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   OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20   

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https://dejure.org/2021,3410
OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20 (https://dejure.org/2021,3410)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.01.2021 - 6 D 80/20 (https://dejure.org/2021,3410)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 6 D 80/20 (https://dejure.org/2021,3410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1, StVZO § 31 a Abs. 1 Satz 1
    Prozesskostenhilfe; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Fahrzeughalters; Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 08.12.2017 - 3 A 610/17

    Geschwindigkeitsmessung; Zustellung; Messfehler, ; Mitwirkung; Fahrtenbuch

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Ihr wäre es ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, auch ohne Aufforderung der Bediensteten der Beklagten Namen und Wohnort ihres Schwiegervaters zu benennen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2017 - 3 A 610/17 -, juris Rn. 18 zu einem vergleichbaren Fall).

    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2017 a. a. O.; v. 24. Oktober 2017 - 3 A 37/17 -, juris Rn. 8 m. w. N., st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2020 a. a. O.).

    Eine verzögerte Ermittlungshandlung der Behörde schließt gleichwohl eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 16).

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 11 ZB 20.546

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Die Mitwirkungsobliegenheit beinhaltet auch ohne einen besonderen Hinweis der Mitarbeiterin der Beklagten, richtige und vollständige Angaben zu machen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2020 - 11 ZB 20.546 -, juris Rn. 17).

    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2017 a. a. O.; v. 24. Oktober 2017 - 3 A 37/17 -, juris Rn. 8 m. w. N., st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2020 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 1 D 71/14

    Betreuungsplatz, Kindergartenplatz, Anmeldung, Betreuungsbedarf,

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Somit muss der Erfolg nicht gewiss sein, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 6 B 319/20 -, juris Rn. 3; v. 9. September 2014 - 1 D 71/14 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 12.10.2020 - 6 B 319/20

    Nachträgliche PKH-Gewährung trotz Erfolglosigkeit des vorangegangenen Eilantrags

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Somit muss der Erfolg nicht gewiss sein, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 6 B 319/20 -, juris Rn. 3; v. 9. September 2014 - 1 D 71/14 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Da der Verkehrsverstoß mit einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewertet wird, ist er auch von einigem Gewicht, sodass er die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2; Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 229 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Diese besteht darin, dass dann, wenn eine mangelnde Mitwirkung vorliegt, dies regelmäßig dazu führt, dass der Verfolgungsbehörde weitere eigene Ermittlungen nicht zuzumuten sind und sich der Fahrzeughalter den Einwand abschneidet, die Feststellung des Fahrzeugführers sei nach der Verkehrszuwiderhandlung sehr wohl möglich gewesen, hätten nur solche weiteren Ermittlungen stattgefunden (NdsOVG, Beschl. v. 14. Januar 2019 - 12 ME 170/18 -, NJW 2019, 1013 Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 3 A 37/17

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Unmöglichkeit; Mitwirkungspflicht; rechtzeitige

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2017 a. a. O.; v. 24. Oktober 2017 - 3 A 37/17 -, juris Rn. 8 m. w. N., st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2020 a. a. O.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Da der Verkehrsverstoß mit einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewertet wird, ist er auch von einigem Gewicht, sodass er die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2; Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 229 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20
    Eine verzögerte Ermittlungshandlung der Behörde schließt gleichwohl eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Die Verhältnismäßigkeit zwischen Verkehrsverstoß und Maßnahme ist hier nicht problematisch, da bereits bei einer mit einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewerteten Vergehen davon ausgegangen wird, dass er von einigem Gewicht ist, sodass er die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2; Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 229 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 11. Januar 2021 - 6 D 80/20 -, juris Rn. 6).
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