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   OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09   

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OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09 (https://dejure.org/2022,251)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.01.2022 - 4 C 19/09 (https://dejure.org/2022,251)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 4 C 19/09 (https://dejure.org/2022,251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    EnWG § 43a, EnWG § ... 49 Abs. 1 Satz 1, EnWG § 49 Abs. 2 Nr. 2, ROG § 4 Abs. 1 Satz 1, ROG § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UVPG § 2 Abs. 1, UVPG § 3b Abs. 1, UVPG § 11 Abs. 1, UVPG § 12, UmwRG § 4 Abs. 1, UmwRG § 4 Abs. 1a, UmwRG § 7 Abs. 4, UmwRG § 8 Abs. 1, VwVfG § 75 Abs. 1a, GasLtgV § 3
    Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Erdgasfernleitung; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Stand der Technik; Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW); Technisches Regelwerk; Tatsachenvermutung; Absperrstation; Ausblasen von Erdgas; Repowering; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Gründe zur Beanstandung: Klagen gegen OPAL-Erdgasleitung abgewiesen

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Erdgasfernleitung OPAL abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (42)

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18

    Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei ihrem Erlass (stRspr; BVerwG, Urt. v. 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 -, juris Rn. 20 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 25).

    Wegen der kurzen Dauer der Prüfung und den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist das Risiko offenkundig auszuschließen (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 32).

    Ein Vorranggebiet ist als raumordnerische Festlegung kein sonstiges Sachgut (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 27).

    Windkraftanlagen stellen ein sonstiges Sachgut i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UVPG a. F. dar (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 27).

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei der fehlenden Erfassung schon nicht um einen Verfahrensfehler, sondern um einen Mangel handelt, der allein dem materiellen Recht zuzuordnen ist (so SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 26 f.; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 95. EL Mai 2021, § 4 UmwRG Rn. 67; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 23. Oktober 2017 - 8 B 709/17 -, juris Rn. 40 ff.; offenlassend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 2. März 2018 - 1 B 11809/17 -, juris Rn. 15).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist es der Planfeststellungsbehörde nicht verwehrt, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf diejenige Trassenvariante zu beschränken, die nach dem aktuellen Planungsstand noch ernstlich in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, juris Rn. 29; SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urt. v. 17. November 2017 - 11 D 12/12.AK -, juris Rn. 224).

    Damit wird keine völlige Risikolosigkeit, sondern eine nach sachlichen Vertretbarkeits- und Zumutbarkeitskriterien hinreichende Gefahrminimierung gefordert, der eine Abwägung von potentiellem Schadensumfang, Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikominimierungsaufwand zugrunde liegt (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 38; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2019 - 21 B 631/19.AK -, juris Rn. 25).

    Mit der Neufassung des Arbeitsblatts G 463 von Juli wurde die Vorgabe bezüglich Mindestsicherheitsabständen zu Windkraftanlagen konkretisiert und damit auch insoweit ein technisches Regelwerk geschaffen (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Mit diesem Standard, der gegenüber den ansonsten bei Energieanlagen anzulegenden Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik anspruchsvoller ist, wird der höheren Gefährdungslage bei solchen Leitungen Rechnung getragen (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14/20 -, juris Rn. 12).

    § 49 Abs. 2 Nr. 2 EnWG a. F. und § 3 Abs. 4 GasLtgV beruhen auf der gesetzgeberischen Annahme, dass die Vorgaben im Regelwerk des DVGW die gesetzlich geforderten technischen Anforderungen zutreffend wiedergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn. 13).

    Dafür müsste die technische Anforderung in der Praxis von den maßgebenden Fachleuten als überholt oder sicherheitstechnisch unzulänglich angesehen werden (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn. 13; Theobald/Kühling, Energierecht, 112. EL Juni 2021, § 49 EnWG Rn. 43).

    Entscheidend für die Widerlegung der Tatsachenvermutung ist aber nicht eine einzelne Meinung, sondern die Bewertung im maßgeblichen Fachkreis (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 GasHDrLtgV; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14/20 -, juris Rn. 19).

    Dabei ist die erfolgreiche Erprobung der betreffenden Technik im praktischen Betrieb einer Anlage ein wichtiges Indiz für ihre praktische Eignung (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14/20 -, juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 23.07.2010 - 4 B 444/09

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 23. Juli 2010 - 4 B 444/09 - abgelehnt.

    Diese Herangehensweise ist mit § 49 Abs. 1 Satz 1 EnWG a. F. und § 3 Abs. 1 GasLtgV vereinbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2010 - 4 B 444/09 -, juris Rn. 89).

    Der Senat hat im Eilverfahren mit der Bestimmung eines - im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgegebenen - Schutzabstands für die Durchführung von Lockerungssprengungen in der Nähe von Windkraftanlagen Vorkehrungen getroffen, um auszuschließen, dass die Sprengungen zu schwer erkennbaren Fundamentschäden an den Windkraftanlagen führen (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli - 4 B 444/09 -, juris Rn. 85).

    Denn da von Seiten der Betreiber der Windkraftanlagen oder der Grundstückseigentümer keine konkretisierten Planungen zum Repowering im Windparkbereich entwickelt worden waren, war es unmöglich, eine sichere Prognose zum späteren Repowering zu treffen (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli - 4 B 444/09 -, juris Rn. 115).

    Es ist ein in die Abwägung einzustellender Belang, der nach Maßgabe seines materiellen Gewichts Geltung beansprucht (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2010 - 4 B 444/09 -, juris Rn. 102; Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 5. Aufl. 2021, § 8 Rn. 97).

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Rechtsfragen können nicht Gegenstand eines Beweisantrags sein (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 16.20 -, juris Rn. 27).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sie erkennbare Mängel (beispielsweise Unvollständig- oder Widersprüchlichkeit) aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn der Gutachter erkennbar nicht sachkundig ist oder Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestehen (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 16.20 -, juris Rn. 21).

    Die erfolgte Ablehnung des Beweisantrags beruht zum einen darauf, dass Rechtsfragen nicht Gegenstand eines Beweisantrags sein können (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 16.20 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Diese Frage hat das Gericht im Rahmen seiner Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts (§ 86 VwGO) zu untersuchen (BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 43).

    Sie darf sich deshalb - anders als das Gericht - nicht auf die Kontrolle zurückziehen, ob sich der Vorhabenträgerin eine andere Linienführung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 168 f.).

    Die im gerichtlichen Verfahren überprüfbaren Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen zwei oder mehreren Trassenvarianten sind erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 169; Beschl. v. 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - 11 D 12/12

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Entgegen der Auffassung der Kläger ist es der Planfeststellungsbehörde nicht verwehrt, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf diejenige Trassenvariante zu beschränken, die nach dem aktuellen Planungsstand noch ernstlich in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, juris Rn. 29; SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urt. v. 17. November 2017 - 11 D 12/12.AK -, juris Rn. 224).

    Diese ausgeschiedenen Alternativen dürfen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben (OVG NRW, Urt. v. 17. November 2017 - 11 D 12/12.AK -, juris Rn. 228).

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Die im gerichtlichen Verfahren überprüfbaren Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen zwei oder mehreren Trassenvarianten sind erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 169; Beschl. v. 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • EuGH, 07.11.2018 - C-461/17

    Holohan u.a.

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt daraus aber nicht, dass diese Lösungsmöglichkeiten genauso wie das ausgewählte Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen (EuGH, Urt. v. 7. November 2018 - C-461/17 -, juris Rn. 66).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 21 B 631/19

    Eilanträge gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK im Regierungsbezirk Münster

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    Damit wird keine völlige Risikolosigkeit, sondern eine nach sachlichen Vertretbarkeits- und Zumutbarkeitskriterien hinreichende Gefahrminimierung gefordert, der eine Abwägung von potentiellem Schadensumfang, Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikominimierungsaufwand zugrunde liegt (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 38; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2019 - 21 B 631/19.AK -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage einer Grobanalyse solche Alternativen, die als weniger geeignet erschienen, schon in einem frühen Verfahrensstadium ohne nähere Untersuchung ausscheiden darf (BVerwG, Urt. v. 23. März 2011 - 9 A 9.10 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 26/05

    Voraussetzungen und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 709/17
  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16

    Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2018 - 1 B 11809/17

    Windenergieanlagen in Hahn am See und Elbingen dürfen gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 8 S 1281/11

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug des

  • OVG Thüringen, 13.12.2017 - 1 N 624/13

    Festlegung von Vorranggebieten Freiraumsicherung für Gipslagerstätten im

  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 282/11

    Anspruch auf Entziehung des Eigentums bei Unbilligkeit der Belastung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 12.08

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159

    Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

  • BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision;

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • OVG Sachsen, 23.07.2010 - 4 B 444/09

    Zwischenentscheidung; Änderung; Interessenabwägung

    Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (4 C 19/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 9. Juli 2009 wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass es den Beigeladenen untersagt wird, Lockerungssprengungen in einem Umkreis von weniger als 300 m Entfernung von den Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flurstück-Nr. 1080c, 1099/2, 1110, 1101/1 und 1126 der Gemarkung Dörnthal durchzuführen.

    Die Antragsteller erhoben gegen den am 20.7.2009 in der Landesdirektion Chemnitz persönlich abgeholten Planfeststellungsbeschluss am 17.8.2009 zur Wahrung der Frist Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (4 C 19/09).

    Die Klagebegründung (§ 43e Abs. 3 EnWG) erfolgte am 1.9.2009 (Gerichtsakte 4 C 19/09 Bd. III, S. 461 ff.).

    Die gegen den Planfeststellungsbeschluss fristwahrend erhobene und am 1.9.2010 mit einer Begründung versehene Anfechtungsklage (4 C 19/09) der Antragsteller hat gemäß § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG keine aufschiebende Wirkung.Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist fristwahrend (§ 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG) innerhalb eines Monats gestellt und begründet worden.

  • OVG Sachsen, 20.08.2020 - 4 B 159/11

    Abänderungsverfahren; Fachplanungsrecht

    1 Die Antragsteller begehren die Änderung des Senatsbeschlusses vom 23. Juli 2010 - 4 B 444/09 -, mit dem ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (4 C 19/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 9. Juli 2009 abgelehnt worden ist, der den Trassenabschnitt der Erdgasfernleitung "Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung" (OPAL) von Großenhain bis Olbernhau zum Gegenstand hat.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (4 C 19/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 9. Juli 2009 für die Erdgasfernleitung OPAL anzuordnen,.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (4 C 19/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 9. Juli 2009 für die Erdgasfernleitung OPAL insoweit anzuordnen, dass bezüglich der Absperr- und Ausblasstation auf dem Grundstück Flurstück F1 der Gemarkung D. keine Gas-Ausblasung stattfinden darf.4 Der Antragsgegner beantragt sinngemäß,.

    Der Senat geht zu Gunsten der Antragsteller davon aus, dass sie tatsächlich erstmals in der (ersten) mündlichen Verhandlung der Hauptsache (4 C 19/09) am 5. Juli 2011 davon erfahren haben, dass die streitgegenständliche Erdgasfernleitung OPAL bereits ihren Betrieb aufgenommen hatte, so dass der am 15. Juli 2011 eingegangene Änderungsantrag die Antragsfrist gewahrt hat.

  • OVG Sachsen, 11.12.2009 - 4 B 444/09
    Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (4 C 19/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 9. Juli 2009 wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass es den Beigeladenen untersagt wird, Lockerungssprengungen in einem Umkreis von weniger als 300 m Entfernung von den Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flurstück-Nr. 1080c, 1099/2, 1110, 1101/1 und 1126 der Gemarkung Dörnthal durchzuführen.

    Die Antragsteller erhoben gegen den am 20.7.2009 in der Landesdirektion Chemnitz persönlich abgeholten Planfeststellungsbeschluss am 17.8.2009 zur Wahrung der Frist Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (4 C 19/09).

    Die Klagebegründung (§ 43e Abs. 3 EnWG) erfolgte am 1.9.2009 (Gerichtsakte 4 C 19/09 Bd. III, S. 461 ff.).

    Die gegen den Planfeststellungsbeschluss fristwahrend erhobene und am 1.9.2010 mit einer Begründung versehene Anfechtungsklage (4 C 19/09) der Antragsteller hat gemäß § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG keine aufschiebende Wirkung.Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist fristwahrend (§ 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG) innerhalb eines Monats gestellt und begründet worden.

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 63/21

    Zuständigkeit; Verwaltungsorganisation; Rechtsverordnung; Gesetzesbegriff;

    Das Erfordernis der Planrechtfertigung stellt eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit dar (BVerwG, Beschl. v. 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2022 - 4 C 19/09 -, juris Rn. 57).
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