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   OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 B 110/18   

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https://dejure.org/2018,16634
OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 B 110/18 (https://dejure.org/2018,16634)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.06.2018 - 3 B 110/18 (https://dejure.org/2018,16634)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 3 B 110/18 (https://dejure.org/2018,16634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 54 VO (EU) Nr. 882/2004, Art. 4 VO (EU) Nr. 852/2004
    Lebensmittelüberwachung; Untersagungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 B 110/18
    12 Im Übrigen kann die Untersagungsverfügung durchaus auf Art. 54 Abs. 1 und Abs. 2 b VO (EG) Nr. 882/2004 gestützt werden, die wegen des Anwendungsvorrangs unmittelbar gilt (VGH BW, Urt. v. 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90

    Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 B 110/18
    Die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten ist zwar auch in einem solchen Fall nicht entbehrlich (BVerfG, Beschl. v. 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 3 B 110/18
    Jedoch kann sie sich darauf beschränken, ob nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die sofortige Vollziehung ausnahmsweise weniger dringlich ist als im Normalfall (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 3 B 40/16 -, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Sachsen, 05.10.2023 - 3 B 168/23

    Chargenvermutung bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, hier: STEC-Befall von

    Daher genügt es nicht, wenn das öffentliche Interesse mit formelhaften Formulierungen oder mit der Wiedergabe des Wortlauts der Ermächtigungsnorm begründet wird (SächsOVG, Beschl. v. 12. Juni 2018 - 3 B 110/18 -, juris Rn. 8; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 44. EL März 2023, § 80 Rn. 247).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es um die Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter - nämlich Leib, Leben und Gesundheit der Verbraucher - geht, weswegen das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst zusammenfällt (SächsOVG, Beschl. v. 12. Juni 2018 a. a. O. Rn. 10; vgl. VGH BW, Beschl. v. 8. Februar 2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 18. Mai 2012 - 13 B 427/12 -, juris Rn. 5).80 Ausgehend von diesen Maßstäben ist dem formellen Begründungserfordernis vorliegend noch Genüge getan.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LC 23/18

    Aufstallung; Auslauf; Beschränkung; Ei; Freilandei; Freilandhaltung; Legehennen;

    Nicht zur Anwendung gelangt hingegen der bei festgestellten Verstößen grundsätzlich vorrangige Art. 54 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 v. 30.4.2004, S. 1ff.; zum unionsrechtlichen Anwendungsvorrang des Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004; vgl. Senatsbeschl. v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 42 ff.; v. 28.10.2013 - 13 ME 132/13 -, juris Rn. 10, 12, 16 sowie v. 13.7.2015 - 13 ME 80/15 -, juris Rn. 17; VGH BW, Urt. v. 16.6.2014 - 9 S 1273/13 -, juris Rn. 22 f.; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.6.2018 - 3 B 110/18 -, juris Rn. 3) in der zum Zeitpunkt der angefochtenen Verfügung maßgeblichen Fassung der Änderungsverordnung vom 7. Februar 2017 (VO [EU] 2017/212, ABl. L 33 v. 8.2.2007, S. 27 ff.), da keiner der Tatbestände dieser Vorschrift eingreift, insbesondere kein lebensmittelrechtlicher Verstoß festgestellt worden ist, sondern ein drohender Verstoß verhütet werden soll.
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