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   OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14   

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OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14 (https://dejure.org/2016,3839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.02.2016 - 2 A 428/14 (https://dejure.org/2016,3839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 2 A 428/14 (https://dejure.org/2016,3839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BBG § 37 AP-gDBPolV § 31
    Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Vorbereitungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08

    Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14
    Mit Urteil vom 24. April 2011 - 2 A 612/08 - verpflichtete der Senat die Beklagte, den Kläger zur zweiten Wiederholung der Laufbahnprüfung im gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen, da ein begründeter Ausnahmefall i. S. d. § 31 Abs. 1 Satz 1 der maßgeblichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AP- gDBPolV a. F.) bestehe.

    Solche Folgen sind für den Senat vorliegend nicht ersichtlich: Nachdem das Verwaltungsgericht die Bescheide über das Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung aufgehoben hat, besteht der Anspruch des Klägers auf Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung der Laufbahnprüfung im gehobenen Polizeivollzugsdienst (vgl. Senatsurteil v. 24. April 2011 - 2 A 612/08 -) fort.

    12 Das Ergebnis des vom Kläger letztlich erfolgreich geführten Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung aus dem Jahr 2003 (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08) ist damit für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf ohne Belang.

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14
    11 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F., der gleichermaßen auf die Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung abstellte, in seinem Urteil vom 14. November 1985 (a. a. O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14
    11 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 3 CE 09.734

    Beamter auf Widerruf

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14
    11 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 29/20

    Eilantrag auf Fortsetzung der Laufbahnausbildung zur Polizeikommissaranwärterin

    Der Anordnungsanspruch scheitert, wovon das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck Seite 4 bis 5) mit Bezug auf die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Beschlüsse anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 B 608/15 - juris, Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris, Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 A 428/14 - juris, Rn. 10 ff.) auszugehen scheint, nicht daran, dass das ursprünglich begründete Widerrufsbeamtenverhältnis mit der Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens der studienbegleitenden schriftlichen Prüfung des Moduls 3 (Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Verkehrssicherheitsarbeit) gemäß § 22 Abs. 4 BeamtStG iVm. § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG, § 42 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 APO-Pol endet, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung ankommt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 -, juris, Rn. 23 ff.; vorgehend und nachgehend OVG Bautzen, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 und vom 4. September 2020; jeweils - 2 B 333/19 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 32/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Der Anordnungsanspruch scheitert, wovon das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck Seite 4 bis 5) mit Bezug auf die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Beschlüsse anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 B 608/15 - juris, Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris, Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 A 428/14 - juris, Rn. 10 ff.) auszugehen scheint, nicht daran, dass das ursprünglich begründete Widerrufsbeamtenverhältnis mit der Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens der studienbegleitenden schriftlichen Prüfung des Moduls 3 (Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Verkehrssicherheitsarbeit) gemäß § 22 Abs. 4 BeamtStG iVm. § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG, § 42 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 APO-Pol endet, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung ankommt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 -, juris, Rn. 23 ff.; vorgehend und nachgehend OVG Bautzen, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 und vom 4. September 2020; jeweils - 2 B 333/19 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Der Anordnungsanspruch scheitert, wovon das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck Seite 4 bis 6) mit Bezug auf die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Beschlüsse anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 B 608/15 - juris, Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris, Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 A 428/14 - juris, Rn. 10 ff.) auszugehen scheint, nicht daran, dass das ursprünglich begründete Widerrufsbeamtenverhältnis mit der Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens der studienbegleitenden schriftlichen Prüfung des Moduls 3 (Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Verkehrssicherheitsarbeit) gemäß § 22 Abs. 4 BeamtStG iVm. § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG, § 42 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 APO-Pol endet, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung ankommt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 -, juris, Rn. 23 ff.; vorgehend und nachgehend OVG Bautzen, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 und vom 4. September 2020; jeweils - 2 B 333/19 - juris).
  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 58/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Das OVG Münster (Beschluss vom 10.11.2015 - 6 B 608/15 - juris Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2019 - OVG 4 S 22.19 - juris Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.02.2016 - 2 A 428/14 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36 ff zu einem Fall betreffend die Ausbildungsverordnung der Bundespolizei) hat zu einem Fall, der zwar die Ausbildungsverordnung für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen betrifft, aber mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 30/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Zwar scheitert der Anordnungsanspruch, wovon das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck Seite 4 bis 5) mit Bezug auf die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Beschlüsse anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 B 608/15 - juris, Rn. 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris, Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 A 428/14 - juris, Rn. 10 ff.) auszugehen scheint, nicht daran, dass das ursprünglich begründete Widerrufsbeamtenverhältnis, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung ankommt, mit der Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens der studienbegleitenden schriftlichen Prüfung des Moduls 4 (Grundlagen der Ermittlungsführung) gemäß § 22 Abs. 4 BeamtStG iVm. § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG, § 42 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Polizei (APO-Pol) in der ab dem 26. Juli 2019 gültigen Fassung endet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 -, juris, Rn. 23 ff.; vorgehend und nachgehend OVG Bautzen, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 und vom 4. September 2020; jeweils - 2 B 333/19 - juris).
  • VG München, 17.09.2020 - M 21a E 20.3661

    Wiederbegründung des Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der Laufbahnausbildung

    Damit ist auch die bisherige verwaltungsgerichtliche Spruchpraxis überholt, wonach eine vorläufige Fortsetzung oder Neubegründung eines Beamtenverhältnisses nicht in Betracht komme (so etwa noch OVG Sachsen, B.v. 11.2.2016 - 2 A 428/14).
  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342

    (Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der

    Damit ist auch die bisherige verwaltungsgerichtliche Spruchpraxis überholt, wonach eine vorläufige Fortsetzung oder Neubegründung eines Beamtenverhältnisses nicht in Betracht komme (so etwa noch SächsOVG, B.v. 11.2.2016 - 2 A 428/14).
  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 61/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Das OVG Münster (Beschluss vom 10.11.2015 - 6 B 608/15 - juris Rn 5 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2019 - OVG 4 S. 22.19 - juris Rn. 12 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.02.2016 - 2 A 428/14 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36 ff zu einem Fall betreffend die Ausbildungsverordnung der Bundespolizei.) hat zu einem Fall, der zwar die Ausbildungsverordnung für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen betrifft, aber mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 5 Bs 201/21

    Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; rechtzeitige Rüge vor Beginn der Prüfung

    Den Annahmen des Verwaltungsgerichts, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf sei bei summarischer Prüfung gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 2 HmbBG kraft Gesetzes eingetreten, das endgültige Nichtbestehen im Sinne der Norm beziehe sich auf die regulären Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfung, eine in begründeten Ausnahmefällen nach Ermessen mögliche weitere Wiederholungsprüfung bleibe nach dem Sinn und Zweck von § 30 Abs. 4 Nr. 2 HmbBG außer Betracht (zu vergleichbaren Regelungen s. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 11.2.2016, 2 A 428/14, juris Rn. 10; Hebeler, in: Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Auflage 2017, § 37 Rn. 7 m.w.N.) und für das endgültige Nichtbestehen komme es nur auf die Bekanntgabe und Wirksamkeit der Prüfungsentscheidung und nicht auf deren Rechtmäßigkeit an (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 9.6.2020, 2 BvR 469/20, juris Rn. 33; BVerwG, Urt. v. 14.11.1985, 2 C 35/84, juris Rn. 14 f.; VGH München, Beschl. v. 27.7.2009, 3 CE 09.734, juris Rn. 21 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 11.2.2016, 2 A 428/14, juris Rn. 11; Hebeler, in: Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Auflage 2017, § 37 Rn. 7), ist die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung nicht entgegengetreten.
  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis

    Damit ist auch die bisherige verwaltungsgerichtliche Spruchpraxis überholt, wonach eine vorläufige Fortsetzung oder Neubegründung eines Beamtenverhältnisses nicht in Betracht komme (so etwa noch SächsOVG, B.v. 11.2.2016 - 2 A 428/14).
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