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   OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17   

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https://dejure.org/2018,8444
OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17 (https://dejure.org/2018,8444)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.03.2018 - 2 A 208/17 (https://dejure.org/2018,8444)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. März 2018 - 2 A 208/17 (https://dejure.org/2018,8444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 138 BeamtStG § 26
    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; Betriebliche Wiedereingliederung; Beteiligungsrechte

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand - Betriebliche Wiedereingliederung - Beteiligungsrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Nichts anderes folgt im Hinblick auf die gerügte Nichtdurchführung des BEM-Verfahrens: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Durchführung des BEM keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit, sondern hat lediglich mittelbare Folgen für das hiervon unabhängige auf Erlass einer Ruhestandsversetzung gerichtete Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 46 ff.).

    Der Senat verweist hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18 sowie den Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 20 (vgl. hierzu die Ausführungen unter 2.c) und auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 46 ff. (vgl. hierzu die Ausführungen unter 2.e).

    Der vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung tatsächlich aufgestellte Rechtssatz (UA S. 11) zitiert wörtlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 46. Ein Widerspruch zur höchstrichterlichen Judikatur scheidet schon aus diesem Grund aus.

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich der Beamte auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10; Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris).10 d) Das Verwaltungsgericht hat zutreffend aufgrund der Feststellungen des aktuellsten Gutachtens vom 21. Dezember 2011 die Polizeidienstunfähigkeit des Ehemanns der Klägerin angenommen (vgl. UA S. 11).

    Der Senat verweist hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18 sowie den Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 20 (vgl. hierzu die Ausführungen unter 2.c) und auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 46 ff. (vgl. hierzu die Ausführungen unter 2.e).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich der Beamte auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10; Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris).10 d) Das Verwaltungsgericht hat zutreffend aufgrund der Feststellungen des aktuellsten Gutachtens vom 21. Dezember 2011 die Polizeidienstunfähigkeit des Ehemanns der Klägerin angenommen (vgl. UA S. 11).

    Der Senat verweist hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18 sowie den Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 20 (vgl. hierzu die Ausführungen unter 2.c) und auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 46 ff. (vgl. hierzu die Ausführungen unter 2.e).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Die Verletzung eines solchen Beteiligungsrechts zieht zwar regelmäßig die Rechtswidrigkeit von Ermessensentscheidungen nach sich (Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - BVerwGE 86, 244 und Urteil 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35, Rn. 32).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Die Verletzung eines solchen Beteiligungsrechts zieht zwar regelmäßig die Rechtswidrigkeit von Ermessensentscheidungen nach sich (Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - BVerwGE 86, 244 und Urteil 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35, Rn. 32).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Nach dem Rechtsgedanken des § 46 VwVfG führt die fehlende Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei gebundenen Entscheidungen jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme (vgl. für die gleichlautende Vorschrift des § 25 Abs. 2 SchwbG: Beschlüsse vom 17. August 1998 - BVerwG 2 B 61.98 - Juris Rn. 12 und vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1998 - 2 B 61.98

    Bedeutung der Änderung einer gesetzlichen Vorschrift während des

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Nach dem Rechtsgedanken des § 46 VwVfG führt die fehlende Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei gebundenen Entscheidungen jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme (vgl. für die gleichlautende Vorschrift des § 25 Abs. 2 SchwbG: Beschlüsse vom 17. August 1998 - BVerwG 2 B 61.98 - Juris Rn. 12 und vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    13 Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16 April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 31.07.2009 - 2 A 497/08

    Erledigung; Hilfsantrag; Beförderung; Zusicherung; Beamtenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Zudem muss aufgezeigt werden, dass der Rechtssatz sowohl für die angegriffene als auch für die herangezogene Entscheidung entscheidungserheblich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31. Juli 2009 - 2 A 497/08 -, juris Rn. 10 und v. 28. April 2011 - 2 A 228/09 -).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 39.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; fehlende Anhörung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17
    Sie nimmt Bezug auf den Rechtssatz im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2012 - 2 B 39.10 -, juris Rn. 6:.
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

    Denn der Beamte kann sich auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 - Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris; vgl. Senatsbeschl. v. 12. März 2018 - 2 A 208/17 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.08.2018 - 2 A 34/17

    Feuerwehr; Dienstunfähigkeit

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, kann sich der Beamte auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10; Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris; vgl. Senatsbeschl. v. 12. März 2018 - 2 A 208/17 -, juris).
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