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   OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20   

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https://dejure.org/2021,3405
OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20 (https://dejure.org/2021,3405)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.02.2021 - 3 E 95/20 (https://dejure.org/2021,3405)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 3 E 95/20 (https://dejure.org/2021,3405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 40 Abs. 1, GVG § 17a Abs. 2, GVG § 17a Abs. 4, SGB VIII § 36a
    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Geltendmachung von Mehraufwendungen infolge der Betreuung des Kindes in einer Kita im Nachbarort.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Dresden, 12.05.2021 - 1 K 913/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Az.: 3 E 95/20 1 K 913/18.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. September 2020 - 1 K 913/18 - wird geändert.

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Zwar geht der Bundesgerichtshof (Urt. v. 20. Oktober 2016 - III ZR 278/15 -, NJW 2017, 397 f.) davon aus, dass ein Verdienstausfallschaden der Eltern, der darauf beruht, dass seitens des zuständigen Trägers trotz des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde, eine Amtspflichtverletzung darstellt, und eine entsprechende Erstattungspflicht nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen kann; aber auch der Bundesgerichtshof muss zur Begründung dieser Ansicht näher darlegen, welche Kosten über § 36a Abs. 3 SGB VIII analog überhaupt als erstattungsfähig anzusehen sind.
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist auch bereits jetzt eine Entscheidung zu treffen, da § 17b Abs. 2 GVG nur die Kosten in Verfahren vor dem "angegangenen", also dem erstinstanzlichen Gericht erfasst und keine Regelung zu den Kosten des zwischengeschalteten Beschwerdeverfahrens trifft (BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 1993 - 1 DB 34.92 -, juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Dieser wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, d.h. durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Lebenssachverhalts bestimmt (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 2016 - 5 C 10/15 D -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VG Köln, 18.03.2016 - 19 K 3699/14

    Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Dies ist aber typischerweise eine Frage der Begründetheit einer Klage und führt nicht zu deren offensichtlicher Unzulässigkeit (vgl. auch VG Köln, Urt. v. 18. März 2016 - 19 K 3699/14 -, juris).
  • OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14

    Verwaltungsrechtsweg für Kontrahierungszwang der Rundfunkanstalten mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Dabei steht der Umstand, dass sich ein Kläger auf eine materielle Anspruchsgrundlage beruft, für die der beschrittene Rechtsweg zulässig wäre, einer Verweisung dann nicht entgegen, wenn diese Anspruchsgrundlage aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts so offensichtlich nicht gegeben sein kann, dass kein Bedürfnis dafür besteht, sie in die Sachprüfung einzubeziehen (BVerwG a. a. O.; VGH BW a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 10 S 1451/14

    Zur Zulässigkeit der Verweisung eines Rechtsstreits - zum Rechtsweg für die Klage

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift ist eine Verweisung nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 16. September 2014 - 10 S 1451/14 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 E 95/20
    Nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift ist eine Verweisung nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 16. September 2014 - 10 S 1451/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 13.01.2023 - 3 A 455/21

    Erstattung von Mehraufwand für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz; fehlende

    Die hiergegen vom Beklagten erhobene Beschwerde - 3 E 95/20 - hatte Erfolg.

    Dem steht insbesondere auch nicht die Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 11. Februar 2021 - 3 E 95/20 - entgegen.

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