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   OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19   

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OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19 (https://dejure.org/2020,2137)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.02.2020 - 2 B 326/19 (https://dejure.org/2020,2137)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 (https://dejure.org/2020,2137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
    Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19

    Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Denn neben einem Antrag auf Zurückverweisung ist zusätzlich erforderlich, dass durch die gerügte fehlerhafte Besetzung eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig wäre, was vorliegend nicht ersichtlich ist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2019 - 2 B 282/19 -, juris Rn. 8 ff.).

    Es handelt sich mithin um ein Regelkriterium, von dessen Einhaltung der Antragsgegner unter Beachtung von Sinn und Zweck des Kriteriums in eng begrenzten Fällen absehen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 15 und v. 16. Dezember 2019 - 2 B 282/19 - a. a. O. Rn. 12).

    Hiervon ist in einem späteren Auswahlvermerk vom 28. Januar 2019 in Bezug auf dasselbe Anforderungsprofil im Übrigen auch der Antragsgegner ausgegangen (vgl. Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2019 - 2 B 282/19 - a. a. O. Rn. 2 f.).

  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

    Dies ist insbesondere dann evident, wenn seit der letzten Regelbeurteilung - wie hier jedenfalls für einen der Bewerber - ein erheblicher Zeitraum vergangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42).

  • VG Leipzig, 15.11.2019 - 8 L 479/19
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Az.: 2 B 326/19 8 L 479/19.

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. November 2019 - 8 L 479/19 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15

    Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Dies könnte insoweit zweifelhaft erscheinen, als einzelne Merkmale unabhängig von der konkreten Aufgabenverteilung hauptsächlich dem Gerichts- oder Behördenleiter obliegen dürften (so bereits für den stellvertretenden Leiter einer Staatsanwaltschaft (R 2 + Z) Senatsbeschl. v. 6. Januar 2016 - 2 B 306/15 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Dabei kann der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 -, juris Rn. 15 und zuletzt v. 12. April 2018 - 2 B 7/18 - n. v.) und so den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
    18 (1) Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17) hat der Dienstherr den maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (vgl. BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

    Die vorhergehende Stellenausschreibung vom 30. Juni 2018 war am 18. März 2020 abgebrochen worden (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - und vom 2. September 2020 - 2 B 247/20 -).

    Der Senat hat keine Zweifel, dass sowohl die Beigeladene wie der Antragsteller das Anforderungsprofil insgesamt erfüllen, soweit ihm konstitutive Bedeutung zukommt; es wird hierzu auf die Ausführungen im Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 13 verwiesen.

    Der Senat hatte hierzu betreffend den Antragsteller mit Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 20 ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 02.09.2020 - 2 B 247/20

    Stellenbesetzung Vizepräsident FG; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher

    Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte der Senat mit Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    6 Hiergegen wendet der Antragsgegner mit der Beschwerde ein, dass er zur Beendigung des Verfahrens berechtigt gewesen sei, weil ihm mit Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - vorläufig untersagt worden sei, die ausgeschriebene Stelle mit dem Beigeladenen zu 2 zu besetzten.

    Der Antragsgegner hat seine Entscheidung vom 2./18. März 2020 maßgeblich darauf gestützt, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - die getroffene Auswahlentscheidung für fehlerhaft erachtet und die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit dem Beigeladenen zu 2 untersagt habe.

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Februar 2020 (2 B 326/19) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, die Stelle des Vizepräsidenten des Finanzgerichts zu besetzen.
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 2 A 41/19

    Aufstieg; Auswahl; Beurteilungen; Besoldungsgruppe

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind, verbunden mit regelmäßig auch gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung, als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17; Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 18).42 In der angegriffenen Auswahlentscheidung werden indes die Gesamturteile aller Beamten aus den Ämtern A 9 und A 9+Z gleich gewichtet.
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 94-IV-21
    Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Februar 2020 (2 B 326/19) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, die Stelle des Vizepräsidenten des Finanzgerichts zu besetzen.
  • OVG Sachsen, 11.08.2020 - 2 B 132/20

    "Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe"; Auswahlverfahren; Teilnahme am

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind und regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17; Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 11.08.2023 - 2 B 103/23

    Aufstiegsausbildung Feuerwehr

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind, verbunden mit regelmäßig auch gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung, als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17; Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 18).
  • VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19

    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass

    Rechtsmittel-AZ: 2 B 326/19.
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