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   OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17   

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OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17 (https://dejure.org/2019,9098)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.03.2019 - 2 A 332/17 (https://dejure.org/2019,9098)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. März 2019 - 2 A 332/17 (https://dejure.org/2019,9098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 48
    Rücknahme; Dienstunfall; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    "(27) Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines teilweise als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann das Übergewicht gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht in vollem Umfang gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 (189); 40, 65 (68); Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - (Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2) m.weit.Nachw. und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - (ZBR 1983, 62)).
  • BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    "(27) Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines teilweise als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann das Übergewicht gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht in vollem Umfang gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 (189); 40, 65 (68); Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - (Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2) m.weit.Nachw. und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - (ZBR 1983, 62)).
  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    "(27) Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines teilweise als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann das Übergewicht gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht in vollem Umfang gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 (189); 40, 65 (68); Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - (Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2) m.weit.Nachw. und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - (ZBR 1983, 62)).
  • BVerwG, 21.06.1985 - 6 C 142.82
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu die folgenden Maßstäbe aufgestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Juni 1985 - 6 C 142.82 -, juris Rn. 27 und 32):.
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    "(27) Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines teilweise als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann das Übergewicht gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht in vollem Umfang gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 (189); 40, 65 (68); Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - (Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2) m.weit.Nachw. und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - (ZBR 1983, 62)).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VI C 235.73

    Versorgungsempfänger - Oberkriegsgerichtsräte - Besoldungsneuregelung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - (Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3) m.weit.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 13 A 1976/09

    Zulassung zum Amateurfunk

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    Soweit der Senat in diesen Streitigkeiten bislang in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2009, NVwZ-RR 2010, 227 und Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 -, juris; Senatsbeschl. v. 5. Oktober 2010 - 2 A 409/08 -, juris Rn. 25 und v. 4. März 2016 - 2 E 121/15 - n. v.) in Anlehnung an Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (Sonderbeilage SächsVBl. 2014, Heft 1) einen Streitwert in Höhe des zweifachen Jahresbetrags der Differenz zwischen der erhaltenen und der erstrebten höheren Besoldung/Versorgung angenommen hat, hält er hieran nicht mehr fest.
  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 409/08

    Zulassung der Berufung, Beamter, Zuschuss zur Besoldung, Bestandskraft,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    Soweit der Senat in diesen Streitigkeiten bislang in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2009, NVwZ-RR 2010, 227 und Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 -, juris; Senatsbeschl. v. 5. Oktober 2010 - 2 A 409/08 -, juris Rn. 25 und v. 4. März 2016 - 2 E 121/15 - n. v.) in Anlehnung an Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (Sonderbeilage SächsVBl. 2014, Heft 1) einen Streitwert in Höhe des zweifachen Jahresbetrags der Differenz zwischen der erhaltenen und der erstrebten höheren Besoldung/Versorgung angenommen hat, hält er hieran nicht mehr fest.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    Soweit der Senat in diesen Streitigkeiten bislang in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2009, NVwZ-RR 2010, 227 und Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 -, juris; Senatsbeschl. v. 5. Oktober 2010 - 2 A 409/08 -, juris Rn. 25 und v. 4. März 2016 - 2 E 121/15 - n. v.) in Anlehnung an Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (Sonderbeilage SächsVBl. 2014, Heft 1) einen Streitwert in Höhe des zweifachen Jahresbetrags der Differenz zwischen der erhaltenen und der erstrebten höheren Besoldung/Versorgung angenommen hat, hält er hieran nicht mehr fest.
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
    Wie das Bundesverwaltungsgericht nunmehr entschieden hat, ist einer Empfehlung des Streitwertkatalogs nicht mehr zu folgen, wenn sie, wie die Empfehlung in Nr. 10.4 im Verhältnis zu § 42 Abs. 1 GKG, mit der gesetzlichen Regelung nicht im Einklang steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 6. April 2017 - 2 C 13.16 - und v. 21. September 2017 - 2 C 61.16 -, beide juris).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 61.16

    Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Probe; Beauftragung; Leiter

  • OVG Sachsen, 04.03.2016 - 2 E 121/15
  • OVG Sachsen, 27.01.2023 - 3 A 225/22
    Die hiergegen erhobene Klage wurde nach Erfolg in der ersten Instanz (VG Leipzig, Urt. v. 9. März 2017 - 3 K 1420/14 -) in der Berufungsinstanz abgewiesen (Senatsurt. v. 12. März 2019 - 2 A 332/17 -, juris); die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (Beschl. v. 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 -, juris).

    Der Senat verweist hierzu zunächst auf sein Urteil vom 12. März 2019 - 2 A 332/17 - a. a. O. Rn. 20 ff. und den nachfolgenden Nichtzulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 - in letzterem wird ausgeführt (Rn. 23):.

    Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. bereits Senatsurt. v. 12. März 2019 - 2 A 332/17 - a. a. O. Rn. 22): Letztlich ist der Kläger offenbar selbst von seiner Dienstunfähigkeit ausgegangen, wenngleich er diese damals auf seinen Dienstunfall zurückführte, denn andernfalls hätte er nicht annehmen dürfen, die Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallruhegehalt zu erfüllen.

    Zudem hätte der Kläger im Fall, dass er sich erfolgreich gegen die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit zur Wehr hätte setzen können, ab Erreichen der Altersgrenze das reguläre Ruhegehalt bezogen, das deutlich niedriger ausgefallen wäre als das ihm bis 31. Januar 2014 gewährte Unfallruhegehalt (vgl. Senatsurt. v. 12. März 2019 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 27.01.2023 - 2 A 243/22

    Rücknahme Unfallruhegehalt; Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand;

    Die hiergegen erhobene Klage wurde nach Erfolg in der ersten Instanz (VG Leipzig, Urt. v. 9. März 2017 - 3 K 1420/14 -) in der Berufungsinstanz abgewiesen (Senatsurt. v. 12. März 2019 - 2 A 332/17 -, juris); die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (Beschl. v. 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 -, juris).3 Mit streitgegenständlichem Bescheid vom 15. Januar 2014 nahm der Beklagte den Bescheid vom 23. April 2009 über die Gewährung eines Unfallruhegehalts mit Wirkung vom 1. Februar 2014 zurück und ordnete die sofortige Vollziehung an.

    Der Senat verweist hierzu zunächst auf sein Urteil vom 12. März 2019 - 2 A 332/17 - a. a. O. Rn. 20 ff. und den nachfolgenden Nichtzulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 - in letzterem wird ausgeführt (Rn. 23):.

    Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. bereits Senatsurt. v. 12. März 2019 - 2 A 332/17 - a. a. O. Rn. 22): Letztlich ist der Kläger offenbar selbst von seiner Dienstunfähigkeit ausgegangen, wenngleich er diese damals auf seinen Dienstunfall zurückführte, denn andernfalls hätte er nicht annehmen dürfen, die Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallruhegehalt zu erfüllen.

    Zudem hätte der Kläger im Fall, dass er sich erfolgreich gegen die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit zur Wehr hätte setzen können, ab Erreichen der Altersgrenze das reguläre Ruhegehalt bezogen, das deutlich niedriger ausgefallen wäre als das ihm bis 31. Januar 2014 gewährte Unfallruhegehalt (vgl. Senatsurt. v. 12. März 2019 - a. a. O.).

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