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   OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10   

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https://dejure.org/2011,9040
OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10 (https://dejure.org/2011,9040)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.11.2011 - 3 A 862/10 (https://dejure.org/2011,9040)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. November 2011 - 3 A 862/10 (https://dejure.org/2011,9040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 27, § 28, § 30
    Zum Vorliegen einer Scheinehe (im Einzelfall hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    12 Sie verteidigt das angefochtene Urteil, bezweifelt, dass das Niveau der Sprachkenntnisse der Klägerin den einfachen Anforderungen nach § 28 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG entspricht, und verweist zur Beweislastverteilung bei Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Scheinehe auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2010 (1 C 7.09).

    Verbleiben nach Ausschöpfung der zugänglichen Beweisquellen auch bei nur einem Ehepartner Zweifel, trägt der Ausländer die Last des non liquet (vgl. BVerwG a. a. O. sowie BVerwG, Urt. v. 30. März 2010, BVerwGE 136, 222).

  • OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09

    Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    Danach bedürfen sie auch dann keines Sichtvermerks für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, "wenn sie sich länger als drei Monate im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten" (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris Rn. 14, und OVG NW, Beschl. v. 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 19 B 533/09

    Einstellung eines Verfahrens und Kostenentscheidung nach Billigkeitserwägungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    Danach bedürfen sie auch dann keines Sichtvermerks für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, "wenn sie sich länger als drei Monate im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten" (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris Rn. 14, und OVG NW, Beschl. v. 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    Erst der Wille zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (BVerwG, Urt. v. 23. März 1982, BVerwGE 65, 174; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    Zwar erfüllt sie nicht die Voraussetzungen, unter denen der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 39 Nrn. 3 und 5 AufenthV nach der Einreise beantragen kann, weil sie die Ehe in Dänemark vor ihrer letzten Einreise nach Deutschland geschlossen hat und damit die Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht nach ihrer letzten Einreise in das Bundesgebiet entstanden sind (vgl. dazu näher BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2011, NVwZ 2011, 871).
  • BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 41.84

    Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines unmittelbaren Aufenthaltsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    Dieser Wille muss, wie sich aus dem Wesen der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergibt, bei beiden Eheleuten bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1984, InfAuslR 1984, 267 f.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10
    Erst der Wille zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (BVerwG, Urt. v. 23. März 1982, BVerwGE 65, 174; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2020 - 13 ME 30/20

    Abschiebungsandrohung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Für die Annahme einer Scheinehe in diesem Sinne ist erforderlich, dass die Verlobten oder Ehegatten die Ehe mit ihren gesetzlichen und sittlichen Pflichten, also eine wie auch immer geartete, aber auf gegenseitiger Verbundenheit und Achtung beruhende Partnerschaft oder personale Beziehung nicht wollen und es ihnen ausschließlich um die Erlangung an die Ehe geknüpfter aufenthaltsrechtlicher Vorteile geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - BVerwG 1 C 11.10 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Urt. v. 11.11.2011 - 3 A 862/10 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.2.2019 - OVG 11 S 87.18 -, juris Rn. 11 ff.; und zur praktischen Durchführung der Scheinehenüberprüfung: Nr. 27.1a.1.1.2 ff. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - v. 26.10.2009, GMBl. S. 877).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 11 S 87.18

    Zurückdrängung einwanderungspolitischer Belange durch die Erfüllung familiärer

    (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11. November 2011 - 3 A 862/10 - juris, Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 23.12.2013 - 3 A 134/12

    Fortbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft, Glaubhaftmachung

    Erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus; die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungs- und Wahrungswillens als einer inneren Tatsache trägt der Ausländer (BVerwG, Urt. v. 22. Juni 2011, Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u Asylrecht Nr. 53 Rn. 14 ff., und v. 30. März 2010, BVerwGE 136, 222 Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 11. November 2011 - 3 A 862/10 -, juris).
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