20 WHG Rn. 63 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.1974 - 1 A 33/73
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Denn wegen des repressiven Verbots mit Befreiungsvorbehalt gemäß § 8 Abs. 1 WHG führt selbst die jahrelange Duldung nicht gestatteter Gewässerbenutzungen weder zu ihrer Legalisierung (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. Februar 1974 - 1 A 33/73 -, juris Rn. 22) noch für sich allein dazu, dass eine Untersagungsverfügung gegen das Übermaßverbot verstößt (Czychowski/Reinhardt a. a. O., Rn. 43, m. w. N.).
  • VG Chemnitz, 13.06.2002 - 2 K 1333/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Davon geht auch der Gesetzgeber aus (vgl. LT-Drs. 1/2049, S. 34 der Gesetzesbegründung; Brückner, in: Dallhammer/Dammert/Faßbender, SächsWG, 2019, § 26 Rn. 8; ebenso VG Chemnitz, Urt. v. 13. Juni 2002 - 2 K 1333/97 -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05

    Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Jedoch brachte die Vorschrift in verfassungskonformer Weise nur die Rechtslage zum Ausdruck, die im Freistaat Sachsen schon zuvor seit der Wiedervereinigung allein aufgrund von § 15 WHG a. F. bestand (SächsOVG, Urt. v. 27. März 2007 - 4 B 707/05 -, juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Sachsen, 15.06.2021 - 4 B 40/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rückbauanordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2021 - 4 B 280/21
    Die jahrelange Hinnahme der illegalen Gewässerbenutzung ist deshalb nicht geeignet, das öffentliche Vollziehungsinteresse an der Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustands in Frage zu stellen (vgl. zu wasserrechtswidrigen baulichen Anlagen: SächsOVG, Beschl. v. 15. Juni 2021 - 4 B 40/21 -, juris Rn. 45).
  • OVG Sachsen, 20.01.2023 - 4 A 878/17

    Wasserrecht; formelle Illegalität; materielle Illegalität; wesentliche Änderung;

    Schließlich geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass die in der Feststellung eines alten Wasserrechts angelegte Nutzung nicht nur in Teilen, sondern vollständig der alten Nutzung entsprechen muss (SächsOVG, Beschl. v. 8. April 2003 - 4 B 706/02 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 10. November 2021 - 4 B 280/21 -, juris Rn. 16), was hier nicht der Fall gewesen ist.

    Diese Vorschrift ist, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abstellt, auch auf alte Wasserrechte anwendbar (SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2021 - 4 B 280/21 -, juris Rn. 17).

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