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   OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16   

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https://dejure.org/2018,24942
OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16 (https://dejure.org/2018,24942)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 5 A 197/16 (https://dejure.org/2018,24942)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 (https://dejure.org/2018,24942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 26
    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    32 Aus folgenden Erwägungen ist eine im Zeitpunkt der Abschnittsbildung bestehende konkrete Ausbauabsicht erforderlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

    Maßgebend sind die Kostenunterschiede, die auf einer unterschiedlichen Ausstattung mit bestimmten Teileinrichtungen (Grünanlagen, Parkstreifen, Gehwege, breitere Fahrbahn usw.) oder anderen Besonderheiten eines Abschnitts beruhen (felsiger Untergrund, nötiger Gebäudeabriss, hohe Grunderwerbskosten usw.), nicht aber die Kostenunterschiede, die infolge des späteren Ausbaus eines Abschnitts und den damit einhergehenden Preisveränderungen entstehen, sofern nicht ausnahmsweise schon bei der Abschnittsbildung ganz außergewöhnlich hohe Preisänderungen absehbar sind (BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 19 bis 22).

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    32 Aus folgenden Erwägungen ist eine im Zeitpunkt der Abschnittsbildung bestehende konkrete Ausbauabsicht erforderlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

    Auf einen Vergleich mit den Kosten je m2 Straßenfläche der gesamten Erschließungsanlage oder der Beitragslast in einem Abschnitt mit der Beitragslast in einem anderen Abschnitt kommt es nicht an (BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 11/12).

  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 29; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

    In Fällen dieser Art beschränkt sich der Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme nicht auf die ausgebaute Teilstrecke, sondern erstreckt sich auf die gesamte Verkehrsanlage mit der Folge, dass auch die nicht an der ausgebauten Teilstrecke gelegenen Grundstücke bevorteilt sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 36; NdsOVG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 44; ebenso Driehaus, in: Ders. (Hrsg.), Kommunalabgabenrecht, Stand 53. Erg.-Lfg.

  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    Vielmehr ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), die Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16 zur selbstständigen Erschließungsanlage; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 5 B 510/03 -, juris Rn. 31; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 91).

    Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 29; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    Vielmehr ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), die Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16 zur selbstständigen Erschließungsanlage; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 5 B 510/03 -, juris Rn. 31; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 91).

    Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 29; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10

    Erschließungsbeiträge; Ausbaubeiträge; neue Länder; Übergangsvorschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    31 aa) Eine Abschnittsbildung setzt als Vorfinanzierungsinstrument voraus, dass im Zeitpunkt der Abschnittsbildung beabsichtigt ist, künftig noch einen oder mehrere weitere Abschnitte auszubauen, was zwar keine Konkretisierung dieser Absicht durch ein bereits auf die weiteren Abschnitte bezogenes Bauprogramm erfordert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 39), wohl aber eine Vorstellung hinsichtlich des Zeitrahmens und der Art der weiter auszubauenden Einrichtungen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, Rn. 42).

    32 Aus folgenden Erwägungen ist eine im Zeitpunkt der Abschnittsbildung bestehende konkrete Ausbauabsicht erforderlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    In Fällen dieser Art beschränkt sich der Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme nicht auf die ausgebaute Teilstrecke, sondern erstreckt sich auf die gesamte Verkehrsanlage mit der Folge, dass auch die nicht an der ausgebauten Teilstrecke gelegenen Grundstücke bevorteilt sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 36; NdsOVG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 44; ebenso Driehaus, in: Ders. (Hrsg.), Kommunalabgabenrecht, Stand 53. Erg.-Lfg.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    32 Aus folgenden Erwägungen ist eine im Zeitpunkt der Abschnittsbildung bestehende konkrete Ausbauabsicht erforderlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).
  • BFH, 18.01.2008 - VII B 93/07

    Keine fristgebundene Verböserung des Erstattungsbescheides nach Abschluss des

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    Für verbösernde Änderungen im Klageverfahren gelten die allgemeinen Änderungsvorschriften nach §§ 172 ff. AO i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG (vgl. z. B. BFH, Urt. v. 9. Dezember 2009 - II R 39/07 -, juris Rn. 21 ff.; Beschl. v. 18. Januar 2008 - VII B 93/07 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 -, juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16
    Für verbösernde Änderungen im Klageverfahren gelten die allgemeinen Änderungsvorschriften nach §§ 172 ff. AO i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG (vgl. z. B. BFH, Urt. v. 9. Dezember 2009 - II R 39/07 -, juris Rn. 21 ff.; Beschl. v. 18. Januar 2008 - VII B 93/07 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 -, juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.105

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot

  • OVG Sachsen, 06.11.2012 - 5 B 230/12

    Straßenausbaubeitrag, Verkehrsanlage, Abschnittsbildung

  • OVG Sachsen, 29.03.2016 - 5 A 62/15

    Zulassung der Berufung, Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung, Bauprogramm,

  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09

    Kriterien für die Qualifizierung einer Straße als Anliegerstraße; Objektiv

  • BFH, 09.12.2009 - II R 39/07

    Auswirkungen eines wegen Unbestimmtheit rechtswidrigen Vorläufigkeitsvermerks aus

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22

    Notwendigkeit eines Bauprogramms bei Abschnittsbildung im

    Eine Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht setzt voraus, dass die Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung über ein Bauprogramm zum konkreten Ausbau der gesamten Verkehrsanlage verfügt, das einen hinreichenden gestalterischen Detaillierungsgrad aufweist (Anschluss an: OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris).(Rn.5).

    Um dem Gemeinderat die Prüfung zu ermöglichen, ob die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, setzt eine Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht voraus, dass die Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung ein hinreichend konkretes Bauprogramm für die Fortsetzung des Ausbaus auch der jetzt noch nicht vom Ausbau betroffenen Teilstrecke aufgestellt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 L 162/16 -, n. v.; so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31).

    Hiervon kann erst die Rede sein, wenn der zeitliche Rahmen bis zur endgültigen Herstellung absehbar ist und die Planungen einen hinreichenden gestalterischer Detaillierungsgrad erreicht haben (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

    Auch eine Abschnittsbildung, mittels derer schon vor Fertigstellung der gesam ten Verkehrsanlage eine zeitlich vorgezogene Refinanzierung des Aufwands für den Ausbau eines Abschnitts der Verkehrsanlage durch Beiträge erfolgen kann, darf nach sächsischem Landesrecht nur vorgenommen werden, wenn konkrete Ausbauabsichten auch für den Rest der Verkehrsanlage bestehen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 10. Dezember 2020 - 5 A 346/17 - Urt. v. 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31 f.).
  • VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17

    Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

    Das Bauprogramm hat daher einen hinreichenden gestalterischen Detaillierungsgrad aufzuweisen, anhand dessen später auch festgestellt werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Verwirklichung des Bauprogramms abgeschlossen ist (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 11.4.2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 44; VG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2010 - 3 A 175/07 -, juris Rn. 30).
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