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   OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20   

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OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20 (https://dejure.org/2020,10127)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2020 - 3 B 177/20 (https://dejure.org/2020,10127)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 (https://dejure.org/2020,10127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1, VwGO § 47 Abs. 6, SächsCoronaSchVO § 8
    Normenkontrollverfahren; Bestimmtheit von Normen; allgemeiner Gleichheitssatz; großflächiger Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    800-qm-Grenze gilt vorläufig nicht mehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    800m²-Grenze für Sächsischen Einzelhandel außer Vollzug gesetzt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Die 800 qm-Grenze für den sächsischen Einzelhandel nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gilt vorläufig nicht mehr

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Mit diesen Voraussetzungen stellt § 47 Abs. 6 VwGO an die Aussetzung des Vollzugs einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    14 Wie der Senat zur Differenzierung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und solchen für die Grundversorgung zu § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SächsCoronaSchVO i. d. F. vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO a. F., SächsGVBl. S. 170) ausgeführt hat, werden von Geschäften des täglichen Bedarfs im Wesentlichen Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte erfasst, die frische Produkte anbieten, während zu den Geschäften für die Grundversorgung diejenigen zu zählen sind, deren das Sortiment prägende Produkte zumindest während der Dauer der Beschränkungen benötigt werden könnten (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 45).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 -1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 10 und v. 8. November 1994 -1 BvR 1814/94 -, juris Rn. 21) nach § 47 Abs. 6 VwGO entsprechend heranzuziehen.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    20 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • VerfGH Sachsen, 30.04.2020 - 61-IV-20

    § 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum Teil mit Sächsischer Verfassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18 -, juris Rn. 94; SächsVerfGH, Beschl. v. 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18 -, juris Rn. 94; SächsVerfGH, Beschl. v. 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    20 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 -1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 10 und v. 8. November 1994 -1 BvR 1814/94 -, juris Rn. 21) nach § 47 Abs. 6 VwGO entsprechend heranzuziehen.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 C 8/20

    Bestimmtheitsgrundsatz; Parlamentsvorbehalt; Wesentlichkeitsgrundsatz; Vorrang

    28 Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Gesetz- und Verordnungsgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 a. a. O. Rn. 6 f.; SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61), welcher durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4. November 2020 - OVG 11 S 94/20 -, juris Rn. 28 m. w. N.).

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 -, juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20

    Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung

    Sie beruft sich ferner auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12. Mai 2020 (3 B 177/20), wonach § 8 SächsCoronaSchVO schon deshalb unwirksam sei, weil der Begriff der "für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte", deren Öffnung ohne flächenmäßige Begrenzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Sächs- CoronaSchVO erlaubt sei, nicht hinreichend bestimmt gewesen sei.

    Dem sei der Senat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 - umfassend gerecht geworden.

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 - hat der Senat dem Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stattgegeben und § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 sowie 2 SächsCoronaSchVO im Wege einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug gesetzt, soweit sie ein Verbot der Öffnung von Einzelhandelsbetrieben von mehr als m² enthalten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie im Verfahren 3 B 177/20 verwiesen.

    Der Senat hält daher an seinen Ausführungen im Eilverfahren (Beschl. v. 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 - , juris Rn. 16) fest:.

  • OVG Sachsen, 16.12.2021 - 3 C 20/20

    Corona; Versammlung; Mindestabstand; Genehmigung

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai - 3 B 177/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 355/21

    Masken- und Testpflicht für Schüler der Sekundarstufe

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 65-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

    Es hat lediglich im Rahmen von vier - u.a. von der Beschwerdeführerin betriebenen - einstweiligen Rechtsschutzverfahren Ausführungen über vergleichbare Regelungen zu Betriebsuntersagungen in der Sächsischen CoronaSchutz-Verordnung vom 30. April 2020 getätigt (SächsOVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 - juris Rn. 8; Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 B 178/20, 3 B179/20 und 3 B180/20 - nicht veröffentlicht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 - juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (OVG Bautzen, Beschl. v. 10.8.2021, 3 B 263/21, juris Rn. 35 und Beschl. v. 12.5.2020, 3 B 177/20, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 25.11.2020 - 3 B 359/20

    Wettannahmestelle; Corona; Schließung

    Es ist auf die Sicht des durchschnittlichen Normadressaten abzustellen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 3 B 177/20 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 66-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 68-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • OVG Sachsen, 10.08.2021 - 3 B 263/21

    Corona; Heimbetreiber; Besucher; Testverpflichtung; Kostenpflicht; Zumutbarkeit

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 67-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 3 B 361/20

    Corona-Pandemie; Schließung eines Yoga-Studios; Bestimmtheitsgrundsatz

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