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   OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21   

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https://dejure.org/2022,7671
OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21 (https://dejure.org/2022,7671)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.03.2022 - 6 A 339/21 (https://dejure.org/2022,7671)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. März 2022 - 6 A 339/21 (https://dejure.org/2022,7671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5, SächsVwVG § 2a Abs. 1 Nr. 1
    Zwangsgeldfestsetzung; Androhung unmittelbaren Zwangs; Rechtsschutzbedürfnis bei endgültiger Betriebseinstellung; rechtliches Gehör; Verlegungsantrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21

    Spielhalle; Zwangsmittel; Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Versiegelung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Der Senat sieht von einer weiteren Darstellung der Gründe ab und verweist hierzu auf seinen der Klägerin bekannten Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris), mit welchem er der Klägerin in Anbetracht des anhängigen Zulassungsverfahrens als Gericht der Hauptsache i. S. v. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den angefochtenen Bescheid versagte.

    Dass ein Regelermessen besteht, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, ist in der Rechtsprechung geklärt (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021- 6 B 261/21 -, juris Rn. 11 f. m. w. N.).

    Die nach Ansicht der Klägerin "in einer Vielzahl von Fällen rechtlich bedeutsame Fragestellung, ob sachwidrige Ermessenserwägungen in Fällen intendierten Ermessens, namentlich bei der Verwaltungsvollstreckung, zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, zum Ermessensfehlgebrauch führen können oder nicht", würde sich nur im hier nicht gegebenen Ausnahmefall stellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli - 6 B 261/21 -, juris Rn. 10 ff.) Zudem tragen die übrigen Erwägungen die Entscheidung selbstständig (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O Rn. 14 f.).

  • OVG Sachsen, 04.11.2003 - 4 BS 332/03

    Androhung, Festsetzung, Verwaltungsvollstreckung, Zwangsgeld

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Dies ist hier der Fall, weil infolge der endgültigen Betriebsaufgabe gewährleistet ist, dass die Klägerin die Verpflichtung aus der Untersagungs- und Schließungsverfügung seither beachtet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. November 2003 - 4 BS 332/03 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19

    Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 23; st. Rspr.).
  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Ferner müssen diese Gründe dem Gericht von dem an der Terminwahrnehmung verhinderten Beteiligten dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D -, juris Rn. 9 und v. 26. April 1999 - 5 B 49.99 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Der Klägerin kann aus der Zwangsgeldfestsetzung folglich kein rechtlich erheblicher Nachteil mehr erwachsen, weil die nachträgliche Beitreibung von Zwangsgeldern wegen der Verletzung der gegenstandslos gewordenen Untersagungsverfügung unzulässig ist (vgl. BVerwG, 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Verfassungsrechtlich ist es nicht geboten, dass bei der Durchführung einer mündlichen Verhandlung jegliches infektionsschutzrechtliche Risiko ausgeschlossen ist (vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, juris 58 ff.).
  • BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Ferner müssen diese Gründe dem Gericht von dem an der Terminwahrnehmung verhinderten Beteiligten dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D -, juris Rn. 9 und v. 26. April 1999 - 5 B 49.99 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3, st. Rspr.).
  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Das allgemeine Verhüllungsverbot nach § 176 Abs. 2 GVG steht dem Tragen einer FFP-2-Maske in der mündlichen Verhandlung entgegen ihrer Ansicht jedenfalls nicht entgegen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 9. August 2021 - 202 ObOWi 860/21 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2024 - 6 A 7.22

    Klagebefugnis; Flughafenentgeltrichtlinie; Genehmigung einer Entgeltordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
    Die Bescheide des Beklagten zur Versagung der glücksspielrechtlichen Genehmigung sowie zur Untersagungs- und Schließungsverfügung betreffend die Spielhalle 1 sind mit den Nichtzulassungsbeschlüssen des Senats vom 10. März 2022 - 6 A 6/21 und 6 A 7/22 - bestandskräftig geworden.
  • VG Magdeburg, 22.04.2021 - 6 A 6/21

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender

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